Die teuerste Lücke in einer Steuerkanzlei ist selten die, die man kommen sieht. Es ist die Risikoanalyse, die nie geschrieben wurde, weil sie niemandem zugeordnet war. Das Verzeichnis technischer Maßnahmen auf dem Stand von vorgestern. Der KI-generierte Entwurf, der überzeugend formuliert und an einer Stelle frei erfunden ins Mandantenschreiben rutscht. Keiner dieser Fehler macht Lärm – bis die Kammer anruft.
DSGVO, Geldwäschegesetz, KI-Verordnung, Hinweisgeberschutzgesetz: Die regulatorischen Anforderungen an Steuerkanzleien addieren sich Jahr für Jahr, und mit ihnen die Dokumentationspflichten. Wer sie noch mit Excel-Listen und verteilten Ordnern führt, riskiert weniger das spektakuläre Bußgeld als das stille Dokumentationsleck, das erst die Kammerprüfung zutage fördert.
Wir nehmen die zehn zentralen Funktionen einer modernen Compliance-Software für Steuerkanzleien der Reihe nach auseinander – jeweils vom Pflichtenfeld zur konkreten Lösung. Und wir machen kein Geheimnis daraus, dass wir dabei zeigen, wie die DS|Kanzlei von DATA Security das jeweils abbildet: Zu jedem Thema benennen wir erst die Anforderung, dann das Modul, das sie erfüllt. Wo Software an ihre Grenzen kommt, sagen wir das ebenso.
Bevor von Software die Rede sein darf, lohnt der nüchterne Blick auf die Pflichten selbst – unabhängig von jedem Produkt. Eine digitale Steuerkanzlei bewegt sich heute in fünf Regelungsregimen, die nebeneinander gelten und sich nicht gegenseitig aufheben:
Geldwäscheprävention (GwG). Steuerberater sind ausdrücklich Verpflichtete – und zwar unabhängig von der Kanzleigröße. Verlangt werden eine mandantenbezogene Risikoanalyse, dokumentierte Sorgfaltspflichten (KYC), die Anbindung an das Transparenzregister und ein gepflegtes GwG-Handbuch nach den Auslegungshinweisen der Aufsicht.
Datenschutz (DSGVO). Jede Verarbeitung personenbezogener Daten zieht Pflichten nach sich: ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, technische und organisatorische Maßnahmen, Prozesse für Betroffenenanfragen und – bei kritischen Verarbeitungen – eine Datenschutz-Folgenabschätzung.
KI-Verordnung (KI-VO). Schon der Einsatz eines einzigen KI-Tools löst Pflichten aus, allen voran die Kompetenzpflicht nach Artikel 4. Hinzu kommen Inventarisierung und Risikoeinstufung der eingesetzten Systeme.
Hinweisgeberschutz (HinSchG). Ab 50 Beschäftigten – gezählt nach Köpfen – ist eine interne Meldestelle mit vertraulichem Kanal Pflicht.
Cloud-Dokumentation. Wer Microsoft 365 und vergleichbare Dienste nutzt, muss deren datenschutzkonformen Einsatz belegen: Auftragsverarbeitung, technische Einstellungen, Drittlandübermittlung.
Eines eint alle fünf: Die Steuerberaterkammern prüfen ihre Einhaltung regelmäßig, und sie prüfen nicht die gute Absicht, sondern den Nachweis. Besonders bei GwG-Prüfungen werden vollständige Risikoanalysen, dokumentierte KYC-Prüfungen und ein aktuelles Handbuch erwartet. Lücken führen zu Nachforderungen, im Wiederholungsfall zu berufsrechtlichen Konsequenzen. Die eigentliche Kernfunktion jeder Software lautet deshalb nicht "Compliance herstellen", sondern Compliance belegbar machen.
Aus diesen Pflichten folgt die Auswahllogik fast von selbst. Wer weiß, was er nachweisen muss, weiß auch, woran er ein Werkzeug messen sollte. Der erste Schritt ist deshalb keine Produktrecherche, sondern eine ehrliche Bestandsaufnahme: Welche der fünf Felder decken Sie heute belegbar ab? Wo existiert Dokumentation nur gefühlt – im Kopf, im Ordner, in der Tabelle einer längst ausgeschiedenen Kollegin?
