Für die Erstellung einer zutreffenden und fristgerechten Einkommensteuererklärung ist der Steuerberater auf vollständige, aktuelle und nachvollziehbare Unterlagen angewiesen. Die gesetzlichen Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen ergeben sich unter anderem aus § 90 Abgabenordnung (AO). Unvollständige Angaben oder fehlende Nachweise führen regelmäßig zu Rückfragen durch den Steuerberater oder das Finanzamt und können die Bearbeitung verzögern. Eine strukturierte und frühzeitige Zusammenstellung der erforderlichen Informationen reduziert Rückfragen, verkürzt Bearbeitungszeiten und unterstützt eine sachgerechte Deklaration gegenüber der Finanzverwaltung.
Die Bundessteuerberaterkammer und zahlreiche Steuerberaterkammern der Länder empfehlen ausdrücklich den Einsatz von Mandanten-Checklisten oder Vorabfragebögen, um die Zusammenarbeit effizient und nachvollziehbar zu gestalten.
Zu Beginn jeder Einkommensteuererklärung stehen die persönlichen Grunddaten des Mandanten. Diese Informationen sind erforderlich, um die Steuererklärung korrekt zuzuordnen und persönliche Freibeträge oder Besteuerungsmerkmale zutreffend zu berücksichtigen.
Erforderliche Angaben und Unterlagen:
Änderungen gegenüber dem Vorjahr, etwa durch Heirat, Geburt eines Kindes oder Wohnsitzwechsel, sollten dem Steuerberater ausdrücklich mitgeteilt werden.
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bilden bei vielen Mandanten die zentrale Einkunftsart. Für eine korrekte Erklärung sind die offiziellen Arbeitgebernachweise zwingend erforderlich.
Benötigte Unterlagen:
Die Lohnsteuerbescheinigung wird elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, sollte dem Steuerberater jedoch ebenfalls vorliegen, um die Daten prüfen zu können.
Neben dem Arbeitslohn können weitere Einkunftsarten steuerlich relevant sein. Diese sind je nach persönlicher Situation vollständig offenzulegen.
Typische Unterlagen und Angaben:
Gerade bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist eine vollständige Dokumentation der Einnahmen und Ausgaben erforderlich.
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können die Steuerlast mindern, sofern sie nachgewiesen und gesetzlich anerkannt sind.
Erforderliche Nachweise:
Wichtig ist, dass Aufwendungen grundsätzlich durch Rechnungen und Zahlungsnachweise belegt werden können.
Bestimmte Dienstleistungen im privaten Haushalt können gemäß § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich berücksichtigt werden.
Benötigte Unterlagen:
Begünstigt sind unter anderem Reinigungsleistungen, Pflegeleistungen oder Renovierungsarbeiten. Barzahlungen sind steuerlich nicht berücksichtigungsfähig.
Kinderbezogene Angaben haben Einfluss auf Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten.
Typische Nachweise:
Auch volljährige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
Bei Immobilieneigentum oder Finanzierungen sind zusätzliche Unterlagen erforderlich.
Benötigte Dokumente:
Diese Angaben sind insbesondere für die Ermittlung von Werbungskosten oder Abschreibungen relevant.
Die Finanzverwaltung sowie die Steuerberaterkammern weisen seit Jahren auf die zunehmende Bedeutung digitaler Prozesse hin. Für den Kanzleialltag bedeutet dies, dass Belege und Informationen möglichst vollständig in digitaler Form bereitgestellt werden sollten. Elektronische Unterlagen erleichtern die Archivierung, Prüfung und Weiterverarbeitung im Rahmen der Steuererklärung.
Praxisrelevante Hinweise:
Die Bundessteuerberaterkammer empfiehlt, Mandanten frühzeitig über die bevorzugten Übermittlungswege und Formate zu informieren, um Medienbrüche und Nachforderungen zu vermeiden.
Die fristgerechte Abgabe der Einkommensteuererklärung setzt voraus, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Steuerpflichtige sind gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet. Diese Mitwirkungspflicht umfasst nicht nur die Bereitstellung von Belegen, sondern auch die vollständige und wahrheitsgemäße Angabe aller steuerlich relevanten Sachverhalte.
Für Steuerberater ist es daher wichtig, Mandanten frühzeitig auf Fristen hinzuweisen und klare Abgabestichtage für Unterlagen zu definieren. Verspätet eingereichte Belege können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.
Ein erheblicher Teil der Rückfragen in der Steuerberatung entsteht durch fehlende oder unvollständige Angaben. Besonders häufig betreffen Rückfragen folgende Bereiche:
Eine strukturierte Unterlagenanforderung sowie ein standardisierter Mandantenfragebogen helfen, diese Rückfragen deutlich zu reduzieren und die Bearbeitung effizient zu gestalten.
Steuerberater gehören gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 12 Geldwäschegesetz (GwG) zu den Verpflichteten. Eine nachvollziehbare und vollständige Dokumentation zur Steuererklärung und der zugrunde liegenden Unterlagen ist daher auch aus geldwäscherechtlicher Sicht relevant.
Die Dokumentation unterstützt insbesondere:
Eine geordnete und vollständige Dokumentation der steuerlich relevanten Sachverhalte erleichtert die Risikoanalyse und trägt dazu bei, Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und angemessen zu bewerten.
Eine strukturierte Vorbereitung der Steuerunterlagen erleichtert die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erheblich. Die Nutzung von Checklisten oder Vorabfragebögen, wie sie von Steuerberaterkammern empfohlen werden, trägt dazu bei, Rückfragen zu minimieren und Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Mandanten profitieren von einer effizienteren Abwicklung und einer sachgerechten steuerlichen Erklärung.