Abschaffung von NetzDG und TMG – Einführung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG)
Das bislang geltende NetzDG und das Telemediengesetz werden abgeschafft und ersetzt durch das Gesetz über digitale Dienste (kurz DDG).
Verdachtsmeldungen nach dem GwG sicher und korrekt abgeben: Leitfaden für Steuerberater – Ablauf, Pflichten, Tipps und digitale Unterstützung.
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Steuerberater und Wirtschaftsprüfer arbeiten täglich mit hochsensiblen Daten: Einkommen, Vermögenswerte, Steuerunterlagen oder auch Gehaltsinformationen. Damit einher geht eine besondere Verantwortung – nicht nur gegenüber den Mandanten, sondern auch gegenüber dem Gesetzgeber.
Eine der wichtigsten Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ist die Abgabe einer Verdachtsmeldung. Doch was passiert eigentlich, wenn eine solche Meldung abgegeben wird? Welche Schritte sind erforderlich, welche Fehler sollten vermieden werden – und wie kann moderne Software wie DS|GwG den gesamten Prozess vereinfachen?
Im Folgenden finden Sie eine praxisnahe Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Steuerberatern Sicherheit im Umgang mit Verdachtsmeldungen gibt.
Eine Verdachtsmeldung wird immer dann erforderlich, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Mandant oder ein Geschäftsvorgang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung stehen könnte. Das GwG definiert keine starren Schwellenwerte, sondern setzt auf Prüf- und Beurteilungspflichten.
Typische Auslöser in der Praxis:
Wichtig: Bereits der Begründete Verdacht löst die Meldepflicht aus. Ein abschließender Beweis ist nicht erforderlich.
Die Meldung erfolgt zentral über das goAML-System der Financial Intelligence Unit (FIU). Der Ablauf gliedert sich in mehrere Schritte:
Jeder meldepflichtige Berufsträger benötigt einen eigenen Zugang. Die einmalige Registrierung erfolgt über das Online-Portal der FIU.
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen.
Das Formular umfasst verschiedene Pflichtfelder, unter anderem:
Die fertige Meldung wird elektronisch über das Portal an die FIU übermittelt. Eine Bestätigung über den Eingang wird automatisch erstellt.
Nach dem Absenden ist die Kanzlei verpflichtet, die Verdachtsmeldung intern zu dokumentieren und revisionssicher zu archivieren.
Praxis-Tipp: Mit DS|GwG lassen sich viele dieser Schritte deutlich vereinfachen. Beispielsweise können Felder automatisch vorausgefüllt, Vorlagen genutzt und die gesamte Kommunikation zentral gespeichert werden. Das spart Zeit und minimiert Fehler.
Ein besonders heikler Punkt ist die Kommunikation mit dem Mandanten. Das GwG verbietet ausdrücklich das sogenannte „Tipping-off“ – also das Informieren des Mandanten über eine abgegebene Verdachtsmeldung.
Das bedeutet konkret:
Ein Verstoß gegen das Tipping-off-Verbot kann strafrechtliche Folgen haben und sollte unbedingt vermieden werden.
Nach Eingang der Meldung prüft die FIU den Sachverhalt und kann die Informationen an Ermittlungsbehörden weiterleiten. Steuerberater erhalten in der Regel keine detaillierte Rückmeldung über den Fortgang.
Innerhalb der Kanzlei sollten jedoch folgende Schritte erfolgen:
Viele Fehler lassen sich durch klare Strukturen und digitale Unterstützung verhindern. Die häufigsten Probleme sind:
Unsere Softwarelösungen DS|GwG und DS|Kanzlei wurden speziell für die Anforderungen von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern entwickelt. Sie unterstützen Sie dabei, Verdachtsmeldungen effizient, rechtssicher und stressfrei abzuwickeln:
So sparen Sie wertvolle Zeit und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: die Beratung Ihrer Mandanten.
Die Abgabe einer Verdachtsmeldung ist für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht. Wer die Abläufe kennt und klare Prozesse etabliert, vermeidet Fehler und schützt sich vor rechtlichen Konsequenzen.
Mit modernen Tools wie DS|GwG oder DS|Kanzlei lässt sich dieser Pflichtprozess deutlich vereinfachen. Sie melden schneller, sicherer und vollständig dokumentiert – und gewinnen gleichzeitig Sicherheit im Kanzleialltag.
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Immer dann, wenn der Verdacht besteht, dass ein Geschäftsvorgang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängt. Es reicht bereits ein begründeter Verdacht – ein Beweis ist nicht erforderlich.
Die Verdachtsmeldung ist unverzüglich abzugeben, sobald der Verdacht entstanden ist. Verzögerungen können als Pflichtverletzung gewertet werden.
Nein. Nach dem GwG gilt ein striktes Tipping-off-Verbot. Steuerberater dürfen Mandanten nicht darüber informieren, dass eine Meldung erfolgt ist.
Die FIU prüft die eingegangenen Daten und kann diese an zuständige Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Eine detaillierte Rückmeldung an den Steuerberater erfolgt in der Regel nicht.
Mit Lösungen wie DS|GwG oder DS|Kanzlei lassen sich Meldungen schneller und fehlerfrei erstellen. Automatische Vorbefüllungen, Vorlagen und zentrale Dokumentationen entlasten die Kanzlei erheblich.
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