Geldwäscheprävention

Geldwäscheprävention in der Steuerberatung: Anforderungen und Maßnahmen 2025

Geldwäscheprävention 2025: Was Steuerberater jetzt über Pflichten, Risiken und Tools wissen müssen.

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Geldwäscheprävention in der Steuerberatung
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Die Anforderungen an Steuerberater im Bereich der Geldwäscheprävention nehmen 2025 weiter zu. Die Finanz- und Steueraufsichtsbehörden, insbesondere die Steuerberaterkammern, haben ihre Prüfungstätigkeit intensiviert. Parallel verschärfen sich die regulatorischen Vorgaben durch das Geldwäschegesetz (GwG). Für Steuerberater ergibt sich daraus eine doppelte Verantwortung: Einerseits als Dienstleister mit hohem Vertrauensvorschuss, andererseits als „Verpflichtete“ im Sinne des GwG.
 

Warum Geldwäscheprävention 2025 ein zentrales Thema für Steuerberater ist 

Das Thema Geldwäsche ist längst nicht mehr nur ein Problem für Banken oder große Konzerne. Auch kleine und mittelständische Kanzleien geraten zunehmend in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Die Einhaltung der Vorschriften ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen für professionelle Mandatsführung und Risikobewusstsein. 

In diesem Artikel erfahren Sie: 

  • Welche rechtlichen Grundlagen 2025 gelten 
  • Welche konkreten Pflichten auf Ihre Kanzlei zukommen 
  • Wie Sie praxistauglich und effizient gesetzeskonform handeln 

Rechtlicher Rahmen: Das Geldwäschegesetz und seine Bedeutung für Steuerberater 

Das Geldwäschegesetz (GwG) hat das Ziel, kriminelle Geldflüsse zu unterbinden und die Integrität des Finanzsystems zu wahren. Steuerberater zählen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG zu den Verpflichteten. Damit unterliegen sie denselben Sorgfaltspflichten wie Banken, Notare oder Immobilienmakler. 

Zu den Hauptzielen des GwG gehören: 

  • Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 
  • Transparenz über wirtschaftlich Berechtigte schaffen 
  • Frühzeitige Erkennung verdächtiger Finanzbewegungen 

Für Steuerberater gelten branchenspezifische Auslegungs- und Anwendungshinweise der Steuerberaterkammern. Diese dienen als praktische Orientierungshilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und helfen, Unsicherheiten in der täglichen Arbeit zu vermeiden.  

Wichtig ist dabei: Die Verantwortung liegt nicht nur bei großen Kanzleien. Auch Einzelkanzleien müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um Sanktionen und Imageschäden zu vermeiden. 

Pflichten für Steuerberater im Rahmen des GwG 

  1. Identifizierungspflicht (Know Your Customer / KYC)

Steuerberater müssen ihre Mandanten identifizieren. Das betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen. 

Pflichtpunkte: 

  • Identitätsprüfung vor Mandatsannahme 
  • Einsicht in Ausweis/Reisepass, Handelsregisterauszug 
  • Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten 
  • Überprüfung politisch exponierter Personen (PEP) 

Die Identifizierung darf nicht als reine Formalität betrachtet werden. Gerade bei komplexen Gesellschaftsstrukturen ist eine vertiefte wirtschaftliche Analyse notwendig. 

  1. Risikomanagement

Ein risikobasierter Ansatz ist gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass jede Kanzlei eine individuelle Risikoanalyse erstellen und laufend aktualisieren muss. Die Risikoanalyse ist das Herzstück der Geldwäscheprävention. 

Wichtig: 

  • Bewertung des Mandantenprofils (Branche, Herkunft, Geschäftsmodell) 
  • Einschätzung der Transaktionsrisiken 
  • Einteilung in Risikoklassen (niedrig, mittel, hoch) 

Tipp: Nutzen Sie unser speziell entwickeltes GwG-Tool, um den Aufwand zu reduzieren und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Analyse zu erstellen. 

  1. Dokumentationspflichten

Alle im Rahmen der Identifizierung und Risikoeinschätzung erhobenen Daten müssen dokumentiert und nachvollziehbar gespeichert werden. 

Zu beachten: 

  • Aufbewahrungspflicht: 5 Jahre 
  • Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit für Prüfungen 
  • Nutzung digitaler Tools zur revisionssicheren Archivierung 

Die Dokumentation dient nicht nur der Beweissicherung, sondern ist auch Grundlage für interne Schulungen und Audits. 

  1. Meldepflichten

Besteht ein Verdacht auf Geldwäsche, muss unverzüglich eine Meldung an die FIU über das Portal goAML erfolgen. 