Erst auf dieser Grundlage greifen sechs Kriterien, an denen sich Lösungen sinnvoll vergleichen lassen:
Integration entscheidet über den Alltag: Eine DATEVconnect-Schnittstelle erspart das manuelle Übertragen der Mandantenstammdaten, auf denen ohnehin alle Felder aufsetzen. Branchenfokus bedeutet, dass die Vorlagen Kanzleiprozesse bereits kennen, statt generisch zu sein. Support wiegt schwer, weil Compliance-Fragen komplex sind und im Zweifel niemand intern die Zeit hat, sie allein zu lösen. Updates sind bei beweglicher Rechtslage kein Beiwerk, sondern Kern des Produkts. Skalierbarkeit stellt sicher, dass die Lösung von der Einzelkanzlei bis zur Sozietät mitwächst. Und Datensicherheit – Hosting in Deutschland bzw. in der EU, verschlüsselte Übertragung – ist für Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB schlicht nicht verhandelbar.
Die folgende Liste ist kein Marketing-Destillat, sondern das Ergebnis derselben Kriterien, die wir gerade beschrieben haben – angewendet auf die Frage, welche Funktionen eine Kanzlei 2026 wirklich braucht. In die Bewertung sind drei Quellen eingeflossen: Gespräche mit Steuerberaterinnen und Steuerberatern über ihren tatsächlichen Prüfungsalltag, die wiederkehrenden Feststellungen aus Kammerprüfungen sowie die aktuelle Entwicklung der Gesetzeslage von der DSGVO über das GwG bis zur KI-VO.
Aufgenommen wurde eine Funktion nur, wenn sie auf alle sechs Kriterien einzahlt: Sie muss einer realen regulatorischen Anforderung entsprechen, im Kanzleialltag ohne IT-Spezialwissen bedienbar sein, durch Automatisierung spürbar Zeit sparen, sich in die bestehende Systemlandschaft einfügen, mit der Kanzlei skalieren und den Sicherheitsanspruch von Berufsgeheimnisträgern erfüllen. Was diese Hürde nicht nahm, steht nicht auf der Liste.
Die folgende Übersicht legt beide Seiten nebeneinander: links die allgemeine Anforderung, die für jede Kanzlei gilt, rechts das Modul der DS|Kanzlei, das sie abdeckt – standardmäßig enthalten oder, bei Hinweisgebersystem und M365-Compliance, optional zubuchbar. Dieser Parallelblick ist zugleich die Landkarte für den Rest des Beitrags.
Die zehn Must-haves im Detail: vom Pflichtenfeld zum Modul
Im Folgenden gehen wir die zehn Funktionen einzeln durch — jeweils nach demselben Muster: zuerst die Brisanz des Themas, dann das passende Modul, dann seine Funktionen und der konkrete Gewinn für Ihre Kanzlei.
Das Geldwäschegesetz verpflichtet Steuerberater zu umfangreichen Prüf- und Dokumentationspflichten – und macht keine Ausnahme für die Kanzleigröße. Kündigt die Kammer eine Prüfung an, verlangt sie die mandantenbezogene Risikoeinstufung für jeden einzelnen Mandanten, mit Begründung und Datum. Wer das manuell führt, rekonstruiert dann tagelang Bewertungen, die im Tagesgeschäft nie sauber festgehalten wurden.
Das GwG-Modul der DS|Kanzlei setzt genau hier an: Es klassifiziert Mandanten automatisch nach Risikofaktoren wie Branche, Herkunftsland und Transaktionsvolumen, führt die KYC-Prüfung samt Identitätsfeststellung und Dokumentation der wirtschaftlich Berechtigten und bindet das Transparenzregister direkt an – jede Einstufung mit Zeitstempel und Begründung.
Ihr Gewinn: Routineprüfungen laufen automatisiert statt von Hand. Die einmalige Ersterfassung schafft eine konsolidierte Mandanten-Datenbasis, von der jede spätere Prüfung profitiert. Laufend gepflegte Stammdaten halten Ihre Einstufung jederzeit prüfungsfest, und die Anbindung an Register und Listen sorgt dafür, dass Ihre Prüfungen automatisch auf dem offiziellen Stand bleiben – nachvollziehbar dokumentiert für jede Kammerprüfung.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein lebendes Dokumentationssystem – und genau daran scheitern verteilte Dateiablagen: Sie altern unbemerkt. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, technische und organisatorische Maßnahmen, Prozesse für Betroffenenanfragen: All das muss nicht nur existieren, sondern aktuell und auffindbar sein.
