DS|Whistleblowing – Hinweisgebersystem

Ab: 94,00  / Monat und 495,00  Einrichtungsgebühr

Schlüsselfertige Lösung für Ihr Hinweisgebersystem. Vollständige Implementierung durch uns als Cloud-Anwendung – keine lokale Installation notwendig. Rechtssicher, einfach und transparent für Sie, Ihr Unternehmen und und Ihre Mitarbeiter!

Löschen

Beschreibung

Das Hinweisgeberschutzgesetz – Whistleblowing schnell und effizient umsetzen

Missstände und Rechteverstöße frühzeitig erkennen, beheben und den Fortbestand des Unternehmens sichern. Whistleblowing – rechtssicher, einfach und transparent für Sie, Ihr Unternehmen und und Ihre Mitarbeiter!

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben. Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als Erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Whistleblowing hilft dem Unternehmen als eigenem Rechtsträger. Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Unternehmen und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.

Features unserer Whistleblowing-Lösung:

  • Vollständige Implementierung durch uns als Cloud-Anwendung – keine lokale Installation notwendig
  • Schulungen im System für verschiedene Rollen implementiert
  • Kollisionsvermeidung von Interessen (Personen in der Meldestelle können sie betreffende Meldungen nicht löschen oder verheimlichen, aber von deren Bearbeitung ausgeschlossen werden)
  • Schutz der Hinweisgebenden – Anonymität gewährleistet, jedoch mit Rückfrage und -meldemöglichkeit
  • Interne Meldestelle integriert 
  • Individuelle Subdomain 
  • Benutzerverwaltung
  • 24/7 Verfügbarkeit
  • Mehrsprachig 

Optional: Vorprüfung von bis zu 12 Meldungen pro Jahr und Weitergabe an den internen Compliance-Beauftragten oder eine weitere Person (z.B. Rechtsanwalt), die von der Geschäftsführung benannt wird. Weitere Meldungen nach Aufwand.

Zusätzliche Information

Beschäftigtenanzahl

bis 49, 50-249, mehr als 249

Vorprüfen der Meldungen

Ja, Nein