Geldwäscheprävention

Was braucht der Steuerberater für die Steuererklärung?

Welche Unterlagen Ihr Steuerberater für eine vollständige Steuererklärung benötigt und wie Sie mit strukturierter Vorbereitung Rückfragen, Verzögerungen und Fehler vermeiden.

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Was braucht der Steuerberater für die Steuererklärung?
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Für die Erstellung einer zutreffenden und fristgerechten Einkommensteuererklärung ist der Steuerberater auf vollständige, aktuelle und nachvollziehbare Unterlagen angewiesen. Die gesetzlichen Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen ergeben sich unter anderem aus § 90 Abgabenordnung (AO). Unvollständige Angaben oder fehlende Nachweise führen regelmäßig zu Rückfragen durch den Steuerberater oder das Finanzamt und können die Bearbeitung verzögern. Eine strukturierte und frühzeitige Zusammenstellung der erforderlichen Informationen reduziert Rückfragen, verkürzt Bearbeitungszeiten und unterstützt eine sachgerechte Deklaration gegenüber der Finanzverwaltung.

Die Bundessteuerberaterkammer und zahlreiche Steuerberaterkammern der Länder empfehlen ausdrücklich den Einsatz von Mandanten-Checklisten oder Vorabfragebögen, um die Zusammenarbeit effizient und nachvollziehbar zu gestalten.

Persönliche Daten und Stammdaten

Zu Beginn jeder Einkommensteuererklärung stehen die persönlichen Grunddaten des Mandanten. Diese Informationen sind erforderlich, um die Steuererklärung korrekt zuzuordnen und persönliche Freibeträge oder Besteuerungsmerkmale zutreffend zu berücksichtigen.

Erforderliche Angaben und Unterlagen:

  • Vor- und Nachname
  • Aktuelle Anschrift
  • Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum
  • Familienstand (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet)
  • Angaben zum Ehepartner bei Zusammenveranlagung
  • Kinder (Anzahl, Geburtsdaten)
  • Religionszugehörigkeit (relevant für die Kirchensteuer)
  • Bankverbindung für Erstattungen oder Nachzahlungen
  • Krankenversicherungsstatus (gesetzlich oder privat)
  • Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers
  • Bescheinigungen über sonstige Bezüge (z. B. Abfindungen)
  • Nachweise über Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld oder Entschädigungsleistungen
  • Angaben zu mehreren Arbeitgebern im Kalenderjahr
  • Hinweise auf Arbeitgeberwechsel
  • Rentenbezugsmitteilungen (gesetzliche, betriebliche oder private Renten)
  • Bescheinigungen über Kapitaleinkünfte (z. B. Zinsen, Dividenden)
  • Nachweise über einbehaltene Kapitalertragsteuer
  • Unterlagen zu Mieteinnahmen (Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen)
  • Zins- und Tilgungspläne zu vermieteten Immobilien
  • Angaben zu selbstständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb (Hinweis an den Steuerberater)
  • Bescheinigungen über Vorsorgeaufwendungen (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung)
  • Nachweise über Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Spendenquittungen an steuerbegünstigte Organisationen
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise für Krankheits- und Pflegekosten
  • Nachweise über Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen
  • Rechnungen über haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Rechnungen über Handwerkerleistungen
  • Unbare Zahlungsnachweise (Überweisungsbelege)
  • Kindergeldbescheide
  • Schul- oder Ausbildungsbescheinigungen
  • Nachweise über Betreuungskosten
  • Belege über Unterhaltszahlungen
  • Darlehensverträge
  • Jahresaufstellungen zu Zinsen und Tilgung
  • Abschreibungsunterlagen bei vermieteten Objekten
  • Kaufverträge und Anschaffungsnebenkosten
  • Belege sollten gut lesbar eingescannt oder digital bereitgestellt werden
  • Dokumente sollten eindeutig benannt sein (z. B. «Lohnsteuerbescheinigung 2025»)
  • Belege sollten vollständig sein, insbesondere bei mehrseitigen Dokumenten
  • Nachweise sollten revisionssicher gespeichert werden
  • Nicht gemeldete Arbeitgeberwechsel
  • Fehlende Angaben zu Nebeneinkünften
  • Unvollständige Unterlagen bei Vermietung und Verpachtung
  • Fehlende Zahlungsnachweise bei Sonderausgaben
  • Die Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG
  • Die Nachvollziehbarkeit von Herkunft und Plausibilität von Vermögenswerten und Einkünften
  • Die interne Nachweisführung im Rahmen von Prüfungen durch Aufsichtsbehörden

Änderungen gegenüber dem Vorjahr, etwa durch Heirat, Geburt eines Kindes oder Wohnsitzwechsel, sollten dem Steuerberater ausdrücklich mitgeteilt werden.

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bilden bei vielen Mandanten die zentrale Einkunftsart. Für eine korrekte Erklärung sind die offiziellen Arbeitgebernachweise zwingend erforderlich.

Benötigte Unterlagen:

Die Lohnsteuerbescheinigung wird elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, sollte dem Steuerberater jedoch ebenfalls vorliegen, um die Daten prüfen zu können.

Einkünfte aus weiteren Quellen

Neben dem Arbeitslohn können weitere Einkunftsarten steuerlich relevant sein. Diese sind je nach persönlicher Situation vollständig offenzulegen.

