Terrorismusfinanzierung bezeichnet die Bereitstellung, Sammlung oder Weiterleitung von Vermögenswerten mit der Absicht oder in Kenntnis, dass diese zur Unterstützung terroristischer Handlungen oder Organisationen verwendet werden.
Im Unterschied zur Geldwäsche müssen die eingesetzten Mittel dabei nicht aus illegalen Quellen stammen, sondern können auch aus legalen Einnahmen oder Spenden kommen; für Steuerberater ist gerade dieser Aspekt besonders relevant:
Somit behandelt das Geldwäschegesetz (GwG) Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gleichrangig, mit der Folge, dass Steuerberater verpflichtet sind, beide Risiken mit dem gleichen Prüfungsmaßstab zu erkennen, zu bewerten und präventiv zu adressieren.
Da Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Praxis häufig gleichgesetzt werden, ist für die risikobasierte Prüfung eine klare Abgrenzung wichtig.
Ziel ist es, illegal erlangte Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen.
Ziel ist die Unterstützung terroristischer Aktivitäten – unabhängig davon, ob die Mittel legal oder illegal erworben wurden.
Bedeutung für Steuerberater
Während Geldwäsche häufig über auffällige Vermögenszuwächse oder komplexe Strukturen erkennbar wird, kann Terrorismusfinanzierung auch über kleine, scheinbar unauffällige Beträge erfolgen. Genau das macht sie für Verpflichtete besonders schwer erkennbar.
Ein verbreiteter Irrtum: Terrorismusfinanzierung sei ausschließlich ein Thema für Banken oder Zahlungsdienstleister. Tatsächlich gelten die Pflichten für alle Verpflichteten nach § 2 GwG – und damit auch für Steuerberater.
Steuerberater sind besonders exponiert, weil sie:
Aufsichtsbehörden prüfen daher zunehmend, ob Kanzleien angemessene Maßnahmen zur Prävention der Terrorismusfinanzierung in ihre Risikoanalyse und Prozesse einbeziehen.
Die Pflichten zur Prävention von Terrorismusfinanzierung ergeben sich insbesondere aus folgenden Regelungen:
Das GwG macht keine separate Sonderprüfung für Terrorismusfinanzierung erforderlich, sondern integriert sie konsequent in das bestehende AML-System.
Entscheidend ist, dass Risiken im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung ausdrücklich berücksichtigt, bewertet und dokumentiert werden müssen.
Die Risikoanalyse bildet den zentralen Anknüpfungspunkt. Steuerberater müssen prüfen, ob und in welchem Umfang Terrorismusfinanzierungsrisiken bestehen.
Typische Risikofaktoren:
Wichtig:
Die Risikoanalyse ist eine präventive, risikobasierte Bewertung. Sie dient der systematischen Einordnung von Mandaten bzw. Transaktionen und der Ableitung angemessener Maßnahmen – ohne dass bereits ein Verdacht im Sinne des § 43 GwG vorliegen muss.
Zur Prävention von Terrorismusfinanzierung greifen die gleichen Instrumente wie bei Geldwäsche:
Besonders relevant ist das Sanktions- und Listen-Screening, etwa gegen EU- oder UN-Sanktionslisten. Auch hier gilt:
Ein Verdacht auf Terrorismusfinanzierung liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Vermögenswerte im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten stehen könnten.
Zu den typischen Auslösern gehören:
Besteht ein solcher Verdacht, greift die Meldepflicht nach § 43 GwG.
Wichtig:
Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob das Mandat fortgeführt wird oder nicht.
In Prüfungen werden immer wieder ähnliche Schwachstellen festgestellt:
Diese Fehler führen nicht selten zu Beanstandungen – selbst dann, wenn keine tatsächliche Terrorismusfinanzierung vorlag.
Wie bei allen Pflichten nach dem GwG gilt: Nur was nachvollziehbar dokumentiert ist, kann im Prüfungsfall als umgesetzt nachgewiesen werden.
Steuerberater sollten insbesondere dokumentieren:
Eine nachvollziehbare Dokumentation verbessert die Prüfungs- und Nachweisfähigkeit, reduziert Sanktionsrisiken und erhöht die Handlungssicherheit im Kanzleialltag.
Digitale Compliance-Lösungen können Kanzleien u. a. bei folgenden Prozessen unterstützen:
Gerade bei komplexen Mandantenstrukturen reduziert Digitalisierung das Risiko von Versäumnissen erheblich.
Terrorismusfinanzierung ist kein Randphänomen und nicht nur theoretisch relevant. Für Steuerberater gehört ihre Prävention und Berücksichtigung zum Kern einer wirksamen GwG-Compliance.
Wer Risiken sachlich bewertet, Prozesse sauber aufsetzt und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert, erfüllt seine Pflichten rechtssicher – ohne Mandanten unter Generalverdacht zu stellen.
Ein strukturiertes GwG-Compliance-Management schützt damit nicht nur vor rechtlichen Risiken, sondern stärkt auch die Professionalität und Vertrauenswürdigkeit der Kanzlei.
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