Geldwäscheprävention

GwG-Risikofaktoren im Überblick: Die wichtigsten Kriterien für Steuerberater

GwG-Risikofaktoren für Steuerberater verständlich erklärt. Risiken korrekt bewerten und prüfungssicher dokumentieren.

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GwG-Risikofaktoren im Überblick: Die wichtigsten Kriterien für Steuerberater
11:07

Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Steuerberater seit Jahren zu einem klar strukturierten, risikobasierten Vorgehen. Die Praxis zeigt jedoch, dass genau hier ein zentraler Schwachpunkt vieler Kanzleien liegt: In Aufsichts- und Kammerprüfungen zählt eine fehlende oder nicht nachvollziehbare Risikobewertung weiterhin zu den häufigsten Beanstandungen. 

Risikofaktoren bestimmen sowohl 

  • den Umfang der Sorgfaltspflichten, 
  • die erforderlichen Prüfungsschritte 
  • sowie die laufende Überwachung von Mandantenbeziehungen. 

Ein grundlegendes Verständnis der maßgeblichen Risikokategorien bildet daher das Fundament einer wirksamen Geldwäscheprävention. Ergänzende Hinweise finden sich in unserem Blogartikel zur Risikoanalyse. 

Zur besseren Orientierung folgt nun ein strukturierter Überblick über alle relevanten Risikofaktoren, ihre Bedeutung und praktische Beispiele. 

Die vier zentralen Risikokategorien im Überblick 

Das GwG unterscheidet vier große Risikobereiche, die zusammen das Gesamtrisiko eines Mandats bestimmen: 

Alle Kategorien wirken gemeinsam auf den Risiko-Score. Dieses Zusammenspiel entscheidet letztlich darüber, ob allgemeine oder verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence = EDD) anzuwenden sind. 

Mandantenbezogene Risiken: Wer ist Ihr Kunde – und warum ist das wichtig? 

Steuerberater müssen ihre Mandanten kennen und verstehen – nicht nur steuerlich, sondern auch hinsichtlich der Transparenz, Eigentümerstruktur und Branche.  
Typische Risikofaktoren sind: 

  • Komplexe Gesellschaftsstrukturen (z. B. multilayer Holdings) 
  • Häufige Eigentümerwechsel ohne erkennbaren wirtschaftlichen Hintergrund 
  • Schwer feststellbare wirtschaftlich Berechtigte 
  • Bargeldintensive Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel oder Taxiunternehmen 
  • Neugründungen ohne nachvollziehbaren Geschäftszweck 
  • PEP-Status (politisch exponierte Person) 

Warum diese Faktoren zählen? 
Weil sie typischerweise in Fällen auftreten, in denen Geldmittel verschleiert, verschoben oder in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden sollen. 

Weitere Details hierzu bieten unsere Beiträge zur Mandatsannahme und laufenden Mandats-Überwachung. 

Dienstleistungsbezogene Risiken: Welche Leistungen erbringt die Kanzlei? 

Die Auslegungs- und Anwendungshinweise der Steuerberaterkammern betonen, dass bestimmte Tätigkeiten im Berufsalltag ein erhöhtes Geldwäscherisiko begründen können – insbesondere dann, wenn sie mit Vermögenswerten in Berührung kommen, wirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen oder ohne persönlichen Kontakt erbracht werden. 

Erhöht risikobehaftet können insbesondere folgende Tätigkeiten oder Umstände sein: 

  • Treuhandtätigkeiten sowie der Empfang oder die Verwaltung von Vermögenswerten 
  • Dienstleistungen für Mandanten mit erhöhten Bargeldumsätzen 
  • Tätigkeiten ohne persönlichen Mandantenkontakt bzw. überwiegend internetgestützte Leistungen 
  • Beratungssituationen mit ungewöhnlichen oder schwer nachvollziehbaren wirtschaftlichen Vorgängen 

Darüber hinaus können – je nach Mandanten- und Geschäftsumfeld – folgende Tätigkeiten zusätzliche Risiken bergen: 

