Hochrisikoländer nach GwG: Pflichten, EU-Listen und praktische Vorgehensweise für Steuerberater
Hochrisikoländer nach GwG einfach erklärt. Erfahren Sie, welche Pflichten Steuerberater bei EU-Hochrisikoländern erfüllen müssen.
Praxisnahe Ausfüllhilfe für Steuerberater: Erhebungsbogen nach GwG einfach erklärt – mit Tipps, Checkliste & digitalen Lösungen.
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Der Erhebungsbogen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ist ein zentrales Instrument zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten in Kanzleien. Viele Steuerberater sind unsicher, wann dieser Bogen auszufüllen ist, welche Angaben verpflichtend sind und wie er in der Praxis korrekt eingesetzt wird. Gleichzeitig verlangen die Steuerberaterkammern bei Prüfungen regelmäßig Einsicht in die Erhebungsbögen, um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu kontrollieren.
In diesem Beitrag erhalten Sie eine praxisorientierte Ausfüllhilfe, die Schritt für Schritt erläutert, was im Kanzleialltag wichtig ist, welche typischen Fehler vermieden werden sollten und wie digitale Lösungen die Arbeit erleichtern können.
Der Erhebungsbogen nach GwG ist ein standardisiertes Formular, mit dem Kanzleien die relevanten Informationen über ihre Mandanten systematisch erfassen. Ziel ist die Erfüllung der Identifizierungs- und Dokumentationspflichten, die sich aus § 10 GwG ergeben.
Wichtige Aspekte dabei:
Nicht in jedem Fall ist der volle Umfang des Erhebungsbogens notwendig. Dennoch gibt es bestimmte Situationen, in denen er zwingend oder dringend empfohlen ist:
Das risikobasierte Prinzip bedeutet: Nicht jedes Mandat erfordert denselben Detailgrad. Ein langjähriger Mandant mit einfacher Struktur kann anders bewertet werden als eine neu gegründete Gesellschaft mit komplexem Beteiligungsgeflecht.
Ein vollständiger Erhebungsbogen sollte mindestens folgende Punkte enthalten:
Eine praxisnahe Umsetzung gelingt, wenn Kanzleien mit einer Checkliste oder einem Musterformular arbeiten, das auf die Anforderungen der eigenen Kammer abgestimmt ist.
Auch bei sorgfältiger Arbeit schleichen sich immer wieder Fehler ein. Folgende Punkte gehören zu den häufigsten:
Eine einfache Kanzlei-Checkliste, die regelmäßig durchgesehen wird, minimiert das Risiko von Beanstandungen bei einer Prüfung.
Nach § 8 GwG besteht eine Aufbewahrungspflicht nach Mandatsbeendigung von mindestens 5 Jahren. Wichtig dabei:
Digitale Tools zur Unterstützung bei der Erhebungspflicht
Die Nutzung digitaler Lösungen spart Zeit und reduziert Fehlerquellen. Typische Funktionen moderner AML- oder Kanzleisoftware sind:
Der Einsatz solcher Tools senkt den manuellen Aufwand deutlich und sorgt dafür, dass die GwG-Pflichten effizient in den Kanzleialltag integriert werden können.
Damit die theoretischen Anforderungen besser greifbar werden, hier zwei typische Szenarien:
Beispiel 1: Neuer Mandant mit einfacher Struktur
Ein selbstständiger Handwerksmeister wird erstmals Mandant einer Steuerkanzlei.
Ergebnis: Aufwand gering, aber dennoch GwG-konform dokumentiert.
Beispiel 2: Unternehmensgründung mit ausländischem Gesellschafter
Eine GmbH wird neu gegründet. Gesellschafter sind zwei deutsche Unternehmer und eine ausländische Kapitalgesellschaft.
Ergebnis: höherer Aufwand, aber rechtssicher dokumentiert und im Prüfungsfall belastbar.
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Der Erhebungsbogen nach dem Geldwäschegesetz ist weit mehr als ein lästiges Formular. Er ist ein zentraler Bestandteil der GwG-Compliance und schützt Steuerberater vor Risiken im Mandatsverhältnis.
Wer den Erhebungsbogen konsequent nutzt, typische Fehler vermeidet und auf digitale Unterstützung setzt, schafft Sicherheit – sowohl für die eigene Kanzlei als auch für die Mandantenbeziehung.
Praxis-Tipp: Unsere Lösungen für Steuerberater unterstützen Sie dabei, den Erhebungsbogen effizient in Ihre Prozesse einzubinden – von der Identifizierung bis zur sicheren Aufbewahrung.
Viele Steuerberaterkammern stellen eigene Musterbögen zur Verfügung. Kanzleien können diese übernehmen und an ihre internen Abläufe anpassen. Wichtig ist, dass alle gesetzlich geforderten Angaben enthalten sind.
Grundsätzlich ja, bei jeder neuen Geschäftsbeziehung. Umfang und Detailtiefe richten sich jedoch nach dem Risiko.
Nein, eine einheitliche PEP-Liste existiert nicht. Allerdings stellen Datenbankanbieter und Compliance-Tools aktuelle PEP-Register zur Verfügung, die genutzt werden können.
Ja, solange sie revisionssicher und DSGVO-konform archiviert werden. Moderne Dokumentenmanagementsysteme bieten diese Funktionen.
Fehlerhafte oder fehlende Erhebungsbögen können bei einer Prüfung zu Beanstandungen, Bußgeldern und Reputationsschäden führen. Daher ist eine konsequente Dokumentation unverzichtbar.
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