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Geldwäschegesetz für Steuerberater: Pflichten und Risiken 2025

Geschrieben von DATA Security GmbH | 23.07.2025 15:42:56


Das Geldwäschegesetz (GwG) ist eine zentrale Compliance-Vorgabe für Steuerberater. Es verpflichtet zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – ein Thema, das 2025 durch verschärfte Prüfungen und neue Vorgaben an Bedeutung gewinnt. Ziel ist es, Finanzströme nachvollziehbar zu machen und Steuerberater aktiv in den Kampf gegen Geldwäsche einzubinden. 

Warum 2025 entscheidend ist: Die Steuerberaterkammern haben verstärkte Kontrollen angekündigt – darunter digitale Prüfungen, neue Verwaltungsvorgaben und ein schärferer Blick auf interne Sicherungsmaßnahmen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen kompakten Überblick über Ihre Pflichten und praxisnahe Tipps zur GwG-sicheren Kanzleiorganisation. 

Was ist das Geldwäschegesetz und warum betrifft es Steuerberater? 

Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet bestimmte Berufsgruppen zur Einhaltung besonderer Sorgfaltspflichten – darunter auch Steuerberater, wie § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG festlegt. Sie gelten als „Verpflichtete“, weil sie Mandanten bei Gründungen, Vermögensübertragungen oder komplexen Transaktionen begleiten – Bereiche mit erhöhtem Geldwäscherisiko. Ihre Nähe zu Finanzflüssen und Unternehmensstrukturen macht sie zu einem wichtigen Akteur in der Prävention. 

Wann müssen Steuerberater das GwG beachten? 

Steuerberater gelten nach dem Geldwäschegesetz als Verpflichtete – und das bereits ab dem ersten Mandatskontakt. Spätestens bei der Annahme eines neuen Mandats greifen zentrale Pflichten wie die Identifizierung des Mandanten sowie eine individuelle Risikoanalyse.

Besonders wachsam sollten Steuerberater sein, wenn sie in sensiblen Bereichen tätig werden – etwa bei der Gründung von Gesellschaften, bei Immobilientransaktionen oder bei komplexen gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen. Hier besteht ein erhöhtes Geldwäscherisiko. 

Pflichtauslösend sind aber nicht nur formale Prozesse: Auch Verdachtsmomente, Unstimmigkeiten bei der Herkunft von Mitteln oder ungewöhnliche Bargeldgeschäfte über 10.000 EUR verpflichten zur Meldung an die FIU. 

Ein weiterer zentraler Aspekt: Die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten. Diese Pflicht ist nicht nur komplex, sondern auch haftungsträchtig – umso wichtiger ist ein strukturiertes Vorgehen und der Rückgriff auf geeignete digitale Lösungen. 

Praxisbeispiel - Neues Mandat: Ein Steuerberater wird von einem potenziellen Mandanten kontaktiert, um bei der Gründung einer GmbH zu unterstützen. Sobald klar ist, dass die Tätigkeit eine mitwirkungspflichtige Dienstleistung nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG darstellt, und vor Begründung der Geschäftsbeziehung, sind Sorgfaltspflichten nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG auszulösen – insbesondere die Identifizierung des Mandanten. 

Praxisbeispiel - Bestandsmandat: Ein langjähriger Mandant bittet um Unterstützung bei der Übertragung von Immobilienanteilen auf seine Kinder. Durch diesen neuen Vorgang entsteht ein anlassbezogener Prüfungsbedarf – die Kanzlei muss die wirtschaftlich Berechtigten erneut prüfen und die Sorgfaltspflichten aktualisieren. 

Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__2.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__10.html 
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__11.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__15.ht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__43.html 

GwG-Pflichten für Steuerberater im Detail
Identifizierungspflichten 

Bei den genannten Auslösern müssen Steuerberater die Identität des Mandanten und gegebenenfalls des wirtschaftlich Berechtigten feststellen und dokumentieren. Hierzu sind bestimmte Daten zwingend zu erheben, darunter Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit sowie Art und Nummer des Ausweisdokuments samt Ausstellungsbehörde. Zusätzlich müssen Dokumente wie der Personalausweis oder Reisepass kopiert oder gescannt und der Zeitpunkt der Identifizierung dokumentiert werden. Wenn wirtschaftlich Berechtigte im Hintergrund stehen, müssen auch diese offengelegt und nachvollziehbar erfasst werden. 