Das DSGVO-Modul bündelt diese Pflichten zentral. Es führt das Verarbeitungsverzeichnis strukturiert, hinterlegt TOMs mit erprobten Vorlagentexten speziell für Steuerkanzleien und stellt die Datenschutz-Folgenabschätzung für kritische Verarbeitungen bereit. Statt das Rad neu zu erfinden, greifen Sie auf branchenspezifische Muster zurück.
Ihr Gewinn: Eine zentrale Dokumentation ersetzt verstreute Dateien. Die Vorlagen lassen sich exakt auf Ihre Kanzleiprozesse zuschneiden und bündeln vorhandenes Datenschutz-Know-how sichtbar an einem Ort. Das Verzeichnis wächst mit Ihren Prozessen mit – und bei Betroffenenanfragen haben Sie die nötigen Auskünfte sofort zur Hand.
Dies ist das jüngste und am häufigsten unterschätzte Feld. Mit Artikel 4 der EU-KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025 eine KI-Kompetenzpflicht: Wer KI-Systeme einsetzt, muss für ausreichende KI-Kompetenz der damit befassten Personen sorgen. Die Schwelle ist faktisch überschritten, sobald eine einzige Person ein KI-Tool nutzt. Die Bundessteuerberaterkammer hat – nach Angaben aus ihrem FAQ-Katalog – überdies klargestellt, dass KI-Ergebnisse nicht ungeprüft an Mandanten weitergegeben werden dürfen.
Das KI-VO-Modul inventarisiert alle in der Kanzlei genutzten KI-Anwendungen und stuft sie nach den vier Risikoklassen der Verordnung ein. Die meisten Bürowerkzeuge fallen in die unteren Kategorien – doch die Einstufung selbst, samt Schulungsnachweisen, ist der Beleg Ihrer Organisationsverantwortung.
Ihr Gewinn: Sie verschaffen sich einen Überblick über alle KI-Tools im Haus und sind vorbereitet, bevor sich die behördliche Prüfpraxis etabliert – ein echter Zeitvorsprung. Updates halten Ihr Inventar mit der beweglichen Rechtslage Schritt, und die Pflicht wird zum Anlass, das ganze Team auf einen einheitlichen, sicheren KI-Umgang einzuschwören. Weitere Stufen der Verordnung werden im Jahresverlauf 2026 anwendbar; der 2. August 2026 gilt als zentraler Stichtag der nächsten Welle.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Beschäftigungsgeber ab 50 Beschäftigten – gezählt nach Köpfen, nicht nach Vollzeitäquivalenten – zur internen Meldestelle mit vertraulichem, idealerweise anonym nutzbarem Kanal. Bei den Bußgeldern lohnt Präzision, denn hier kursiert oft eine einzelne, zu hohe Zahl: Die Nichteinrichtung der Meldestelle ist mit bis zu 20.000 Euro bewehrt; die häufig zitierten 50.000 Euro gelten für das Behindern von Meldungen und für Repressalien. Für juristische Personen kann sich der Rahmen über § 30 OWiG verzehnfachen.
Das Hinweisgebersystem der DS|Kanzlei ist ein optional zubuchbares Modul, das sich nahtlos in dieselbe Plattform einfügt – mit denselben Stammdaten und demselben Audit-Trail. Es deckt die operative Seite ab: einen anonymen Meldekanal, verschlüsselte Rückfragen ohne Identitätspreisgabe und ein Fristenmanagement, das die gesetzlichen Bearbeitungsfristen automatisch einhält.
Ihr Gewinn: Sie erfüllen die HinSchG-Pflicht rechtssicher und schützen sich vor Bußgeldern. Auch unterhalb der 50-Personen-Schwelle ist das System freiwillig einsetzbar – ein sichtbares Vertrauenssignal an Team und Mandanten. Strukturierte Workflows halten den Aufwand je Meldung gering, und die klar definierte Rolle der Meldestellenbeauftragten samt Schulung schafft Sicherheit in der Bearbeitung.
Die meisten Kanzleien arbeiten längst in Microsoft 365 – und übersehen, dass die datenschutzkonforme Nutzung dieser Dienste belegt sein will: von der Auftragsverarbeitung bis zu den technischen Einstellungen. Es ist die Pflicht, die man täglich nutzt und am seltensten dokumentiert.