Typische Unterlagen und Angaben:

Gerade bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist eine vollständige Dokumentation der Einnahmen und Ausgaben erforderlich.

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können die Steuerlast mindern, sofern sie nachgewiesen und gesetzlich anerkannt sind.

Erforderliche Nachweise:

Wichtig ist, dass Aufwendungen grundsätzlich durch Rechnungen und Zahlungsnachweise belegt werden können.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Bestimmte Dienstleistungen im privaten Haushalt können gemäß § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich berücksichtigt werden.

Benötigte Unterlagen:

Begünstigt sind unter anderem Reinigungsleistungen, Pflegeleistungen oder Renovierungsarbeiten. Barzahlungen sind steuerlich nicht berücksichtigungsfähig.

Kinder: Welche Unterlagen relevant sind

Kinderbezogene Angaben haben Einfluss auf Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten.

Typische Nachweise:

Auch volljährige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.

Eigentum, Darlehen und Investitionen

Bei Immobilieneigentum oder Finanzierungen sind zusätzliche Unterlagen erforderlich.

Benötigte Dokumente:

Diese Angaben sind insbesondere für die Ermittlung von Werbungskosten oder Abschreibungen relevant.

Digitale Belege und elektronische Zusammenarbeit

Die Finanzverwaltung sowie die Steuerberaterkammern weisen seit Jahren auf die zunehmende Bedeutung digitaler Prozesse hin. Für den Kanzleialltag bedeutet dies, dass Belege und Informationen möglichst vollständig in digitaler Form bereitgestellt werden sollten. Elektronische Unterlagen erleichtern die Archivierung, Prüfung und Weiterverarbeitung im Rahmen der Steuererklärung.

Praxisrelevante Hinweise:

Die Bundessteuerberaterkammer empfiehlt, Mandanten frühzeitig über die bevorzugten Übermittlungswege und Formate zu informieren, um Medienbrüche und Nachforderungen zu vermeiden.

Fristen, Vollständigkeit und Mitwirkungspflichten

Die fristgerechte Abgabe der Einkommensteuererklärung setzt voraus, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Steuerpflichtige sind gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet. Diese Mitwirkungspflicht umfasst nicht nur die Bereitstellung von Belegen, sondern auch die vollständige und wahrheitsgemäße Angabe aller steuerlich relevanten Sachverhalte.

Für Steuerberater ist es daher wichtig, Mandanten frühzeitig auf Fristen hinzuweisen und klare Abgabestichtage für Unterlagen zu definieren. Verspätet eingereichte Belege können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.

Typische Rückfragen und wie sie vermieden werden können

Ein erheblicher Teil der Rückfragen in der Steuerberatung entsteht durch fehlende oder unvollständige Angaben. Besonders häufig betreffen Rückfragen folgende Bereiche:

Eine strukturierte Unterlagenanforderung sowie ein standardisierter Mandantenfragebogen helfen, diese Rückfragen deutlich zu reduzieren und die Bearbeitung effizient zu gestalten.

Bedeutung einer sauberen Dokumentation im Kontext des Geldwäschegesetzes (GwG)

Steuerberater gehören gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 12 Geldwäschegesetz (GwG) zu den Verpflichteten. Eine nachvollziehbare und vollständige Dokumentation zur Steuererklärung und der zugrunde liegenden Unterlagen ist daher auch aus geldwäscherechtlicher Sicht relevant.

Die Dokumentation unterstützt insbesondere:

Eine geordnete und vollständige Dokumentation der steuerlich relevanten Sachverhalte erleichtert die Risikoanalyse und trägt dazu bei, Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und angemessen zu bewerten.

Fazit: Frühzeitige Vorbereitung spart Zeit und Kosten

Eine strukturierte Vorbereitung der Steuerunterlagen erleichtert die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erheblich. Die Nutzung von Checklisten oder Vorabfragebögen, wie sie von Steuerberaterkammern empfohlen werden, trägt dazu bei, Rückfragen zu minimieren und Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Mandanten profitieren von einer effizienteren Abwicklung und einer sachgerechten steuerlichen Erklärung.

FAQ – Häufige Fragen zur Steuererklärung

Warum benötigt der Steuerberater so viele Unterlagen?

Um alle steuerlich relevanten Sachverhalte vollständig und korrekt erklären zu können und Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden.

Müssen alle Belege beim Finanzamt eingereicht werden?

Nein. Grundsätzlich sind Belege nicht automatisch mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen (Belegvorhaltepflicht). Der Steuerberater benötigt die Belege jedoch vollständig, um die Angaben korrekt prüfen und erklären zu können. Das Finanzamt kann Belege im Rahmen von Rückfragen oder Prüfungen jederzeit anfordern.

Was passiert bei fehlenden Unterlagen?

Die Bearbeitung kann sich verzögern, und es kann zu Rückfragen oder Schätzungen durch das Finanzamt kommen.

Gibt es eine empfohlene Struktur für die Unterlagen?

Ja, Steuerberaterkammern empfehlen strukturierte Checklisten oder Mandantenfragebögen.

Wann sollten die Unterlagen bereitgestellt werden?

Idealerweise vollständig zu Beginn der Zusammenarbeit für das jeweilige Steuerjahr.

 

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