  • Mitwirkung bei Unternehmensgründungen, Umwandlungen oder Strukturierungen 
  • Laufende steuerliche Beratung mit Einfluss auf Zahlungsströme, insbesondere bei 
  • komplexen oder intransparenten Geschäftsmodellen 
  • risikobehafteten Branchen 
  • Erstellung von Jahresabschlüssen, wenn 
  • die wirtschaftliche Lage unklar erscheint oder 
  • komplexe Beteiligungsstrukturen bestehen 
  • Gestaltungsberatung, z. B. 
  • Veränderungen von Unternehmens- oder Vermögensstrukturen 
  • internationale Gestaltungen oder Drittstaatenbezug 

Diese Tätigkeiten können – abhängig von der jeweiligen Mandantensituation – potenziell zur Verschleierung von Eigentumsverhältnissen oder zur Legitimierung wirtschaftlich ungewöhnlicher Konstellationen missbraucht werden. 

Daher ist für diese Leistungen regelmäßig eine vertiefte und dokumentierte Risikoanalyse erforderlich.  

Transaktionsbezogene Risiken: Welche Geldflüsse spielen eine Rolle?  

Steuerberater müssen keine Ermittlungen wie eine Polizeibehörde durchführen – sie müssen jedoch prüfen, ob die ihnen vorliegenden wirtschaftlichen Vorgänge plausibel sind. Typische transaktionsbezogene Risikosignale sind: 

  • ungewöhnlich hohe oder häufige Bareinzahlungen 
  • internationale Zahlungsflüsse mit unklarem wirtschaftlichem Hintergrund 
  • schwer nachvollziehbare oder verschachtelte Zahlungswege 
  • Transaktionen ohne erkennbaren wirtschaftlichen Zweck 
  • Mittelzuflüsse aus unklaren oder risikobehafteten Drittstaaten 

Weitere Anhaltspunkte finde Sie unter unserem Blockartikel Warnsignale für Geldwäsche. 
 
Gerade bei wirtschaftlich ungewöhnlichen oder nicht plausiblen Vorgängen gilt:  
Je unklarer der Hintergrund, desto höher das Risiko. 

Geografische Risiken: Länderbezug als Risikofaktor 

Ein Auslandsbezug begründet nicht automatisch ein erhöhtes Risiko, kann aber zusätzliche Risiken mit sich bringen und ist daher in der Risikoanalyse gesondert zu bewerten. Besonders relevant sind: 

  • Staaten mit geringer Unternehmens- oder Registertransparenz 
  • Offshore-Strukturen oder Regionen mit ausgeprägter Intransparenz 
  • Drittländer mit unzureichenden AML-Vorgaben oder schwacher Aufsicht 

Besteht ein Bezug zu einem EU-klassifizierten Hochrisikostaat, sind nach GwG § 15 verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) zwingend anzuwenden. 

Merksatz: 
Auslandsbezug ist kein Risiko per se – verlangt jedoch eine sorgfältige und risikoorientierte Einordnung. 

Zusammenspiel der Risikofaktoren: Wie entsteht das Gesamtrisiko? 

In der Praxis treten Risikofaktoren selten isoliert auf. Relevanz und Einstufung ergeben sich häufig erst durch das Zusammenspiel mehrerer Risikobereiche. Typische Konstellationen, die ein erhöhtes oder potenziell hohes Risiko anzeigen können, sind etwa: 

  • bargeldintensive Branche in Kombination mit einem internationalen Investor und häufigen Eigentümerwechseln 
  • komplexe Holdingstrukturen mit schwer nachvollziehbaren Eigentums- und Kontrollverhältnissen 
  • Immobiliengesellschaften mit Transaktionen in oder aus Drittländern 
  • Neugründungen ohne klaren wirtschaftlichen Zweck in Verbindung mit ungewöhnlichen Mittelzuflüssen 

Solche Muster können im Rahmen der Risikoanalyse auf ein erhöhtes oder hohes Gesamtrisiko hindeuten und dazu führen, dass verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) erforderlich werden. 

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Blog zum Thema Erweiterte Sorgfaltspflichten bei Hochrisiko-Mandanten. 