Die Microsoft-365-Integration ist – wie das Hinweisgebersystem – ein optional zubuchbares Modul innerhalb derselben Plattform. Sie liefert vordefinierte Verarbeitungstätigkeiten für die gängigen Dienste, eine Verwaltung der Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) und fertige TOM-Vorlagen für Cloud-Dienste. Der Großteil der Fleißarbeit ist damit bereits erledigt.
Ihr Gewinn: ⃒Vorgefertigte Dokumentation spart Zeit und schafft Rechtssicherheit bei Datenschutzanfragen. Die Vorlagen bilden gezielt Ihre reale Microsoft-Nutzung ab und konzentrieren sich auf die in Kanzleien tatsächlich relevanten Dienste; bei Microsoft-Updates werden sie aktuell gehalten. Auch die anspruchsvolle Frage der internationalen Datenübermittlung wird strukturiert erfasst.
Manuelle Abgleiche gegen politisch exponierte Personen, Sanktionslisten und Branchenrisiken sind zeitraubend und fehleranfällig – eine klassische Quelle stiller Lücken. Automatisierte Prüfroutinen nehmen diese Arbeit ab und protokollieren die Ergebnisse mit Zeitstempel.
Die Prüfroutinen der DS|Kanzlei gleichen gegen Listen politisch exponierter Personen sowie internationale und EU-Sanktionslisten ab und stufen Mandanten automatisch nach Branchenrisiko ein.
Ihr Gewinn: Routineprüfungen sparen erheblich Zeit, und jede Prüfung ist vollständig dokumentiert. Gestützt auf etablierte internationale Datenquellen werden die Listen regelmäßig aktualisiert. Jeder Treffer wird Ihnen zur Entscheidung vorgelegt – die Hoheit bleibt bei Ihnen. Lieber ein Treffer zu viel als einer zu wenig: Im Zweifel entscheidet das System für die Sorgfalt.
Compliance funktioniert nur, wenn alle Mitarbeitenden geschult sind – von der Geldwäscheprävention bis zum Datenschutz. Besonders die KI-Kompetenzpflicht macht den Nachweis zur Pflicht: Sie müssen belegen können, dass Ihr Team im Umgang mit KI geschult wurde.
Das Schulungsmodul stellt fertige E-Learning-Einheiten zu Datenschutz, GwG und KI bereit, protokolliert die Teilnahme automatisch mit Zertifikaten und erinnert eigenständig an fällige Schulungen.
Ihr Gewinn: Der Nachweis Ihrer Schulungspflichten ist jederzeit abrufbar. Die Kurse sind ortsunabhängig und im eigenen Tempo absolvierbar; Erinnerungs- und Zertifikatslogik hält die Beteiligung sichtbar nach und sorgt für einen einheitlichen Wissensstand im Team. Laufend aktualisierte Inhalte spiegeln die jeweils geltende Rechtslage.
Compliance ist terminiert – von der Bearbeitung einer Betroffenenanfrage bis zur Meldung eines Datenschutzvorfalls. Eine vergessene Frist ist kein Schönheitsfehler, sondern ein meldepflichtiges Versäumnis.
Das Aufgabenmanagement gibt einen Überblick über alle anstehenden Compliance-Termine, legt wiederkehrende Prüfungen als Workflows automatisch an und benachrichtigt die zuständigen Personen rechtzeitig per E-Mail.
Ihr Gewinn: Keine Frist geht mehr unter, Verantwortlichkeiten sind klar zugeordnet, und jeder Vorgang bleibt für Prüfungen nachvollziehbar. Einmal eingerichtet, laufen wiederkehrende Pflichten dauerhaft von selbst; die rollenbasierte Zuordnung übersteht Personalwechsel ohne Informationsverlust. Die Benachrichtigungen sind fein konfigurierbar – so viel Erinnerung wie nötig, so wenig wie möglich.
Hier schließt sich der Kreis zur Eingangsthese. Bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden oder Kammern müssen Sie nachweisen können, wer wann was dokumentiert hat. Eine revisionssichere Ablage ist die technische Grundlage jeder Nachweisbarkeit.
Die revisionssichere Dokumentation protokolliert alle Änderungen mit Benutzer und Zeitstempel, hält frühere Dokumentenstände jederzeit abrufbar und erzeugt Prüfungsunterlagen auf Knopfdruck.
