Die Kunst der Grenzziehung: Warum der ISMS-Scope über Erfolg und Scheitern entscheidet – ISO 27001 Kapitel 4.3
Warum der ISMS-Geltungsbereich nach ISO 27001 Kapitel 4.3 über Erfolg oder Misserfolg entscheidet – und wie Sie ihn richtig festlegen.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen zum Schutz von Hinweisgebern innerhalb der Europäischen Union.
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Die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen zum Schutz von Hinweisgebern innerhalb der Europäischen Union. Sie verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen, effektive Meldekanäle einzurichten und Hinweisgeber vor Repressalien zu bewahren. Gerade in Deutschland, wo Compliance-Regelwerke und Meldepflichten für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Finanzinstitute immer weiter verschärft werden, gewinnt der Schutz von Hinweisgebern zunehmend an Bedeutung.
Für die Leserschaft – insbesondere steuerberatende Berufsträger – steht die Frage im Fokus, wie interne Meldesysteme rechtssicher implementiert und zugleich als Chance für einen Kulturwandel in der Mandatsbetreuung genutzt werden können. Dieser Beitrag liefert Ihnen praxisorientierte Hintergrundinformationen, eine Übersicht zur nationalen Umsetzung und konkrete Handlungsempfehlungen für die Einführung oder Optimierung Ihres Whistleblowing-Systems.
Zweck der Richtlinie
Wichtigste Vorgaben im Überblick
Adressierte Gruppen
Wesentliche Inhalte des HSchG
Betroffene Unternehmen und Zeitplan
Organisatorische Pflichten
Prozessanpassungen
Rollen und Zuständigkeiten
Technische Anforderungen
Widerstände im Unternehmen
Datenschutz- und IT-Security-Fragen
Kosten-Nutzen-Abwägung
Praxisbeispiel
Ein mittelständisches Steuerberatungshaus mit 120 Mitarbeitenden führte 2022 ein extern angebundenes Whistleblowing-Tool ein. Nach dem ersten Jahr ergaben sich:
Die EU-Whistleblower-Richtlinie stärkt das Vertrauen in interne Kontrollsysteme und schützt Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen. Für deutsche Steuerberater und Compliance-Profis gilt: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Meldewege rechtssicher zu gestalten und damit sowohl rechtliche Vorgaben als auch unternehmerische Chancen optimal zu nutzen.
Appell an die Zielgruppen:
Einladung zur Kontaktaufnahme:
Lassen Sie Ihre aktuellen Meldeprozesse kostenfrei prüfen oder vereinbaren Sie eine individuelle Beratung, um Ihr Whistleblowing-System fit für die Zukunft zu machen.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie hat das Ziel, Personen zu schützen, die auf Missstände in Unternehmen oder Behörden hinweisen. Sie soll sicherstellen, dass solche Meldungen vertraulich und ohne Angst vor Vergeltung erfolgen können. Gleichzeitig fördert sie mehr Transparenz und stärkt die Rechtsdurchsetzung in der EU.
Das deutsche Whistleblower-Gesetz, offiziell Hinweisgeberschutzgesetz genannt, setzt die EU-Richtlinie in nationales Recht um. Es verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen, interne Meldestellen einzurichten, über die Hinweise auf Rechtsverstöße sicher und vertraulich gemeldet werden können. Hinweisgeber dürfen wegen ihrer Meldung keine Nachteile erleiden.
Die Richtlinie gilt für alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten sowie für Behörden, Gemeinden und öffentliche Einrichtungen. Kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden sind aktuell nicht verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten – mit einigen branchenspezifischen Ausnahmen.
Das Gesetz umfasst Hinweise auf Verstöße gegen nationales und EU-Recht, zum Beispiel in den Bereichen Korruption, Steuerbetrug, Geldwäsche, Produktsicherheit, Datenschutz, Umweltrecht oder öffentliches Auftragswesen. Auch Verstöße gegen interne Unternehmensrichtlinien können unter bestimmten Umständen erfasst sein.
Whistleblower dürfen keine arbeitsrechtlichen oder sonstigen Nachteile erleiden, wenn sie in gutem Glauben Missstände melden. Unternehmen sind verpflichtet, Hinweisen nachzugehen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Eine falsche Verdächtigung in böser Absicht kann jedoch rechtliche Konsequenzen haben.
Ja, Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden sowie öffentliche Stellen müssen ein internes Hinweisgebersystem einführen. Es muss die Vertraulichkeit der Meldung gewährleisten und eine faire Bearbeitung sicherstellen.
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