Aufbewahrungspflichten 

Die erfassten Daten sind über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab Ende der Geschäftsbeziehung aufzubewahren. Dabei ist es dem Steuerberater freigestellt, ob dies in analoger oder digitaler Form geschieht – die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben nach DSGVO ist dabei jedoch zwingend. Wichtig ist, dass nur befugtes Personal auf diese Unterlagen Zugriff hat und keine ungesicherte oder unverschlüsselte Ablage erfolgt. 

Meldepflichten 

Bei Verdacht auf Geldwäsche muss unverzüglich eine Meldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) über das Portal goAML erfolgen. Verdachtsmomente bestehen u.a. bei ungewöhnlichen Zahlungswegen, ungeklärter Herkunft von Bargeld oder nicht nachvollziehbaren wirtschaftlich Berechtigten. 

Vor der Meldung sind eine interne Prüfung und Dokumentation durchzuführen. Wichtig: Die Transaktion darf bis zur Rückmeldung der FIU nicht ausgeführt werden. 

Interne Sicherungsmaßnahmen 

Zur Verhinderung von Geldwäsche sollten Kanzleien auf ein wirksames System interner Sicherungsmaßnahmen setzen – nicht nur aus Pflichtgefühl, sondern im eigenen Interesse. Herzstück ist eine individuell erstellte Risikoanalyse, die regelmäßig überprüft und angepasst wird. Schulungen der Mitarbeiter sowie klare Verfahrensanweisungen zur Identifizierung, Dokumentation und Meldung schaffen zusätzlich Sicherheit und entlasten im Alltag.  

Zwar sind diese Maßnahmen erst ab mehr als 10 Berufsträgern und überwiegend treuhänderischer Tätigkeit gesetzlich verpflichtend (§ 6 GwG), doch auch kleinere Kanzleien profitieren: Sie stärken ihre Position gegenüber Mandanten, minimieren Haftungsrisiken und dokumentieren ihre Sorgfalt gegenüber Aufsichtsbehörden.  

Die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten ist erst ab 30 Berufsträgern verpflichtend, kann aber auch in kleineren Strukturen sinnvoll sein – etwa bei risikobehafteten Mandaten oder wachsender Kanzleigröße. 

Quellen

https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__3.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__6.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__7.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__8.html 
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__11.html

Risiken und Bußgelder bei Verstößen 

Wer seine GwG-Pflichten verletzt, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Bußgelder können laut § 56 GwG bis zu 1 Million Euro betragen. Zudem erlaubt das Gesetz die Veröffentlichung von Bußgeldentscheidungen, das sogenannte "Naming and Shaming", auf den Websites der Aufsichtsbehörden – mit potenziellen Reputationsschäden für die Kanzlei. Die Steuerberaterkammern führen darüber hinaus Prüfungen durch, teils angekündigt, teils stichprobenartig. 

Typische Fehler in der Kanzleipraxis: 

  • Identifizierung nicht oder zu spät durchgeführt 
  • Keine Risikoanalyse vorhanden 
  • Mitarbeiterschulung nicht dokumentiert 
  • Verdachtsmeldung unterlassen 

Der beste Schutz vor solchen Risiken ist eine konsequente Eigenkontrolle durch Checklisten und regelmäßige Überprüfung der internen Prozesse. 

Geldwäschegesetz - Was ändert sich ab 2025? 

Die berufsständischen Aufsichtsbehörden (z. B. Steuerberaterkammern) weiten ihre Kontrollen aus – sowohl digital als auch vor Ort. Der Zugriff auf das Transparenzregister wird verpflichtend, insbesondere bei der Prüfung wirtschaftlich Berechtigter. Zudem werden neue Verwaltungsvorgaben für die Risikoanalyse und Pflichtenschulungen veröffentlicht. Erste Teile des EU-Geldwäschepakets treten in Kraft und vereinheitlichen Prüfstandards. 

