Politisch exponierte Personen (PEPs) stehen im Zentrum verstärkter regulatorischer Aufmerksamkeit im Rahmen der Geldwäscheprävention. Das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) sieht für den Umgang mit PEPs strenge Anforderungen vor. Für verpflichtete Unternehmen wie Banken, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Immobilienmakler ergeben sich daraus weitreichende Prüfpflichten.
In diesem Artikel erklären wir, was PEPs sind, warum sie als Hochrisikogruppe gelten, welche gesetzlichen Pflichten im Umgang mit ihnen bestehen – und wie Unternehmen diese Anforderungen im Alltag rechtssicher und effizient umsetzen können.
Gemäß § 1 Abs. 12 GwG sind politisch exponierte Personen natürliche Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder in den letzten zwölf Monaten ausgeübt haben. Dabei kann es sich um inländische oder ausländische Amtsträger handeln. Die Definition zielt auf Positionen mit hohem Einfluss auf staatliche Entscheidungsprozesse ab.
Beispiele für PEPs:
Zusätzlich fallen unter die Definition:
Diese erweiterten Personengruppen unterliegen denselben Prüfpflichten, da das Risiko eines mittelbaren Zugriffs auf öffentliche Gelder oder Machtstrukturen besteht.
Eine detailliertere Liste aller öffentlicher Amtsträger im In- und Ausland finden Sie auf der offiziellen Website der europäischen Union:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52023XC00724
Die Einstufung von PEPs als risikobehaftete Kundenkategorie basiert auf der Annahme, dass solche Personen leichter in Korruption, Bestechung oder Verschleierung von Vermögenswerten verwickelt sein können. Die Vergangenheit kennt zahlreiche Fälle – etwa in der internationalen Entwicklungshilfe, beim öffentlichen Auftragswesen oder in autoritär geführten Staaten – in denen öffentliche Ämter missbraucht wurden, um unrechtmäßige Vermögen ins Ausland zu transferieren.
Internationale Grundlage: FATF-Empfehlungen
Deutschland orientiert sich bei der Risikobewertung an den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF). Diese sieht PEPs ausdrücklich als Hochrisikogruppe und fordert verschärfte Prüfpflichten, um Missbrauch des Finanzsystems zu verhindern.
Hinweis: Der risikobasierte Ansatz erlaubt es Verpflichteten, Maßnahmen flexibel an das individuelle Kundenrisiko anzupassen. Dies erhöht aber auch die Verantwortung, Entscheidungen fundiert zu begründen und zu dokumentieren.
Unternehmen, die dem GwG unterliegen, müssen bei PEPs verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence) anwenden. Diese gelten insbesondere bei:
Konkret fordert das GwG (§§ 15 und 43):
Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bedeutet dies, dass sie neben der steuerlichen Beratung auch eine Compliance-Rolle einnehmen müssen. So kann etwa bei der Umstrukturierung von Auslandsgesellschaften oder grenzüberschreitender Steuerplanung eine vertiefte Prüfung der wirtschaftlich Berechtigten und ihrer politischen Verbindungen erforderlich sein. Mandate sollten vor Annahme systematisch auf PEP-Relevanz geprüft und dokumentiert werden – idealerweise im Rahmen eines strukturierten Mandatsannahmeprozesses.
Die Pflicht zur PEP-Prüfung betrifft insbesondere:
Für sBerufe ergeben sich besondere Anforderungen: Sie müssen regelmäßig beurteilen, ob neue Mandanten PEPs sind, und diesen Status ggf. in ihren internen Compliance-Systemen dokumentieren.
Die Identifizierung von PEPs erfolgt in der Praxis meist durch:
Herausforderungen in der Praxis:
Ein zentraler Bestandteil der erweiterten Sorgfaltspflicht bei PEPs ist die Prüfung der Mittelherkunft. Hierbei sollten Unternehmen:
Wichtig: Die Prüfung darf sich nicht allein auf Selbstauskünfte stützen – sie muss objektiv nachvollziehbar dokumentiert werden. Für Steuerkanzleien empfiehlt sich, dazu Checklisten oder standardisierte Fragebögen zu verwenden.
Wer gegen PEP-bezogene Pflichten verstößt, riskiert empfindliche Konsequenzen:
Praxisfall: Eine Immobiliengesellschaft in Deutschland wurde sanktioniert, weil sie die Mittelherkunft eines politisch exponierten ausländischen Käufers nicht überprüfte. Die BaFin verhängte ein Bußgeld und veröffentlichte den Unternehmensnamen öffentlich.
PEPs sind keine Täter per se – sie stehen jedoch durch ihre Funktion unter besonderer Beobachtung. Der Gesetzgeber verlangt daher, dass Verpflichtete ihre Risiken systematisch steuern.
Wichtige Punkte im Überblick:
Kurz-Leitfaden für Steuerberater & Co.:
Empfehlung: Integrieren Sie PEP-Management in ein umfassendes Risikomanagement- und Compliance-System. Unsere Software unterstützt Sie dabei – effizient, sicher und rechtssicher.
Mehr erfahren und Demo buchen