Ihr Gewinn: Sie weisen Ihre Compliance-Bemühungen lückenlos nach und stellen Unterlagen bei Prüfungen in Minuten statt Tagen bereit. Die vollständige Historie verursacht in der Cloud nur vernachlässigbaren Speicheraufwand, und die Audit-Trails sind selbst datenschutzkonform ausgestaltet. Dass Einträge unveränderbar sind, ist dabei kein Nachteil, sondern das eigentliche Feature: Es schützt Sie vor jedem Manipulationsvorwurf.
Neun Funktionen, neun Pflichtenfelder – und die Erkenntnis, dass jede einzeln gelöste Aufgabe an den Schnittstellen wieder Reibung erzeugt. Das zehnte Must-have ist deshalb kein weiteres Modul, sondern die Bündelung: alle Bereiche in einer Plattform statt in neun Insellösungen, die jeweils eigene Logins, Stammdaten und Nachweise verlangen.
Die DS|Kanzlei bündelt GwG, DSGVO und KI-VO standardmäßig in einer cloudbasierten Lösung mit Hosting in deutschen Rechenzentren; Hinweisgeberschutz und Microsoft-365-Compliance lassen sich bei Bedarf als optionale Module in derselben Plattform ergänzen – ohne zweites System und ohne doppelte Stammdaten. Die DATEVconnect-Schnittstelle übernimmt die Mandantenstammdaten automatisch, und – als Alleinstellungsmerkmal am Markt – gehört eine Service- und Beratungsleistung zum Paket: Sie arbeiten sich nicht allein durch die Regularien.
Ihr Gewinn: Alle Compliance-Bereiche liegen in einer Plattform – keine Doppeleingaben, ein durchgängiger Audit-Trail, ein Ansprechpartner. Die Lösung ist konsequent auf das deutsche Berufsrecht und die Kammerpraxis zugeschnitten, keine generische Universalsoftware, sondern auf Steuerkanzleien spezialisiert. Ein strukturiertes Onboarding samt Beratung sorgt dafür, dass alle Module von Beginn an richtig genutzt werden.
DATA Security versteht die besonderen Anforderungen von Steuerkanzleien, weil die DS|Kanzlei für genau diesen Zweck gebaut wurde – nicht für ein abstraktes "Unternehmen", sondern für Berufsgeheimnisträger unter Kammeraufsicht. Sie bekommen nicht nur Software, sondern eine durchdachte Lösung für alle Compliance-Bereiche, von der Geldwäscheprävention über die DSGVO bis zur KI-VO.
Die Software spart Zeit bei der Dokumentation und gibt Sicherheit bei Prüfungen; die DATEVconnect-Schnittstelle übernimmt die Mandantendaten automatisch. Und wo Fragen bleiben oder schlicht die Zeit fehlt, stehen zertifizierte Beauftragte und das Beratungsteam zur Seite. Genau diese Kombination aus Software und gelebtem Service unterscheidet die DS|Kanzlei von reinen Softwareangeboten.
Gute Software löst keine Compliance-Aufgabe von selbst – sie braucht jemanden, der sie einrichtet, pflegt und im Zweifelsfall richtig interpretiert. Genau hier liegt das Problem im Kanzleialltag: Weder die Zeit noch die Lust, sich nebenbei in GwG-Risikomethodik, KI-Risikoklassen oder die Tücken der Auftragsverarbeitung einzuarbeiten, sind vorhanden – und das ist völlig verständlich. Die DS|Kanzlei ist deshalb von Anfang an als mehr als eine Plattform gedacht: Sie bekommen nicht nur ein Werkzeug, sondern jemanden, der es mit Ihnen einsetzt.
Zu jedem Pflichtenfeld stellt DATA Security zertifizierte Fachleute bereit, die die jeweilige Rolle übernehmen oder Ihr Team aktiv begleiten: Datenschutzbeauftragte, KI-Beauftragte und GwG-Beauftragte, Microsoft-365-Compliance-Expert:innen sowie interne Meldestellenbeauftragte. Sie müssen sich nicht allein durch Regularien arbeiten – das ist unser Job. Unsere Beauftragten führen die Ersterfassung durch, pflegen die Dokumentation und halten sie prüfungsfest. Die Kanzlei steuert nur das bei, was nur sie wissen kann. Die Software liefert die Struktur. Unsere Expert:innen liefern die Umsetzung. Sie gewinnen Zeit – und die Gewissheit, dass nichts übersehen wird.