Wichtig: 

  • Keine Informationsweitergabe an den Mandanten ("Tipping-Off-Verbot") 
  • Dokumentation des Meldeprozesses intern 
  • Einschätzung und Meldeentscheidung stets schriftlich begründen 

Die Schwelle zur Verdachtsmeldung ist niedriger, als viele Kanzleien annehmen. Im Zweifel sollte immer eine interne Bewertung durch einen zuständigen Compliance-Beauftragten erfolgen. 

  1. Interne Sicherungsmaßnahmen

Kanzleien ab einer Größe von mehr als zehn Berufsträgern müssen geeignete interne Verfahren implementieren, um die Einhaltung des GwG zu gewährleisten. 

Maßnahmen: 

  • Schulung der Mitarbeitenden (mind. jährlich) 
  • Erstellung eines Compliance-Handbuchs 
  • Nutzung von Checklisten und Ablaufplänen 
  • Benennung eines Geldwäschebeauftragten (ab dem 31. Berufsträger verpflichtend) 

Ergänzend sollte auch ein internes Hinweisgebersystem etabliert werden, um Verstöße frühzeitig zu erkennen. 

Typische Risiken und Prüfungsfälle in der Praxis 

Geldwäsche ist in der steuerberatenden Praxis nicht immer leicht zu erkennen. Dennoch gibt es typische Risikokonstellationen, auf die geachtet werden sollte: 

Häufige Risikoszenarien: 

  • Mandanten mit undurchsichtigen Unternehmensstrukturen (z. B. Offshore-Gesellschaften) 
  • Bartransaktionen über hohe Beträge 
  • Treuhandverhältnisse ohne nachvollziehbare Begründung 
  • Immobiliengeschäfte mit ausländischen Investoren 
  • Plötzlicher Wechsel von wirtschaftlich Berechtigten 
  • Mandanten mit Sitz in Hochrisikoländern 

Typische Prüfungsfeststellungen: 

  • Fehlende oder veraltete Risikoanalyse 
  • Nicht dokumentierte Identitätsprüfungen 
  • Keine Aufzeichnungen über Schulungen 
  • Versäumte Verdachtsmeldungen bei grenzwertigen Sachverhalten 
  • Fehlende Checklisten oder veraltete Dokumentationsformulare 

Empfehlung: Bereits bei der Mandatsannahme sollte professionelle Skepsis geübt und eine vollständige Dokumentation vorgenommen werden. Auch scheinbar langjährige Mandantenbeziehungen sollten regelmäßig überprüft werden. 

Praxisnahe Maßnahmen zur Umsetzung in der Kanzlei 

Um die Anforderungen des GwG effizient zu erfüllen, empfiehlt sich ein strukturierter Ansatz: 

Konkrete Umsetzungsschritte: 

  • Erstellung oder Aktualisierung der Kanzlei-Risikoanalyse 
  • Nutzung von Identifizierungs-Tools (z. B. VideoIdent, eID, Ausweisscan) 
  • Einsatz digitaler Mandatsannahmeprozesse 
  • Verwendung von Checklisten und Standardformularen 
  • Digitale Dokumentation in der Verfahrensakte 
  • Regelmäßige interne Schulungen (auch als E-Learning) 
  • Benennung eines zentralen Compliance-Verantwortlichen 
  • Implementierung einer digitalen AML-Lösung für die Kanzlei (z. B. AML-Tools mit Risikoanalyse, Checklisten, automatischer Archivierung) 
  • Nutzung externer Beratung bei Unsicherheiten 

Hilfreiche Ressourcen: 

Fazit & Handlungsempfehlung: Jetzt GwG-konform handeln 

Die Geldwäscheprävention ist für Steuerberater im Jahr 2025 nicht länger optional. Die Anforderungen steigen, die Prüfungen nehmen zu, und die Haftungsrisiken wachsen. 

Top 5 Maßnahmen, die Sie sofort umsetzen sollten: 

  1. Risikoanalyse prüfen und aktualisieren 
  2. Interne Zuständigkeiten klären 
  3. Mitarbeiterschulungen planen und dokumentieren 
  4. Identifizierungsprozesse digitalisieren 
  5. AML-Tool zur Unterstützung einbinden

Durch die frühzeitige und strukturierte Umsetzung der Geldwäscheregeln können Kanzleien nicht nur Risiken minimieren, sondern auch ihre Professionalität gegenüber Mandanten und Aufsichtsbehörden unter Beweis stellen. 

Sie möchten Ihre Kanzlei GwG-sicher aufstellen? Kontaktieren Sie uns für eine Tool-Demo. 

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