Warum Kanzleien von der DS-GVO profitieren
Setzen Sie jetzt in Ihrer Kanzlei einen DS-GVO-Maßnahmenplan um und verschaffen Sie sich so mehr Rechtssicherheit und Wettbewerbsvorteile.
Steuerberater müssen Mandanten laufend überwachen. Erfahren Sie, wann Prüfungen nötig sind und wie Sie Monitoring korrekt dokumentieren.
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Viele Steuerberater konzentrieren sich vor allem auf die Identifizierung zu Beginn eines neuen Mandats. Doch das Geldwäschegesetz (GwG) verlangt mehr: Die Prüfung eines Mandanten ist kein einmaliger Akt, sondern eine fortlaufende Pflicht über die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung hinweg.
Dieser Leitfaden zeigt, was unter „laufender Überwachung“ zu verstehen ist, wann neue Prüfungen notwendig werden und wie Kanzleien ein strukturiertes, revisionssicheres Monitoring aufbauen.
Unter einer laufenden Geschäftsbeziehung versteht das GwG jede dauerhafte Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandanten – unabhängig davon, wie intensiv der Kontakt ist. Entscheidend ist nicht der Umfang der Dienstleistungen, sondern die Kontinuität der Beziehung.
Wichtige Punkte:
Die laufende Überwachung ist Teil der allgemeinen Sorgfaltspflichten. Kanzleien müssen sicherstellen, dass die Informationen über ihren Mandanten jederzeit aktuell und plausibel sind.
Dazu gehören insbesondere:
Das Monitoring orientiert sich immer an der ursprünglich vergebenen Risikostufe. Höhere Risikokategorien bedeuten engere Prüfintervalle und detailliertere Nachweise.
In der Praxis treten viele Situationen auf, die eine erneute Identifikation oder Neubewertung des Mandanten erforderlich machen. Dazu gehören unter anderem:
Immer dann, wenn sich wesentliche Informationen ändern, muss die Kanzlei die Mandatsprüfung aktualisieren und dokumentieren.
Kanzleien können verschiedene organisatorische und digitale Werkzeuge einsetzen, um die laufende Überwachung effizient umzusetzen.
Mögliche Vorgehensweisen:
Digital unterstützte Monitoring-Prozesse reduzieren Zeitaufwand, Fehlerquote und Dokumentationsrisiken erheblich.
Laufende Überwachung bedeutet nicht nur, Veränderungen zu prüfen, sondern auch nachzuweisen, dass überhaupt geprüft wurde. Auch „keine Änderung“ ist dokumentationspflichtig.
Wesentliche Dokumentationselemente:
Empfohlene Mindestfrequenz:
Gut dokumentierte Monitoring-Prozesse sind ein zentraler Prüfschwerpunkt der Steuerberaterkammern.
Mit DS|GwG können Kanzleien ihre laufende Mandantenüberwachung einfach, transparent und revisionssicher gestalten.
Vorteile:
Damit reduziert sich der Aufwand erheblich, während die Rechtssicherheit steigt.
Laufende Überwachung ist ein zentraler Bestandteil der GwG-Compliance – und weitaus mehr als eine formale Pflicht. Regelmäßige Überprüfungen schützen Kanzleien vor Strafbarkeitsrisiken, stärken die interne Governance und erhöhen die Prüfsicherheit gegenüber der Steuerberaterkammer.
Empfehlung:
Kanzleien, die Monitoring ernst nehmen, sind nicht nur rechtlich besser abgesichert – sie arbeiten effizienter und nachhaltiger.
Sobald eine laufende Geschäftsbeziehung im Sinne des GwG besteht – also nicht nur ein einmaliger Auftrag, sondern eine fortlaufende Betreuung oder Zusammenarbeit.
Die Häufigkeit hängt vom Risikoprofil des Mandanten ab. Für Mandanten mit niedrigem Risiko wird mindestens eine jährliche Überprüfung empfohlen. Bei mittlerem oder hohem Risiko sind häufigere Überprüfungen notwendig.
Ja. Auch der Nachweis, dass eine Überprüfung stattgefunden hat und keine Änderungen festgestellt wurden, ist wichtig und muss dokumentiert werden – mit Datum, Ergebnis und verantwortlicher Person.
Digitale Lösungen wie DS|GwG bieten strukturierte Workflows, Risikostufenverwaltung mit Begründungsfunktion und exportfähige Prüfberichte – ideal für eine revisionssichere Umsetzung.
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