Was Steuerberater jetzt tun sollten: 

  • Risikoanalyse aktualisieren und dokumentieren 
  • Zugriff und Abfrageverfahren für das Transparenzregister intern regeln 
  • Mitarbeiter mindestens jährlich schulen (nachweisbar) 
  • Verfahrensanweisung überarbeiten und digital ablegen 
  • Sich auf (auch unangekündigte) Prüfungen vorbereiten
     

Geldwäschegesetz - Was ändert sich bis 2027? 

Ab Juli 2027 gilt in der gesamten EU ein einheitlicher und verbindlicher Rechtsrahmen zur Geldwäscheprävention. Mit Inkrafttreten der neuen 6. EU-Geldwäscheverordnung (AMLR6) ersetzt diese zentralen Teile des bisherigen deutschen Geldwäschegesetzes (GwG). Für Steuerberater bringt das spürbare Veränderungen mit sich. 

Künftig werden Risikoanalysen auf Kanzlei- und Mandantenebene verpflichtend. KYC-Prozesse („Know Your Customer“) müssen digital nachvollziehbar dokumentiert werden. Interne Maßnahmen wie Schulungen, Monitoring und eine revisionssichere Dokumentation sind konsequent umzusetzen. 

Die AMLR6 verschärft die bestehenden Vorgaben insbesondere in folgenden Bereichen: 

  • Allgemeine Sorgfaltspflichten 
  • Umgang mit politisch exponierten Personen (PEP) 
  • Transparenzanforderungen bei wirtschaftlich Berechtigten 
  • Umgang mit Hochrisikoländern 
  • Whistleblower-Systeme und interne Meldestrukturen 

Steuerberater sollten sich frühzeitig vorbereiten – insbesondere bei Prozessen, Schulungskonzepten und eingesetzten IT-Lösungen. Ab 2027 gelten die neuen EU-Standards unmittelbar und ohne nationale Umsetzungspflicht. 

Mehr dazu lesen Sie in unserem Fachbeitrag zur AMLR6

Die Anforderungen steigen – aber Steuerberater sind nicht auf sich allein gestellt. Unsere Softwarelösung unterstützt Sie dabei, alle neuen Vorgaben effizient und rechtssicher umzusetzen: von der individuellen Risikobewertung über automatisierte Mandantenprüfungen bis hin zur revisionssicheren Dokumentation. So bleiben Sie compliant, entlasten Ihr Team und schaffen gleichzeitig Vertrauen bei Mandanten und Behörden. 

Weitere Informationen zur GwG-Compliance:
https://data-security.one/de/gwg 

So setzen Steuerberater das GwG effizient um 

Das GwG wird zur Chance statt zur Last – wenn die Abläufe stimmen. Klare Verfahrensanweisungen, strukturierte Mandatsannahme und standardisierte Dokumentation schaffen Rechtssicherheit und entlasten das Team. Vorlagen, interne Schulungen und transparente Mandantenkommunikation beugen Fehlern und Missverständnissen vor. 

Digitale Tools wie Identifikationslösungen, automatisierte Risikoanalysen und sichere Dokumentenablagen steigern die Effizienz spürbar.
Tipp: Nutzen Sie unsere praxiserprobte GwG-Compliance-Lösung – zeitsparend, sicher, speziell für Steuerberater. 

https://data-security.one/de/gwg 

Fazit: Pflicht, aber machbar 

Das Geldwäschegesetz stellt Steuerberater vor hohe Anforderungen – doch mit gut durchdachten Prozessen, digitalen Tools und regelmäßiger Schulung sind diese Pflichten gut zu bewältigen.  

Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Kanzlei GwG-fit für 2025 ist, und nutzen Sie unsere kostenlose GwG-Compliance Wissensdatenbank oder vereinbaren Sie einen kostenlosen Kennenlerntermin für unsere Softwarelösung DS|GwG. 

So verwandeln Sie gesetzliche Pflichten in einen Wettbewerbsvorteil. 

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