Whistleblowing – Wann sollte ein Unternehmen eine „Interne Meldestelle“ nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einrichten?
Grundsätzlich gilt seit dem 17. Dezember 2023, dass alle Beschäftigungsgeber mit mehr als 50 Beschäftigten dazu verpflichtet sind, eine „Interne Meldestelle“ einzurichten, um Beschäftigten (als «Hinweisgeber») die Möglichkeit zu geben, Missstände und Verstöße vertraulich, ggf. anonymisiert sowie in einem geschützten Rahmen zu melden (auch Whistleblowing genannt). Ungeachtet dessen, können Hinweisgeber auch auf externe (d. h….