Lehrgang zum zertifizierten Geldwäschebeauftragten
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Geldwäscheprävention 2025: Was Steuerberater jetzt über Pflichten, Risiken und Tools wissen müssen.
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Die Anforderungen an Steuerberater im Bereich der Geldwäscheprävention nehmen 2025 weiter zu. Die Finanz- und Steueraufsichtsbehörden, insbesondere die Steuerberaterkammern, haben ihre Prüfungstätigkeit intensiviert. Parallel verschärfen sich die regulatorischen Vorgaben durch das Geldwäschegesetz (GwG). Für Steuerberater ergibt sich daraus eine doppelte Verantwortung: Einerseits als Dienstleister mit hohem Vertrauensvorschuss, andererseits als „Verpflichtete“ im Sinne des GwG.
Das Thema Geldwäsche ist längst nicht mehr nur ein Problem für Banken oder große Konzerne. Auch kleine und mittelständische Kanzleien geraten zunehmend in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Die Einhaltung der Vorschriften ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen für professionelle Mandatsführung und Risikobewusstsein.
In diesem Artikel erfahren Sie:
Das Geldwäschegesetz (GwG) hat das Ziel, kriminelle Geldflüsse zu unterbinden und die Integrität des Finanzsystems zu wahren. Steuerberater zählen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG zu den Verpflichteten. Damit unterliegen sie denselben Sorgfaltspflichten wie Banken, Notare oder Immobilienmakler.
Zu den Hauptzielen des GwG gehören:
Für Steuerberater gelten branchenspezifische Auslegungs- und Anwendungshinweise der Steuerberaterkammern. Diese dienen als praktische Orientierungshilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz und helfen, Unsicherheiten in der täglichen Arbeit zu vermeiden.
Wichtig ist dabei: Die Verantwortung liegt nicht nur bei großen Kanzleien. Auch Einzelkanzleien müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um Sanktionen und Imageschäden zu vermeiden.
Steuerberater müssen ihre Mandanten identifizieren. Das betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen.
Pflichtpunkte:
Die Identifizierung darf nicht als reine Formalität betrachtet werden. Gerade bei komplexen Gesellschaftsstrukturen ist eine vertiefte wirtschaftliche Analyse notwendig.
Ein risikobasierter Ansatz ist gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass jede Kanzlei eine individuelle Risikoanalyse erstellen und laufend aktualisieren muss. Die Risikoanalyse ist das Herzstück der Geldwäscheprävention.
Wichtig:
Tipp: Nutzen Sie unser speziell entwickeltes GwG-Tool, um den Aufwand zu reduzieren und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Analyse zu erstellen.
Alle im Rahmen der Identifizierung und Risikoeinschätzung erhobenen Daten müssen dokumentiert und nachvollziehbar gespeichert werden.
Zu beachten:
Die Dokumentation dient nicht nur der Beweissicherung, sondern ist auch Grundlage für interne Schulungen und Audits.
Besteht ein Verdacht auf Geldwäsche, muss unverzüglich eine Meldung an die FIU über das Portal goAML erfolgen.
Wichtig:
Die Schwelle zur Verdachtsmeldung ist niedriger, als viele Kanzleien annehmen. Im Zweifel sollte immer eine interne Bewertung durch einen zuständigen Compliance-Beauftragten erfolgen.
Kanzleien ab einer Größe von mehr als zehn Berufsträgern müssen geeignete interne Verfahren implementieren, um die Einhaltung des GwG zu gewährleisten.
Maßnahmen:
Ergänzend sollte auch ein internes Hinweisgebersystem etabliert werden, um Verstöße frühzeitig zu erkennen.
Geldwäsche ist in der steuerberatenden Praxis nicht immer leicht zu erkennen. Dennoch gibt es typische Risikokonstellationen, auf die geachtet werden sollte:
Häufige Risikoszenarien:
Typische Prüfungsfeststellungen:
Empfehlung: Bereits bei der Mandatsannahme sollte professionelle Skepsis geübt und eine vollständige Dokumentation vorgenommen werden. Auch scheinbar langjährige Mandantenbeziehungen sollten regelmäßig überprüft werden.
Um die Anforderungen des GwG effizient zu erfüllen, empfiehlt sich ein strukturierter Ansatz:
Konkrete Umsetzungsschritte:
Hilfreiche Ressourcen:
Die Geldwäscheprävention ist für Steuerberater im Jahr 2025 nicht länger optional. Die Anforderungen steigen, die Prüfungen nehmen zu, und die Haftungsrisiken wachsen.
Top 5 Maßnahmen, die Sie sofort umsetzen sollten:
Durch die frühzeitige und strukturierte Umsetzung der Geldwäscheregeln können Kanzleien nicht nur Risiken minimieren, sondern auch ihre Professionalität gegenüber Mandanten und Aufsichtsbehörden unter Beweis stellen.
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