Microsoft 365

Terminbuchung mit Microsoft Bookings

Microsoft Bookings reduziert den Abstimmungsaufwand bei der Terminvereinbarung in Steuerkanzleien. Mandanten und Interessenten wählen über eine Buchungsseite einen freien Termin; die Kanzlei legt Verfügbarkeiten, Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen zentral fest.

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Terminbuchung mit Microsoft Bookings
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Termine von überall buchen und wahrnehmen

Die webbasierte Buchungsseite ist über Computer, Tablet oder Smartphone erreichbar. Bookings gleicht freie Zeiten mit den Microsoft-365-Kalendern ab, übernimmt bestätigte Termine in Outlook und kann automatisch einen Teams-Link bereitstellen. So entsteht ein durchgängiger Ablauf von der Buchung bis zum Gespräch.

Typische Einsatzmöglichkeiten in Steuerkanzleien

Bookings eignet sich vor allem für wiederkehrende, zeitlich klar definierte Termine, bei denen vorab keine ausführlichen Mandats- oder Steuerinformationen ausgetauscht werden müssen:

  • Erstgespräche und Neumandate: mit definierter Dauer, Vorlaufzeit und Fachzuordnung

  • Jahresabschluss-, Finanzbuchhaltungs- und Lohntermine: mit den zuständigen Mitarbeitenden

  • Sprechstunden und fristgebundene Rückfragen: für Mandanten, Mitarbeitende und interne Fachthemen

  • Betriebsprüfungen sowie Beleg- und Prozessbesprechungen: zur organisatorischen Vorbereitung und sicheren Abstimmung

  • Onboarding neuer Mandanten: zur Erläuterung von Portalen, Freigaben und Kommunikationswegen

Sensible Mandats-, Personal- oder Steuertermine sollten nicht öffentlich buchbar sein, sondern intern oder nur für ausgewählte Personen bereitgestellt werden.

Welche Einstellungen kann die Kanzlei festlegen?

Für jede Terminart sollte die Steuerkanzlei getrennte Rahmenbedingungen definieren:

  • Terminart und Zuständigkeit: Dauer, Fachbereich und Vertretung festlegen

  • Zeitliche Steuerung: Verfügbarkeiten, Vorlauf, Puffer und Buchungshorizont definieren

  • Durchführung und Kommunikation: vor Ort, telefonisch oder per Teams sowie Bestätigungen und Erinnerungen

  • Sichtbarkeit und Zugriff: öffentliche und interne Angebote trennen und Mitarbeiterinformationen begrenzen

  • Formularfelder: nur Angaben abfragen, die für Zuordnung und Durchführung erforderlich sind

Externe Buchungen, Suchmaschinenindexierung und sichtbare Mitarbeiterdaten sollten zentral gesteuert und dokumentiert werden.

Datenschutz und Compliance bei Buchungsformularen

Die Buchungsseite dient ausschließlich der Terminorganisation. Mandatsunterlagen und ausführliche Sachverhalte gehören in das freigegebene Kanzleiportal oder einen anderen abgesicherten Kanal.

  • Daten minimieren: Name, Kontakt, Terminart und gegebenenfalls Kanzlei- oder Unternehmenszuordnung genügen meist.

  • Freitext begrenzen: Keine Steuer-, Gesundheits-, Personal-, Zugangs- oder Dokumentendaten im Formular.

  • Transparenz schaffen: Datenschutzhinweise, Rechtsgrundlage und sichere Übermittlungswege klar benennen.

  • Aufbewahrung regeln: Termin- und Kontaktdaten nach festgelegten Fristen prüfen und löschen.

Besondere Anforderungen für Berufsgeheimnisträger

Für Steuerberater ist neben der DSGVO das Berufsgeheimnis zu beachten. Bereits die Mandatsbeziehung kann geschützt sein; deshalb sind Datenzugriffe durch Microsoft, Unterauftragnehmer und Support auf das erforderliche Maß zu begrenzen.

  • Data Protection Addendum und Zusatzvereinbarung für Berufsgeheimnisträger dokumentieren und aktuell halten.

  • Rollen und Zugriffsrechte nach dem Minimalprinzip vergeben; Supportfälle ohne unnötige Mandatsangaben bearbeiten.

  • Unterauftragnehmer, Datenstandorte und mögliche Drittlandbezüge regelmäßig prüfen.

