Die Kunst der Grenzziehung: Warum der ISMS-Scope über Erfolg und Scheitern entscheidet – ISO 27001 Kapitel 4.3
Warum der ISMS-Geltungsbereich nach ISO 27001 Kapitel 4.3 über Erfolg oder Misserfolg entscheidet – und wie Sie ihn richtig festlegen.
Datenschutzgesetze sind gerade für Berufsgeheimnisträger essentiell, da sie die rechtssichere Verarbeitung sensibler Mandanteninformationen gewährleisten und das Vertrauen in die Beratung stärken.
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Datenschutzgesetze sind gerade für Berufsgeheimnisträger essentiell, da sie die rechtssichere Verarbeitung sensibler Mandanteninformationen gewährleisten und das Vertrauen in die Beratung stärken.
Ein kompakter Überblick über die zentralen EU-Regelungen – von der historischen Entwicklung über die Kernprinzipien der DSGVO bis hin zu nationalen Besonderheiten und modernen Compliance-Systemen – hilft Ihnen, Ihre Datenschutzmaßnahmen zukunftsfähig zu gestalten.
Die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 legte erste Mindeststandards fest, ließ jedoch viele Regelungslücken offen. Mit der DSGVO, die seit dem 25. Mai 2018 gilt, schuf die EU ein einheitliches, direkt anwendbares Datenschutzrecht mit klaren Sanktionen. Ergänzend wird die ePrivacy-Verordnung vorbereitet, um den Schutz der elektronischen Kommunikation zu stärken. In Deutschland konkretisiert das BDSG-neu die DSGVO, etwa bei Videoüberwachung und Beschäftigtendaten.
Die DSGVO basiert auf sechs Grundprinzipien, die jede datenverarbeitende Stelle beachten muss:
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) ergänzt die DSGVO in mehreren Bereichen. So darf Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen nur unter engen Voraussetzungen erfolgen, und Beschäftigtendaten sind stärker zu schützen. Arbeitgeber müssen zusätzliche Kriterien dokumentieren, bevor sie Gesundheitsdaten verarbeiten. Daneben regelt das BDSG-neu die benannte Stelle für Datenschutzverstöße in Deutschland – die Landesdatenschutzbehörden – und legt einen Bußgeldrahmen von bis zu 20 Mio. € oder vier Prozent des Jahresumsatzes fest.
Finanzinstitute unterliegen neben der DSGVO auch speziellen Vorgaben zur Geldwäscheprävention (AMLD) und zur Zahlungsdiensterichtlinie PSD2. Beide Regelwerke enthalten Datentrennungspflichten und Meldepflichten bei verdächtigen Transaktionen, die eng mit den DSGVO-Prinzipien vernetzt sind. Während der Datenschutzbeauftragte (DSB) die Einhaltung der DSGVO überwacht, kümmert sich der Geldwäsche Compliance Beauftragte um Verdachtsmeldungen nach § 43 GWG.
Die Prinzipien Privacy by Design & by Default verankert Datenschutz bereits in der Konzeptionsphase von IT-Systemen: Interfaces werden so gestaltet, dass nur notwendige Eingaben möglich sind. Automatisierte Data Mapping-Tools analysieren Datenflüsse in Echtzeit und erstellen Verfahrensverzeichnisse nahezu vollautomatisch. Data-Governance-Plattformen unterstützen dabei, Verantwortlichkeiten, Zugriffsrechte und Retentionsfristen zentral zu managen.
Im Zeitalter von KI/Big Data eröffnen sich neue Chancen für automatisierte Risikobewertungen und Mustererkennung bei Geldwäsche, gleichzeitig steigt das Profiling-Risiko. Unternehmen adressieren dies mit Privacy-Enhancing Technologies (PETs) wie homomorpher Verschlüsselung, die Datenverarbeitung ohne Entschlüsselung ermöglicht, oder anonymisierten Datenpools, in denen nur pseudonymisierte Informationen kursieren. Die Zertifizierung nach Standards wie ISO 27701 (Privacy Information Management) bietet zusätzliche Nachweise gegenüber Aufsichtsbehörden und Kunden.
Analysieren Sie jetzt Ihre bestehenden Datenschutzmaßnahmen und entscheiden Sie sich für ein Privacy Information Management System (PIMS), das sowohl Transparenz als auch Automatisierung ermöglicht. Nutzen Sie Webinare oder Whitepaper, um sich und Ihr Team über aktuelle Entwicklungen der DSGVO zu informieren. Gerne beraten wir Sie persönlich bei der Auswahl geeigneter Lösungen oder begleiten Sie mit einem Proof-of-Concept. Sprechen Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung an – für eine zukunftssichere Datenschutzstrategie.
Angesichts der ePrivacy-Verordnung, des Data Acts und des AI Acts rückt die nächste Generation europäischer Regulierungen näher. Deshalb wird es immer wichtiger, ein flexibles und technisch gut aufgestelltes Datenschutz- und Compliance-Konzept zu haben – um rechtliche Risiken zu vermeiden und das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern zu sichern.
Unternehmen, die jetzt in moderne Datenschutz- und Governance-Systeme investieren, schaffen nicht nur Rechtssicherheit, sondern erhöhen zugleich ihre Wettbewerbsfähigkeit. Denn wer Datenschutz als Erfolgsfaktor versteht, festigt langfristig Kundenbindung und Innovationskraft.
Die DSGVO selbst ist ein einzelnes Gesetzeswerk, in Artikel 5 werden jedoch sieben Grundsätze der Datenverarbeitung definiert, die als „Gesetze“ im Sinne von Verarbeitungsprinzipien gelten:
Im Kern lassen sich aus Artikel 5 DSGVO fünf besonders häufig zitierte Prinzipien ableiten:
Alle personenbezogenen Daten, mit denen sich eine natürliche Person direkt oder indirekt identifizieren lässt, z. B.
Hoch sensible Daten fallen unter den Begriff „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ gemäß Art. 9 DSGVO. Hierzuzählen u. a.:
Nein, personenbezogene Daten dürfen nicht einfach weitergegeben werden. Eine Weitergabe ist nur erlaubt, wenn eine rechtliche Grundlage vorliegt – etwa eine Einwilligung der betroffenen Person oder ein berechtigtes Interesse. Dabei müssen stets die Vorgaben der DSGVO beachtet und dokumentiert werden.
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