Hinweisgeberschutzgesetz schnell und effizient umsetzen
Missstände und Rechtsverstöße frühzeitig erkennen, beheben und den rechtskonformen Fortbestand des Unternehmens sichern. Unser Whistleblowing-System: Rechtssicher, einfach und transparent für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter!
Für wen ist dieses Gesetz verpflichtend?
Beschäftigte in der Kanzlei oder im Unternehmen nehmen Missstände oftmals als Erste wahr. Jetzt können Sie, durch deren Hinweise, dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Das hilft der Kanzlei oder dem Unternehmen als eigenem Rechtsträger.
bis 49 Beschäftigte
keine gesetzliche Verpflichtung aber aufgrund der vielen Vorteile empfohlen
ab 50 Beschäftigten
in der Kanzlei oder im Unternehmen ist das Gesetz umzusetzen
Kommunen
mit mehr als 10.000 Einwohnern
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als Erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Das hilft dem Unternehmen als eigenem Rechtsträger.
Durch das Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblowing) werden Hinweisgeber geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben.
Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Unternehmen und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.
Was muss ein Hinweisgeberschutzsystem leisten?
Unsere Software erfüllt alle Anforderungen an ein revisionssicheres System. Zugriff nur mit 2-Faktor-Authentifizierung und Sie können von nahezu jedem Endgerät darauf zugreifen. Das integrierte Schulungsmodul mit Nachweisen rundet das Gesamtpaket ab.
Vertraulichkeit
Sie müssen die Identität des Meldenden schützen und sollten auch anonyme Meldungen ermöglichen.
Fristgerecht
Die gesetzlichen Fristen zu Rückmeldung, Bearbeitung und Aufbewahrung müssen bekannt sein und eingehalten werden.
Zugänglichkeit
Das Melden muss jederzeit, rund um die Uhr und ohne Hindernisse oder Einschränkungen möglich sein.
Datenschutz
Das Meldesystem muss alle Anforderungen aus der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz erfüllen.
Meldewege
Die Meldung muss auf mündlichem Wege, in Textform oder auf Wunsch in persönlicher Weise möglich sein.
Zuständigkeit
Nur ein kleiner, definierter und geschulter Personenkreis darf auf die Meldungen Zugriff haben.
Unsere Lösung erfüllt alle Anforderungen
Die Implementierung eines Hinweisgebersystems (z.B. DS|Whistleblowing) hat den Zweck, sowohl den Nutzen in der Organisation zuverlässig zu liefern, als auch die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nachvollziehbar zu sichern.
Zu letztem gehört insbesondere der Schutz von Personen vor Repressalien. Damit alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, haben wir diese Software zusammen mit einem Rechtsanwalt entworfen.
Rechtskonform und zertifiziert
DSGVO- und BDSG-konform. Wir als DATA Security sind sowohl nach ISO 27001, als auch nach ISO 9001 zertifiziert.
Kollisionsfreie Struktur
Vergeben Sie Rechte für interne Mitarbeiter, Administratoren und die Meldestelle. Dadurch wird das Vier-Augen-Prinzip möglich und Meldungen können sicher bearbeitet werden.
Interessenskollisionen bei der Bearbeitung von Hinweisen werden vermieden. Arbeiten Beschuldigte in der Meldestelle, können diese keine Meldungen verschwinden lassen oder von der Meldung ausgeschlossen werden.
Revisionssicher dokumentiert
Meldungen und Einträge werden revisionssicher abgelegt und gespeichert. Dies entspricht den gesetzlichen Anforderungen für Aufbewahrung, Unveränderlichkeit und dem Transparenzgebot.
Konsistente Implementierung
Schlüsselfertige Lösung mit etablierten Prozessen, Schulungen für Administratoren/Mitarbeiter/Meldestelle, Verhaltenskodex und Schulungsnachweis. Alles aus einer Hand!
Vorteilhafte Cloudlösung
Unsere Software läuft in der Cloud. Das heißt, Sie benötigen keine lokale Installation, keinen Administrationsaufwand und keine Softwareaktualisierung. Wir hosten bei einem deutschen Hostinganbieter und sind DSGVO-konform..