Sichere Einführung in der Steuerkanzlei

Die Kanzlei sollte zunächst wenige geeignete Terminarten pilotieren und erst nach erfolgreicher Prüfung veröffentlichen:

  1. Planen: Terminarten, Verantwortliche, Vertretungen und Eskalationswege festlegen.

  2. Prüfen: Formular, Datenschutzhinweise, Vertragsgrundlagen und Berechtigungen dokumentieren.

  3. Testen: Buchung, Kalenderzuordnung, Teams-Link, Absage und Vertretungsfall erproben.

  4. Betreiben: Mitarbeitende schulen und Seiten, Pflichtfelder, Zugriffe sowie Löschregeln regelmäßig kontrollieren.

Fazit

Microsoft Bookings kann die Terminorganisation in Steuerkanzleien spürbar vereinfachen. Der Nutzen entsteht jedoch nicht allein durch die technische Aktivierung, sondern durch klar definierte Terminarten, datensparsame Formulare, kontrollierte Berechtigungen und dokumentierte Verantwortlichkeiten.

Für Berufsgeheimnisträger muss zusätzlich sichergestellt werden, dass Mandatsbeziehungen und vertrauliche Sachverhalte nicht unnötig offengelegt werden. Vertragsgrundlagen, Berufsgeheimnis, Datenflüsse und Zugriffe sind deshalb gemeinsam zu betrachten.

Möchten Sie Microsoft Bookings in Ihrer Steuerkanzlei sicher und strukturiert einsetzen?

Unsere Microsoft-365-Compliance-Lösung unterstützt Steuerkanzleien dabei, Bookings und weitere Microsoft-365-Dienste datenschutzkonform, sicher und nachvollziehbar zu konfigurieren und zu betreiben. Mehr dazu unter:

Datenschutzkonforme Nutzung von Microsoft 365 für Steuerberater

Häufig gestellte Fragen aus der Praxis

Benötigen Mandanten ein Microsoft-Konto, um einen Termin zu buchen?

Nein. Mandanten können über die Buchungsseite einen Termin auswählen und ihre Kontaktdaten eingeben. Eine Anmeldung mit einem Microsoft-Konto ist dafür in der Regel nicht erforderlich.

Wie verhindert Bookings Doppelbuchungen?

Bookings gleicht die hinterlegten Verfügbarkeiten mit den Microsoft-365-Kalendern der Mitarbeitenden ab. Bereits belegte Zeiten werden nicht als buchbar angezeigt. Voraussetzung ist, dass Arbeitszeiten, Abwesenheiten und Zuständigkeiten korrekt gepflegt sind.

Kann automatisch ein Teams-Link erstellt werden?

Ja. Wird eine Terminart als Onlinebesprechung eingerichtet, kann Bookings automatisch einen Teams-Link erzeugen und mit der Terminbestätigung versenden.

Welche Angaben sollte die Kanzlei im Buchungsformular abfragen?

In der Regel genügen Name, Kontaktdaten, Terminart und gegebenenfalls die Kanzlei- oder Unternehmenszuordnung. Es sollten nur Angaben abgefragt werden, die für die Zuordnung und Durchführung des Termins erforderlich sind.

Dürfen Mandanten steuerliche Sachverhalte oder Unterlagen über das Buchungsformular übermitteln?

Das Buchungsformular sollte ausschließlich der Terminorganisation dienen. Ausführliche steuerliche Sachverhalte, Personaldaten, Zugangsdaten oder Mandatsunterlagen gehören in das freigegebene Kanzleiportal oder einen anderen abgesicherten Übermittlungsweg.

Sollten alle Termine öffentlich buchbar sein?

Nein. Allgemeine Erstgespräche oder Sprechstunden können öffentlich angeboten werden. Sensible Mandats-, Personal- oder Steuertermine sollten dagegen intern oder nur für ausgewählte Personen bereitgestellt werden.

Können Termine abgesagt oder verschoben werden?

Ja. Je nach Konfiguration können Mandanten über die Terminbestätigung absagen oder einen neuen Termin auswählen. Die Kanzlei sollte festlegen, bis wann Änderungen möglich sind und wie kurzfristige Absagen behandelt werden.

Wer sollte Bookings in der Kanzlei verwalten?

Die Verantwortung sollte klar festgelegt werden. Eine zuständige Person sollte Terminarten, Mitarbeitende, Formularfelder, Buchungsseiten, Berechtigungen und Löschregeln regelmäßig prüfen. Änderungen sollten dokumentiert und vor der Veröffentlichung getestet werden.

Quellenverzeichnis

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