Hochrisikoländer gehören zu den stärksten Risikofaktoren in der Geldwäscheprävention. Für Steuerberater bedeutet dies: Sobald ein Mandat, ein wirtschaftlich Berechtigter oder ein Transaktionsfluss einen Bezug zu einem Hochrisikoland hat, verschärfen sich die gesetzlichen Prüf- und Dokumentationspflichten.
Dieser Leitfaden erklärt, wie Steuerberater Hochrisikoländer erkennen, welche rechtlichen Anforderungen gelten und wie sich diese in der Praxis effizient und revisionssicher umsetzen lassen.
Ein Bezug zu einem Hochrisikoland weist statistisch auf ein deutlich erhöhtes Geldwäscherisiko hin. Diese Länder verfügen über erhebliche Defizite in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Für Steuerberater bedeutet das:
Ein häufiger Irrtum:
Viele gehen davon aus, dass nur Banken betroffen sind. Tatsächlich gelten die Regelungen für alle GwG-Verpflichteten – Steuerberater eingeschlossen.
Die Grundlage findet sich in § 15 GwG, der die verstärkten Sorgfaltspflichten regelt. Ein Bezug zu einem Hochrisikoland verpflichtet Steuerberater zu vertieften Prüfungen.
Die EU definiert Hochrisikoländer als „High-Risk Third Countries“ anhand delegierter Rechtsakte. Diese basieren wiederum auf den Erkenntnissen der FATF (Financial Action Task Force).
Wichtig:
Die EU-Hochrisikoliste ist nicht identisch mit der internen Risikoeinschätzung einer Kanzlei. Sie ist ein Mindeststandard, den Steuerberater zwingend beachten müssen.
Die Liste wird mehrmals pro Jahr aktualisiert – deshalb dürfen Kanzleien keine statischen PDF-Listen verwenden, sondern müssen regelmäßig die offiziellen EU-Veröffentlichungen prüfen.
Die EU-Kommission übernimmt die Bewertungen der FATF, welche Länder aufgrund schwerwiegender AML-Mängel einstuft. Dazu zählen u. a.:
Die Bedeutung für Steuerberater:
Wo finde ich die offizielle Liste?
Ein Bezug zu Hochrisikoländern kann an vielen Stellen auftauchen. Besonders relevant sind:
Sobald ein Bezug zu einem Hochrisikoland besteht, greifen verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG.
Dazu gehören:
Mehr dazu erfahren Sie hier:
Erweiterte Sorgfaltspflichten – https://data-security.one/de/blog/erweiterte-sorgfaltspflichten-bei-hochrisiko-mandaten
Risikoanalyse richtig anpassen: Auswirkungen eines Hochrisikolandes
Ein Mandant mit Bezug zu einem Hochrisikoland steigt automatisch in der Risikokategorie.
Das bedeutet:
Mehr dazu:
Risikoanalyse im Bereich Geldwäscheprävention – https://data-security.one/de/blog/risikoanalysen-im-bereich-geldwaeschepraevention-worauf-muessen-sie-als-steuerberater-achten
Eine klare Struktur erleichtert die Umsetzung:
Wohnsitz einer natürlichen Person bzw. Sitz der Firma, Staatsangehörigkeit, wirtschaftlich Berechtigter, Transaktionen, Eigentumsstrukturen.
Keine vereinfachten Prüfungen möglich.
Identifizierung des Mandanten – https://data-security.one/de/blog/geldwaeschegesetz-gwg-identifizierung-des-mandanten
Nachweise wie Kontoauszüge, Verträge, Kapitalherkunftsdokumente, Erbschein.
Bezug zur EU-Liste dokumentieren.
Mandatsannahme nach dem GwG – https://data-security.one/de/blog/mandatsannahme-gwg-steuerberater
Zustimmung oder Ablehnung des Mandats.
Je höher das Risiko, desto kürzer die Intervalle.
Pflicht unabhängig von der Fortführung des Mandats.
Eine GmbH hat einen neuen Gesellschafter aus einem Hochrisikoland.
Maßnahmen: Enhanced Due Diligence (EDD), Herkunft der Mittel, Nachweis des wirtschaftlich Berechtigten, Monitoring verschärfen.
Ein Mandant erhält eine größere Zahlung aus einem Land auf der EU-Liste.
Maßnahmen: Herkunft plausibilisieren, Zweck erklären lassen und dokumentieren, Risikostufe anpassen.
Eine Holding befindet sich in einem Drittland mit mangelhafter Transparenz.
Maßnahmen: wirtschaftlich Berechtigten ermitteln, Register prüfen, zusätzliche Dokumente anfordern.
Steuerberater müssen dokumentieren:
Details finden Sie hier:
GwG-Dokumentationspflichten – https://data-security.one/de/blog/gwg-dokumentationspflichten
DS|GwG unterstützt Steuerberater durch:
Damit werden Hochrisikoprüfungen nicht nur sicherer, sondern auch deutlich effizienter.
Hochrisikoländer sind kein Randthema, sondern ein zentraler Baustein der GwG-Compliance.
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