Praktische Beispiele für Risikobewertung 

  1. Restaurantbetrieb mit auffälliger Entwicklung der Barumsätze
  • bargeldintensive Branche 
  • unplausible oder ungewöhnliche Umsatzveränderungen 
    → Bewertung: erhöhtes Risiko; verstärkte Prüfmaßnahmen (EDD) können erforderlich sein 
  1. Holdinggesellschaft mit komplexer Struktur und unklarem wirtschaftlich Berechtigten
  • Struktur- und Transparenzrisiko 
    → Bewertung: potenziell hohes Risiko; Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten in der Regel angemessen 
  1. Immobilien-GmbH mit häufigen Transaktionen in oder aus Drittländern
  • Länder- und Transaktionsrisiko 
    → Bewertung: erhöhtes bis hohes Risiko; engmaschige Überwachung sinnvoll, EDD je nach Drittstaatenbezug verpflichtend (z. B. EU-Hochrisikostaat) 
  1. Neugründung ohne erkennbaren Geschäftszweck
  • typischer Risikofaktor in der Startphase 
    → Bewertung: zunächst mittleres Risiko; steigt bei auffälligen oder unplausiblen Mittelzuflüssen deutlich an 

Wie Risikofaktoren Sorgfaltspflichten beeinflussen 

Die Risikoeinstufung bestimmt, welche Sorgfaltspflichten anzuwenden sind: 

  • Geschäftsbeziehung zu Hochrisikostaat (EU-Liste)  
  • PEP-Bezug  
  • sonstige hohe Risiken, gemäß eigener Risikoanalyse  

Eine erneute Identifizierung kann erforderlich werden, wenn sich wesentliche Risikofaktoren verändern, z. B.: 

  • Wechsel wirtschaftlich Berechtigter 
  • Änderungen der Eigentums- oder Kontrollstruktur 
  • neue oder veränderte Geschäftstätigkeiten 
  • wirtschaftlich relevante Auffälligkeiten, die die Risikobewertung beeinflussen 

Dokumentationspflichten: Was muss festgehalten werden? 

Für eine prüfungssichere Geldwäscheprävention müssen alle Schritte klar und nachvollziehbar festgehalten werden. Dazu gehören die Begründung der Risikoeinstufung, die relevanten Risikofaktoren, die durchgeführten Prüf- und Identifizierungsmaßnahmen sowie die getroffenen Entscheidungen zur laufenden Überwachung. 

Ebenfalls zu dokumentieren sind interne Klärungsprozesse, der Umgang mit Unstimmigkeiten und – falls vorhanden – Verdachtsmeldungen. Alle Unterlagen müssen vollständig, unveränderbar und mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. 

In unserem Blogbeitrag GwG-Dokumentationspflichten erfahren Sie weitere nützliche Details. 

Digitale Unterstützung: Wie DS|GwG Risikofaktoren automatisch erfasst 

Digitale Lösungen wie DS|GwG von DATA Security GmbH unterstützen Kanzleien dabei, Risikofaktoren strukturiert, geführt und nachweisbar zu erfassen. Zahlreiche Schritte werden dabei standardisiert oder teilautomatisiert, darunter: 

  • geführte und risikoorientierte Erstellung der Risikoanalyse 
  • automatische Wiedervorlagen und Fristenmanagement 
  • transparente, revisionssichere Dokumentation aller Prüfschritte 
  • integrierte Prüfungen zu PEP-, Sanktionslisten-, Hochrisikoländern und Branchenrisiken 

Dies erhöht sowohl die Effizienz als auch die Prüfungs- und Haftungssicherheit in der täglichen GwG-Compliance. 

Fazit: Risikofaktoren beherrschen – GwG sicher umsetzen 

Erkennen der Risikofaktoren bilden das Fundament einer gesetzeskonformen Geldwäscheprävention. Verpflichtete nach dem GwG profitieren erheblich davon, diese Faktoren systematisch zu erfassen, nachvollziehbar zu bewerten und konsequent zu dokumentieren. Moderne digitale Werkzeuge unterstützen dabei, die Anforderungen effizient und sicher umzusetzen. 

Für einen effizienten Einstieg oder zur Optimierung bestehender Abläufe empfiehlt sich eine kurze kostenlose Vorstellung von DS|GwG, um die Vorteile und Einsatzmöglichkeiten für die eigene Kanzlei direkt zu erkennen. 

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