Die verschiedenen Rollen in unserem Whistleblowing-System
Die Meldenden
- Anonyme und nicht anonyme Meldung jederzeit über nahezu jedes internetfähige Endgerät (Smartphone/Tablet/Desktop) möglich
Alternativ Meldung über Telefon oder persönlichen Kontakt oder Ombudsperson - Anonyme Nachverfolgbarkeit der eigenen Meldung und deren Bearbeitungsstand über Einmalpasswort
So kann der Meldende den Fortschritt der Meldung beobachten. - Optional: Nachreichen zusätzlicher Informationen bei Nachfragen und Aktualisierungen
So kann die Anonymität gewahrt bleiben und der Meldende kontaktiert werden.
Die Meldestelle
- Benachrichtigung über eingehende Meldung
- Klassifizierung der Meldung nach Kategorien
- Zuweisen und Bearbeitung der Meldung an zuständige Person oder Dienstleister (auch extern)
- Durchgängiges Vier-Augen-Prinzip, um Manipulationen auszuschließen
- Optional: Ausschluss bestimmter Bearbeiter möglich
Die Administration
- Keine Einsicht in Meldungsdetails
- Kontrolle des Bearbeitungsfortschritts und von Ausschlüssen
- Freigabe der Erledigung einer Meldung
- Abschließen eines Vorgangs nur nach Endkontrolle durch Administratoren
Wie sieht unser System aus?
Was unsere Kunden sagen
Ein paar ausgewählte Referenzen unserer zufriedenen Kunden. Viele weitere Referenzen aus erster Hand, finden Sie auch auf dem DATEV-Marktplatz. Mit über 300 positiven Bewertungen sind wir 2024 auch der DATEV-Award-Gewinner für die meisten positiven Rezensionen.
„Die Geldwäscheprävention ist für unseren Berufsstand eine unangenehme und zeitraubende Pflicht. Als DATEV-Kanzlei sind wir froh darüber, dass die DATEV eG die Softwarelösung DATA Security Compliance (DS|GwG) auf den Marktplatz aufgenommen hat und empfiehlt. Mit Hilfe von DATA Security Compliance (DS|GwG) konnten wir unsere Geldwäsche-Pflichten pragmatisch und zeitsparend umsetzen. Die laufende Aktualisierung der KYC-Prüfungen und Risikoanalysen gestaltet sich durch den einfachen Datenimport aus DATEV-EO ebenfalls sehr einfach. Klare Empfehlung auch seitens unserer Kanzlei.”
„Die DATA Security GmbH ist für uns ein geschätzter Partner, der uns mit Expertenwissen in den Bereichen Datenschutz und Erfüllungspflichten nach dem GwG unterstützt. Besonders schätzen wir den unkomplizierten, vertrauensvollen Umgang, die technische Unterstützung durch die Software-Lösungen und deren laufende Weiterentwicklung. Wir sind rundum zufrieden und können DATA Security daher absolut empfehlen.”
„Die Geldwäscheprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde und schriftliche Androhung einer Geldbuße war der Anlass für mich, das Thema Geldwäscheprävention und die notwendige Dokumentation als Nachweis ernst zu nehmen. Mit Hilfe von DS|GwG und Unterstützung des Teams der DATA Security GmbH habe ich die angeforderte Dokumentation der Aufsichtsbehörde innerhalb der gesetzten Frist zur Verfügung gestellt. Die Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen führten dazu, dass die Aufsichtsbehörde von einer Geldbuße abgesehen und die Geldwäscheprüfung erfolgreich abgeschlossen hat."
Sparen Sie sich Zeit und Geld mit unserer Software
Unsere Preise richten sich nach der Anzahl der Beschäftigten Ihres Unternehmens oder Kanzlei.
Alle Preise sind netto aufgeführt.
bis 49 Beschäftigte
94€/Monat
+ einmalige Einrichtungspauschale 495€
+ optional |
- Voller Funktionsumfang
- Alles enthalten und sofort loslegen
50-249 Beschäftigte
144€/Monat
+ einmalige Einrichtungspauschale 495€
+ optional |
- Voller Funktionsumfang
- Alles enthalten und sofort loslegen
ab 250 Beschäftigte
244€/Monat
+ einmalige Einrichtungspauschale 495€
+ optional |
- Voller Funktionsumfang
- Alles enthalten und sofort loslegen
Vorprüfung der Meldungen
* Vorprüfung von bis zu 12 Meldungen pro Jahr und Weitergabe an den internen Compliance-Beauftragten oder eine weitere Person (z.B. Rechtsanwalt), die von der Geschäftsführung benannt wird. Weitere Meldungen nach Aufwand.
Eine Rechtsberatung wird seitens DATA Security GmbH nicht erbracht und ist nicht geschuldet.