Datenschutz

Datenschutzgesetze: Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen

Datenschutzgesetze sind gerade für Berufsgeheimnisträger essentiell, da sie die rechtssichere Verarbeitung sensibler Mandanteninformationen gewährleisten und das Vertrauen in die Beratung stärken.


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Datenschutzgesetze sind gerade für Berufsgeheimnisträger essentiell, da sie die rechtssichere Verarbeitung sensibler Mandanteninformationen gewährleisten und das Vertrauen in die Beratung stärken.

Ein kompakter Überblick über die zentralen EU-Regelungen – von der historischen Entwicklung über die Kernprinzipien der DSGVO bis hin zu nationalen Besonderheiten und modernen Compliance-Systemen – hilft Ihnen, Ihre Datenschutzmaßnahmen zukunftsfähig zu gestalten.

Historische Entwicklung der Datenschutzgesetze in der EU

Die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 legte erste Mindeststandards fest, ließ jedoch viele Regelungslücken offen. Mit der DSGVO, die seit dem 25. Mai 2018 gilt, schuf die EU ein einheitliches, direkt anwendbares Datenschutzrecht mit klaren Sanktionen. Ergänzend wird die ePrivacy-Verordnung vorbereitet, um den Schutz der elektronischen Kommunikation zu stärken. In Deutschland konkretisiert das BDSG-neu die DSGVO, etwa bei Videoüberwachung und Beschäftigtendaten.

Kernprinzipien und zentrale Vorgaben der DSGVO

Die DSGVO basiert auf sechs Grundprinzipien, die jede datenverarbeitende Stelle beachten muss:

  1. Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz 
    Rechtmäßig ist jede Verarbeitung, die auf einer Rechtsgrundlage – wie Einwilligung, Vertragserfüllung oder gesetzlicher Verpflichtung – basiert. Unternehmen müssen Betroffene klar und verständlich über Zwecke der Verarbeitung, Empfänger der Daten und die Speicherdauer informieren (z.B. in Datenschutzhinweisen oder bei Vertragsschluss)
  2. Zweckbindung & Datenminimierung
    Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden. Es gilt das Prinzip der Datenminimierung. Das bedeutet, dass nur die für den jeweiligen Zweck unbedingt erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen.
  3. Richtigkeit & Speicherbegrenzung
    Veraltete oder falsche Daten sind unverzüglich zu berichtigen oder zu löschen. Löschfristen müssen definiert werden – etwa fünf Jahre nach Abschluss eines Kontoverhältnisses – und in einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert werden.
  4. Integrität & Vertraulichkeit
    Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) wie Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen und regelmäßige Tests schützen Daten vor unbefugtem Zugriff und Verlust.
  5. Rechenschaftspflicht (Accountability)
    Verantwortliche müssen ihre Compliance aktiv nachweisen. Dazu gehören ein lückenloses Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, das Durchführen von Risikoanalysen und ggf die Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) bei risikobehafteten Prozessen vor Einführung z.B einer neuen Software, sowie regelmäßige interne Audits.
  6. Betroffenenrechte
    Betroffene haben weitreichende Rechte: Auskunft über gespeicherte Daten, Berichtigung unrichtiger Informationen, Löschung (“Recht auf Vergessenwerden”), Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungszwecke. Prozesse zur fristgerechten Erfüllung (in der Regel binnen eines Monats) sollten automatisiert sein, um Aufwand und Haftungsrisiken zu minimieren.

Nationale Spezifika: BDSG-neu und ergänzende Regelungen

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) ergänzt die DSGVO in mehreren Bereichen. So darf Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen nur unter engen Voraussetzungen erfolgen, und Beschäftigtendaten sind stärker zu schützen. Arbeitgeber müssen zusätzliche Kriterien dokumentieren, bevor sie Gesundheitsdaten verarbeiten. Daneben regelt das BDSG-neu die benannte Stelle für Datenschutzverstöße in Deutschland – die Landesdatenschutzbehörden – und legt einen Bußgeldrahmen von bis zu 20 Mio. € oder vier Prozent des Jahresumsatzes fest.

Besondere Anforderungen für Finanzinstitute & Fintechs

Finanzinstitute unterliegen neben der DSGVO auch speziellen Vorgaben zur Geldwäscheprävention (AMLD) und zur Zahlungsdiensterichtlinie PSD2. Beide Regelwerke enthalten Datentrennungspflichten und Meldepflichten bei verdächtigen Transaktionen, die eng mit den DSGVO-Prinzipien vernetzt sind. Während der Datenschutzbeauftragte (DSB) die Einhaltung der DSGVO überwacht, kümmert sich der Geldwäsche Compliance Beauftragte um Verdachtsmeldungen nach § 43 GWG.

Technologische Trends und moderne Compliance-Systeme

Die Prinzipien Privacy by Design & by Default verankert Datenschutz bereits in der Konzeptionsphase von IT-Systemen: Interfaces werden so gestaltet, dass nur notwendige Eingaben möglich sind. Automatisierte Data Mapping-Tools analysieren Datenflüsse in Echtzeit und erstellen Verfahrensverzeichnisse nahezu vollautomatisch. Data-Governance-Plattformen unterstützen dabei, Verantwortlichkeiten, Zugriffsrechte und Retentionsfristen zentral zu managen.

Im Zeitalter von KI/Big Data eröffnen sich neue Chancen für automatisierte Risikobewertungen und Mustererkennung bei Geldwäsche, gleichzeitig steigt das Profiling-Risiko. Unternehmen adressieren dies mit Privacy-Enhancing Technologies (PETs) wie homomorpher Verschlüsselung, die Datenverarbeitung ohne Entschlüsselung ermöglicht, oder anonymisierten Datenpools, in denen nur pseudonymisierte Informationen kursieren. Die Zertifizierung nach Standards wie ISO 27701 (Privacy Information Management) bietet zusätzliche Nachweise gegenüber Aufsichtsbehörden und Kunden.