Mindestens für Geldwäscheprävention (GwG) und Datenschutz (DSGVO), idealerweise auch für die KI-VO. Diese drei vereint die DS|Kanzlei standardmäßig in einer Plattform – ohne Doppeleingaben; Hinweisgeberschutz und Microsoft-365-Compliance lassen sich bei Bedarf optional ergänzen.
Praxis: Eine Kanzlei führte GwG in Word, Datenschutz in einem Cloud-Ordner und KI "im Kopf". Bei der Kammerprüfung kostete allein das Zusammensuchen der GwG-Nachweise zwei Arbeitstage – die in einem System ein Export gewesen wären.
Ja, sofern der Anbieter in Deutschland hostet und verschlüsselt überträgt. Entscheidend ist weniger "Cloud ja/nein" als die konkrete Ausgestaltung von Hosting, Verschlüsselung und Auftragsverarbeitung.
Praxis: Der häufigste Einwand lautet "Mandantendaten gehören nicht in die Cloud". In der Realität ist ein zertifiziertes deutsches Rechenzentrum oft sicherer als der lokale Server unter dem Schreibtisch, den niemand patcht.
Die Kosten variieren nach Funktionsumfang und Kanzleigröße; eine pauschale Zahl wäre unseriös. Die sinnvolle Frage ist das Verhältnis aus Lizenzkosten und eingesparter Arbeitszeit – plus das Risiko, das eine lückenhafte Dokumentation im Prüfungsfall bedeutet.
Praxis: Wer die Stunden zusammenrechnet, die manuelle PEP- und Sanktionsprüfungen pro Monat kosten, landet selten unter dem Preis einer integrierten Lösung.
Ja. GwG- und DSGVO-Pflichten gelten unabhängig von der Größe – die Einzelkanzlei dokumentiert dieselbe Risikoanalyse wie die Sozietät, nur mit weniger Schultern. Die HinSchG-Pflicht greift erst ab 50 Beschäftigten.
Praxis: Gerade kleine Einheiten profitieren am meisten, weil ihnen die Person fehlt, die sich "nebenbei" um Compliance kümmert. Software übernimmt genau diese Rolle.
Für die meisten Steuerkanzleien DATEVconnect: Sie erspart das manuelle Übertragen der Mandantenstammdaten – die Datenbasis, auf der alle anderen Pflichten aufsetzen.
Praxis: Jede manuell doppelt erfasste Mandantenadresse ist eine potenzielle Fehlerquelle. Eine Schnittstelle eliminiert diese Quelle vollständig.
Wenn dieser Artikel eines gezeigt hat, dann dies: Die entscheidende Frage ist nicht, welche Software die längste Funktionsliste hat, sondern ob Sie im Prüfungsfall belegen können, was Sie tun. Machen Sie deshalb zum Abschluss einen kurzen, unbequemen Selbsttest:
Könnten Sie die GwG-Risikoeinstufung für Ihren drittgrößten Mandanten heute, mit Datum und Begründung, in fünf Minuten vorlegen?
Wissen Sie, welche KI-Tools in Ihrer Kanzlei tatsächlich im Einsatz sind – und ist das irgendwo dokumentiert?
Liegt Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten an einem Ort, oder in mehreren Ordnern, Köpfen und Tabellen?
Wo Sie bei einer dieser Fragen zögern, liegt keine Wissenslücke, sondern eine Nachweislücke vor. Und die schließt man nicht durch ein weiteres Tool, sondern durch eine Struktur, die zur Kanzlei passt.
Genau an dieser Stelle setzen wir an. Wir haben die DS|Kanzlei nicht gebaut, um Ihnen Arbeit zu erklären, die Sie längst kennen, sondern um den Nachweis dieser Arbeit selbstverständlich zu machen. Ob das für Ihre Kanzlei der richtige Weg ist, lässt sich am ehrlichsten in einem Gespräch klären – nicht an einer Feature-Liste.
Ein 30-minütiger Demo-Termin reicht, um zu sehen, was im Prüfungsfall tatsächlich aus dem System fällt. Wir zeigen Ihnen die Module an Ihren eigenen Fragestellungen – und sagen Ihnen auch, wo eine andere Lösung besser zu Ihnen passt.