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Das GwG zur Terrorismusfinanzierung: Pflichten und Risiken für Steuerberater

Geschrieben von Lisa-Marie Zeitler | 23.01.2026 20:27:12

Terrorismusfinanzierung bezeichnet die Bereitstellung, Sammlung oder Weiterleitung von Vermögenswerten mit der Absicht oder in Kenntnis, dass diese zur Unterstützung terroristischer Handlungen oder Organisationen verwendet werden. 

Im Unterschied zur Geldwäsche müssen die eingesetzten Mittel dabei nicht aus illegalen Quellen stammen, sondern können auch aus legalen Einnahmen oder Spenden kommen; für Steuerberater ist gerade dieser Aspekt besonders relevant: 

  • Wenn auch legale Einkünfte zur Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden können, greifen die geldwäscherechtlichen Präventionspflichten gleichermaßen. 

Somit behandelt das Geldwäschegesetz (GwG) Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gleichrangig, mit der Folge, dass Steuerberater verpflichtet sind, beide Risiken mit dem gleichen Prüfungsmaßstab zu erkennen, zu bewerten und präventiv zu adressieren. 

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – zwei unterschiedliche Risiken 

Da Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Praxis häufig gleichgesetzt werden, ist für die risikobasierte Prüfung eine klare Abgrenzung wichtig. 

Herkunft und Ziel der Mittel 

  • Geldwäsche 

Ziel ist es, illegal erlangte Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. 

  • Terrorismusfinanzierung 

Ziel ist die Unterstützung terroristischer Aktivitäten – unabhängig davon, ob die Mittel legal oder illegal erworben wurden. 

Bedeutung für Steuerberater 

Während Geldwäsche häufig über auffällige Vermögenszuwächse oder komplexe Strukturen erkennbar wird, kann Terrorismusfinanzierung auch über kleinescheinbar unauffällige Beträge erfolgen. Genau das macht sie für Verpflichtete besonders schwer erkennbar. 

Warum Terrorismusfinanzierung für Steuerberater relevant ist 

Ein verbreiteter Irrtum: Terrorismusfinanzierung sei ausschließlich ein Thema für Banken oder Zahlungsdienstleister. Tatsächlich gelten die Pflichten für alle Verpflichteten nach § 2 GwG – und damit auch für Steuerberater. 

Steuerberater sind besonders exponiert, weil sie: 

  • Mandantenstrukturen kennen, 
  • Zahlungsflüsse nachvollziehen, 
  • und häufig frühzeitig in unternehmerische Entscheidungen eingebunden sind. 

Aufsichtsbehörden prüfen daher zunehmend, ob Kanzleien angemessene Maßnahmen zur Prävention der Terrorismusfinanzierung in ihre Risikoanalyse und Prozesse einbeziehen. 

 

Gesetzliche Grundlagen im GwG 

Die Pflichten zur Prävention von Terrorismusfinanzierung ergeben sich insbesondere aus folgenden Regelungen: 

  • Die internen Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG) 
  • Die Meldepflichten bei Verdachtsfällen (§ 43 GwG) 

Das GwG macht keine separate Sonderprüfung für Terrorismusfinanzierung erforderlich, sondern integriert sie konsequent in das bestehende AML-System. 

Entscheidend ist, dass Risiken im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung ausdrücklich berücksichtigt, bewertet und dokumentiert werden müssen. 

Risikoanalyse mit Fokus auf Terrorismusfinanzierung 

Die Risikoanalyse bildet den zentralen Anknüpfungspunkt. Steuerberater müssen prüfen, ob und in welchem Umfang Terrorismusfinanzierungsrisiken bestehen. 

Typische Risikofaktoren: 

  • Mandanten mit internationalen Zahlungsbeziehungen 
  • Geschäftsbeziehungen zu Drittstaaten 
  • Gemeinnützige, humanitäre oder spendenbasierte Strukturen 
  • Komplexe Beteiligungs- oder Vereinsstrukturen 
  • Häufige grenzüberschreitende Geldbewegungen ohne klaren wirtschaftlichen Zweck 

Wichtig: 

Die Risikoanalyse ist eine präventive, risikobasierte Bewertung. Sie dient der systematischen Einordnung von Mandaten bzw. Transaktionen und der Ableitung angemessener Maßnahmen – ohne dass bereits ein Verdacht im Sinne des § 43 GwG vorliegen muss. 