Best Practices für Implementierung und laufenden Betrieb

  1. Organisatorische Maßnahmen
    Führen Sie regelmäßige Datenschutz-Schulungen durch und legen Sie klare Rollen fest – etwa einen Datenschutzbeauftragten, IT-Security-Verantwortlichen und Prozessowner für Datenlöschung.
  2. Technische Maßnahmen
    Nutzen Sie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, feingranulare Zugriffskontrollen (Least Privilege) und kontinuierliches Monitoring inklusive SIEM (Security Information and Event Management). Updaten Sie ihre Systeme regelmäßig.
  3. Prozesse
    Führen Sie regelmäßige Audits durch (zum Beispiel einmal im Jahr), führen Sie bei neuen Projekten immer eine Risikoanalyse und ggf eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durch. Erstellen Sie einen Notfallplan mit klaren Abläufen und Zuständigkeiten für Datenschutzvorfälle.
  4. Third-Party-Management
    Schließen Sie mit Dienstleistern Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO ab.
  5. Reporting & Dokumentation
    Pflegen Sie Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und erstellen Sie Nachweise für alle datenschutz relevante Prozesse, um gegenüber Aufsichtsbehörden jederzeit compliance-fähig zu sein.

Handlungsempfehlungen

Analysieren Sie jetzt Ihre bestehenden Datenschutzmaßnahmen und entscheiden Sie sich für ein Privacy Information Management System (PIMS), das sowohl Transparenz als auch Automatisierung ermöglicht. Nutzen Sie Webinare oder Whitepaper, um sich und Ihr Team über aktuelle Entwicklungen der DSGVO zu informieren. Gerne beraten wir Sie persönlich bei der Auswahl geeigneter Lösungen oder begleiten Sie mit einem Proof-of-Concept. Sprechen Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung an – für eine zukunftssichere Datenschutzstrategie.

Ausblick und Fazit

Angesichts der ePrivacy-Verordnung, des Data Acts und des AI Acts rückt die nächste Generation europäischer Regulierungen näher. Deshalb wird es immer wichtiger, ein flexibles und technisch gut aufgestelltes Datenschutz- und Compliance-Konzept zu haben – um rechtliche Risiken zu vermeiden und das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern zu sichern.

Unternehmen, die jetzt in moderne Datenschutz- und Governance-Systeme investieren, schaffen nicht nur Rechtssicherheit, sondern erhöhen zugleich ihre Wettbewerbsfähigkeit. Denn wer Datenschutz als Erfolgsfaktor versteht, festigt langfristig Kundenbindung und Innovationskraft. 

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Was sind die 7 Grundsätze der DSGVO?

Die DSGVO selbst ist ein einzelnes Gesetzeswerk, in Artikel 5 werden jedoch sieben Grundsätze der Daten­verarbeitung definiert, die als „Gesetze“ im Sinne von Verarbeitungsprinzipien gelten: 

  1. Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
  2. Zweckbindung
  3. Datenminimierung
  4. Richtigkeit
  5. Speicherbegrenzung
  6. Integrität und Vertraulichkeit
  7. Rechenschaftspflicht (Accountability) 

Welche weiteren Datenschutzbestimmungen gibt es noch?

  • EU-DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) – gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
  • BDSG-neu (Bundesdatenschutzgesetz) – nationale Ergänzung und Konkretisierung der DSGVO in Deutschland.
  • ePrivacy-Richtlinie bzw. kommende ePrivacy-Verordnung – regelt Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation (Cookies, E-Mail, Messaging).
  • Telekommunikations- und Telemediengesetz (TKG/TMG) – Vorgaben für Diensteanbieter im Netz.
  • Branchen- und sektorale Sondervorschriften, z. B. Geldwäschegesetz (GWG) und PSD2 mit Datenschutz-Bezügen im Finanzbereich. 

Was sind die 5 Grundsätze des Datenschutzgesetzes?

Im Kern lassen sich aus Artikel 5 DSGVO fünf besonders häufig zitierte Prinzipien ableiten: 

  1. Rechtmäßigkeit – jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage.
  2. Treu und Glauben/Transparenz – Betroffene müssen verständlich informiert werden.
  3. Zweckbindung – Daten nur für festgelegte Zwecke erheben.
  4. Datenminimierung – nur wirklich notwendige Daten erheben.
  5. Richtigkeit – Daten aktuell und korrekt halten. 

Welche Daten fallen unter den Anwendungsbereich der DS-GVO?

Alle personenbezogenen Daten, mit denen sich eine natürliche Person direkt oder indirekt identifizieren lässt, z. B. 

  • Name, Adresse, Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse, Telefonnummer
  • Online-Identifikatoren wie IP-Adresse oder Nutzer-IDs
  • Standortdaten, Berufs- und Finanzinformationen 

Was sind hochsensible Daten?

Hoch sensible Daten fallen unter den Begriff „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ gemäß Art. 9 DSGVO. Hierzuzählen u. a.: 

  • Gesundheitsdaten
  • Biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung
  • Politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Daten zur sexuellen Orientierung 

Kann man Daten einfach so weitergeben?

Nein, personenbezogene Daten dürfen nicht einfach weitergegeben werden. Eine Weitergabe ist nur erlaubt, wenn eine rechtliche Grundlage vorliegtetwa eine Einwilligung der betroffenen Person oder ein berechtigtes Interesse. Dabei müssen stets die Vorgaben der DSGVO beachtet und dokumentiert werden. 

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