Hochrisikoländer nach GwG: Pflichten, EU-Listen und praktische Vorgehensweise für Steuerberater
Hochrisikoländer nach GwG einfach erklärt. Erfahren Sie, welche Pflichten Steuerberater bei EU-Hochrisikoländern erfüllen müssen.
Welche Branchen ein erhöhtes Geldwäscherisiko haben und welche GwG-Pflichten Steuerberater dabei beachten müssen.
Verpassen Sie nichts mehr. Jetzt auf dem Laufenden bleiben und Newsletter abonnieren.
Einfach E-Mail-Adresse eintragen.
Branchen unterscheiden sich hinsichtlich ihres Geldwäscherisikos erheblich. Einige Geschäftsmodelle weisen aufgrund ihres Aufbaus, ihrer Zahlungsströme oder ihrer Marktstruktur statistisch ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung auf. Steuerberater gehören zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) und müssen deshalb risikoorientiert prüfen – unabhängig davon, wie vertrauenswürdig ein Mandant auf den ersten Blick erscheint.
Regulierungs- und Aufsichtsbehörden beobachten bestimmte Branchen besonders kritisch.
Ein verbreitetes Missverständnis lautet, dass das GwG vor allem Banken betreffe. Tatsächlich gilt das Gesetz jedoch ausdrücklich auch für Steuerberater (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG), die bei der Mandatsannahme und fortlaufenden Betreuung eine zentrale Rolle im Präventionssystem einnehmen.
Dieser Beitrag zeigt auf, welche Branchen typologisch ein erhöhtes Risiko aufweisen, welche Anforderungen daraus für Steuerberater entstehen und wie diese in der Praxis effizient, digital und prüfungssicher umgesetzt werden können.
Im GwG selbst existiert keine abschließende Liste. Orientierung bieten jedoch:
Diese Quellen identifizieren regelmäßig bestimmte Sektoren, die aufgrund struktureller Merkmale ein erhöhtes Risiko aufweisen können. Dazu zählen unter anderem:
Für Steuerberater besteht das Risiko vor allem darin, dass Zahlungsströme, Eigentumsverhältnisse oder Transaktionen wirtschaftlich schwerer nachvollziehbar sind und daher eine intensivere Prüfung erforderlich machen.
Die genannten Sektoren weisen oft Merkmale auf, die Geldwäsche begünstigen können. Behörden und internationale Organisationen nennen insbesondere folgende Faktoren:
Typologische Risikofaktoren (Auswahl):
Für Steuerberater sind diese Faktoren relevant, weil sie bei der Mandatsannahme und während des gesamten Mandantenverhältnisses die angemessenen Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG risikoorientiert anwenden müssen.
Die Auslegungshinweise sowie § 15 GwG definieren klare Anforderungen. In der Praxis bedeuten sie:
Bei Mandanten mit erhöhtem Risiko muss die Identifizierung vertieft erfolgen. Beispiele:
Bereits vor Abschluss des Mandats muss geprüft werden:
Nach § 8 GwG müssen sämtliche Maßnahmen vollständig, korrekt und zeitnah dokumentiert werden. Dazu gehören:
Risikobehaftete Mandate erfordern eine häufigere Überprüfung:
Die Risikoanalyse muss:
Behörden und internationale Gremien veröffentlichen regelmäßig typologische Warnsignale. Für Steuerberater sind folgende Red Flags besonders relevant:
Diese Warnsignale sollten systematisch dokumentiert und im Rahmen der verstärkten Sorgfaltsoflichten berücksichtigt werden.
Ein Restaurant weist über mehrere Monate signifikant höhere Bareinnahmen aus als branchenüblich.
Pflichten in der Praxis:
Ein Mandant kauft und verkauft in kurzer Zeit mehrere Objekte.
Pflichten in der Praxis:
Der Mandant führt wiederholt Zahlungen aus unterschiedlichen Drittstaaten aus.
Pflichten in der Praxis:
Die Dokumentation nach § 8 GwG ist ein zentraler Prüfpunkt der Aufsicht. Wichtig ist:
Unbedingt erforderlich:
Eine ausführliche Darstellung der Anforderungen finden Sie hier:
GwG-Dokumentationspflichten
Branchen mit potenziell erhöhtem Geldwäscherisiko sind nicht automatisch problematisch – aber sie erfordern ein strukturiertes, risikoorientiertes Vorgehen. Steuerberater stehen als Verpflichtete nach GwG in der Verantwortung, diese Risiken frühzeitig zu erkennen, angemessen zu bewerten und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Kanzleien profitieren von klar definierten, digitalen und prüfungssicheren Prozessen. Ein funktionierendes System schützt vor Haftung, Bußgeldern und Reputationsschäden – und stärkt gleichzeitig die Qualität der Mandatsbetreuung.
Wer seine Risikomanagementprozesse optimieren möchte, sollte branchenspezifische Risiken systematisch in die Kanzleiorganisation integrieren.
Unter anderem Gastronomie, bargeldintensive Gewerbe, Immobilienhandel, Kfz-Handel, Edelmetallhandel, Baugewerbe und Unternehmen mit internationalen Zahlungswegen.
Typologische Risikofaktoren wie hoher Bargeldanteil, komplexe Strukturen, häufige Eigentümerwechsel oder internationale Zahlungen erhöhen die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten.
Verstärkte Sorgfaltspflichten, risikobasierte Mandatsannahme, intensives Monitoring, vollständige Dokumentation und regelmäßige Aktualisierung der Risikoanalyse.
Ungewöhnliche Cashflows, unklare Mittelherkunft, auffällige Strukturen oder Zahlungen aus Hochrisikoländern.
Alle Prüfmaßnahmen nach § 8 GwG, inklusive Risikoanalyse, Nachweise über Durchführung der verstärkten Sorgfaltspflichten, Abklärung der wirtschaftlich Berechtigten, Monitoring-Entscheidungen und Begründungen der Risikoeinstufung.
Hochrisikoländer nach GwG einfach erklärt. Erfahren Sie, welche Pflichten Steuerberater bei EU-Hochrisikoländern erfüllen müssen.
Erfahren Sie, welche Besonderheiten es bei der Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten zu beachten gilt.
OneDrive oder SharePoint? Erfahren Sie, welche Lösung für Steuerkanzleien sicher, DSGVO-konform und ideal für die Teamarbeit ist.
Sind Sie der Erste, der über neueste Themen wie Geldwäscheprävention, Datenschutz, Whistleblowing und aktueller Rechtsprechung informiert wird.