(Dienstag) 16:00 - 17:00(GMT+02:00)
Durch das Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblowing) werden Hinweisgeber geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben. Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als Erste
Durch das Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblowing) werden Hinweisgeber geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben. Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als Erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Das hilft dem Unternehmen als eigenem Rechtsträger.
Unternehmen, die 50 oder mehr Mitarbeiter beschäftigen sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet einen Prozess / Software zu implementieren, welche den Beschäftigten die Abgabe von Meldungen/Verstößen ermöglicht ohne das diese dafür eine Nachteile fürchten müssen.
Inhalte:
– Wer muss das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen?
– Welche Pflichten ergeben sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz?
– Wer prüft, ob das Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt wurde?
– Was passiert, wenn ein Unternehmen die Umsetzung ignoriert?
– Live-Präsentation: Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes mit Hilfe von DS I Whistleblowing
Ihr Nutzen:
– Praktische Anleitung, mehrfach erprobt, für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
– Digitalisierung des Hinweisgeber-Prozesses und Entlastung der internen Administration
– Vorbereitet
Zielgruppe:
– Steuerberater
– Wirtschaftsprüfer
– Geschäftsführer und Compliance-Beauftragte
Milomir Mikulovic
Dipl. Wirtschaftsingenieur (FH) | Zert. Datenschutzauditor TÜV-SÜD | Zert. Geldwäsche-Compliance Experte
Christian Böttrich
Dipl. Wirtschaftsingenieur (FH) | Zert. Geldwäsche-Compliance Experte