Sorgfaltspflichten und Präventionsmaßnahmen in der Kanzlei 

Zur Prävention von Terrorismusfinanzierung greifen die gleichen Instrumente wie bei Geldwäsche: 

  • Identifizierung von Mandanten und wirtschaftlich Berechtigten 
  • Risikobasierte Mandatsannahme 
  • Laufende Überwachung bestehender Mandate 
  • Prüfung von Auffälligkeiten und Abweichungen 
  • Dokumentierte Entscheidungsprozesse 

Besonders relevant ist das Sanktions- und Listen-Screening, etwa gegen EU- oder UN-Sanktionslisten. Auch hier gilt: 

  • Die Durchführung und das Ergebnis müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. 

Verdachtsmomente und Meldepflichten 

Ein Verdacht auf Terrorismusfinanzierung liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Vermögenswerte im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten stehen könnten. 

Zu den typischen Auslösern gehören: 

  • Zahlungen an Organisationen mit unklarer Struktur 
  • Ungewöhnliche Zahlungswege ohne wirtschaftlichen Hintergrund 
  • Auffällige Spenden- oder Unterstützungsmodelle 
  • Verbindungen zu bekannten Risikoregionen oder gelisteten Personen 

Besteht ein solcher Verdacht, greift die Meldepflicht nach § 43 GwG. 

Wichtig: 

Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob das Mandat fortgeführt wird oder nicht. 

Typische Fehler in der Kanzleipraxis 

In Prüfungen werden immer wieder ähnliche Schwachstellen festgestellt: 

  • Terrorismusfinanzierung wird in der Risikoanalyse nicht erwähnt 
  • Es erfolgt kein dokumentiertes Screening 
  • Auffälligkeiten werden, ohne Begründung, als «nicht relevant» eingestuft 
  • Entscheidungen werden mündlich getroffen, aber nicht festgehalten 

Diese Fehler führen nicht selten zu Beanstandungen – selbst dann, wenn keine tatsächliche Terrorismusfinanzierung vorlag. 

 

Dokumentation als zentraler Schutzfaktor 

Wie bei allen Pflichten nach dem GwG gilt: Nur was nachvollziehbar dokumentiert ist, kann im Prüfungsfall als umgesetzt nachgewiesen werden. 

Steuerberater sollten insbesondere dokumentieren: 

  • welche Terrorismusfinanzierungsrisiken identifiziert und wie sie bewertet wurden, 
  • welche Prüf- und Abklärungsmaßnahmen durchgeführt wurden (inkl. Zeitpunkt und Anlass), 
  • welche Ergebnisse dabei festgestellt wurden, 
  • welche Entscheidungen getroffen wurden 
  • und welche Gründe dafür maßgeblich waren. 

Eine nachvollziehbare Dokumentation verbessert die Prüfungs- und Nachweisfähigkeit, reduziert Sanktionsrisiken und erhöht die Handlungssicherheit im Kanzleialltag. 

Digitale Unterstützung bei der Prävention von Terrorismusfinanzierung 

Digitale Compliance-Lösungen können Kanzleien u. a. bei folgenden Prozessen unterstützen: 

  • Risikoanalysen strukturiert erfassen 
  • Screening-Ergebnisse dokumentieren 
  • Auffälligkeiten systematisch nachverfolgen 
  • Prüfungen revisionssicher vorbereiten 

Gerade bei komplexen Mandantenstrukturen reduziert Digitalisierung das Risiko von Versäumnissen erheblich. 

Terrorismusfinanzierung ist Teil der GwG-Compliance 

Terrorismusfinanzierung ist kein Randphänomen und nicht nur theoretisch relevant. Für Steuerberater gehört ihre Prävention und Berücksichtigung zum Kern einer wirksamen GwG-Compliance. 

Wer Risiken sachlich bewertet, Prozesse sauber aufsetzt und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert, erfüllt seine Pflichten rechtssicher – ohne Mandanten unter Generalverdacht zu stellen. 

Ein strukturiertes GwG-Compliance-Management schützt damit nicht nur vor rechtlichen Risiken, sondern stärkt auch die Professionalität und Vertrauenswürdigkeit der Kanzlei. 

 Jetzt beraten lassen und erfahren, wie ein praxistaugliches GwG-Compliance-System Terrorismusfinanzierungsrisiken systematisch identifiziert, bewertet und steuert.