ISO 27001, Abschnitt 8.2: Informationssicherheitsrisikobeurteilung als strategisches Instrument für kontinuierliche Sicherheit
Kontinuierliche Risikobeurteilung nach ISO 27001: Wie KMU Risiken erkennen, bewerten und Sicherheit strategisch steuern.
GwG-Risikofaktoren für Steuerberater verständlich erklärt. Risiken korrekt bewerten und prüfungssicher dokumentieren.
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Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Steuerberater seit Jahren zu einem klar strukturierten, risikobasierten Vorgehen. Die Praxis zeigt jedoch, dass genau hier ein zentraler Schwachpunkt vieler Kanzleien liegt: In Aufsichts- und Kammerprüfungen zählt eine fehlende oder nicht nachvollziehbare Risikobewertung weiterhin zu den häufigsten Beanstandungen.
Risikofaktoren bestimmen sowohl
Ein grundlegendes Verständnis der maßgeblichen Risikokategorien bildet daher das Fundament einer wirksamen Geldwäscheprävention. Ergänzende Hinweise finden sich in unserem Blogartikel zur Risikoanalyse.
Zur besseren Orientierung folgt nun ein strukturierter Überblick über alle relevanten Risikofaktoren, ihre Bedeutung und praktische Beispiele.
Das GwG unterscheidet vier große Risikobereiche, die zusammen das Gesamtrisiko eines Mandats bestimmen:
Alle Kategorien wirken gemeinsam auf den Risiko-Score. Dieses Zusammenspiel entscheidet letztlich darüber, ob allgemeine oder verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence = EDD) anzuwenden sind.
Steuerberater müssen ihre Mandanten kennen und verstehen – nicht nur steuerlich, sondern auch hinsichtlich der Transparenz, Eigentümerstruktur und Branche.
Typische Risikofaktoren sind:
Warum diese Faktoren zählen?
Weil sie typischerweise in Fällen auftreten, in denen Geldmittel verschleiert, verschoben oder in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden sollen.
Weitere Details hierzu bieten unsere Beiträge zur Mandatsannahme und laufenden Mandats-Überwachung.
Die Auslegungs- und Anwendungshinweise der Steuerberaterkammern betonen, dass bestimmte Tätigkeiten im Berufsalltag ein erhöhtes Geldwäscherisiko begründen können – insbesondere dann, wenn sie mit Vermögenswerten in Berührung kommen, wirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen oder ohne persönlichen Kontakt erbracht werden.
Erhöht risikobehaftet können insbesondere folgende Tätigkeiten oder Umstände sein:
Darüber hinaus können – je nach Mandanten- und Geschäftsumfeld – folgende Tätigkeiten zusätzliche Risiken bergen:
Diese Tätigkeiten können – abhängig von der jeweiligen Mandantensituation – potenziell zur Verschleierung von Eigentumsverhältnissen oder zur Legitimierung wirtschaftlich ungewöhnlicher Konstellationen missbraucht werden.
Daher ist für diese Leistungen regelmäßig eine vertiefte und dokumentierte Risikoanalyse erforderlich.
Steuerberater müssen keine Ermittlungen wie eine Polizeibehörde durchführen – sie müssen jedoch prüfen, ob die ihnen vorliegenden wirtschaftlichen Vorgänge plausibel sind. Typische transaktionsbezogene Risikosignale sind:
Weitere Anhaltspunkte finde Sie unter unserem Blockartikel Warnsignale für Geldwäsche.
Gerade bei wirtschaftlich ungewöhnlichen oder nicht plausiblen Vorgängen gilt:
Je unklarer der Hintergrund, desto höher das Risiko.
Ein Auslandsbezug begründet nicht automatisch ein erhöhtes Risiko, kann aber zusätzliche Risiken mit sich bringen und ist daher in der Risikoanalyse gesondert zu bewerten. Besonders relevant sind:
Besteht ein Bezug zu einem EU-klassifizierten Hochrisikostaat, sind nach GwG § 15 verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) zwingend anzuwenden.
Merksatz:
Auslandsbezug ist kein Risiko per se – verlangt jedoch eine sorgfältige und risikoorientierte Einordnung.
In der Praxis treten Risikofaktoren selten isoliert auf. Relevanz und Einstufung ergeben sich häufig erst durch das Zusammenspiel mehrerer Risikobereiche. Typische Konstellationen, die ein erhöhtes oder potenziell hohes Risiko anzeigen können, sind etwa:
Solche Muster können im Rahmen der Risikoanalyse auf ein erhöhtes oder hohes Gesamtrisiko hindeuten und dazu führen, dass verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) erforderlich werden.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Blog zum Thema Erweiterte Sorgfaltspflichten bei Hochrisiko-Mandanten.
Die Risikoeinstufung bestimmt, welche Sorgfaltspflichten anzuwenden sind:
Eine erneute Identifizierung kann erforderlich werden, wenn sich wesentliche Risikofaktoren verändern, z. B.:
Für eine prüfungssichere Geldwäscheprävention müssen alle Schritte klar und nachvollziehbar festgehalten werden. Dazu gehören die Begründung der Risikoeinstufung, die relevanten Risikofaktoren, die durchgeführten Prüf- und Identifizierungsmaßnahmen sowie die getroffenen Entscheidungen zur laufenden Überwachung.
Ebenfalls zu dokumentieren sind interne Klärungsprozesse, der Umgang mit Unstimmigkeiten und – falls vorhanden – Verdachtsmeldungen. Alle Unterlagen müssen vollständig, unveränderbar und mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
In unserem Blogbeitrag GwG-Dokumentationspflichten erfahren Sie weitere nützliche Details.
Digitale Lösungen wie DS|GwG von DATA Security GmbH unterstützen Kanzleien dabei, Risikofaktoren strukturiert, geführt und nachweisbar zu erfassen. Zahlreiche Schritte werden dabei standardisiert oder teilautomatisiert, darunter:
Dies erhöht sowohl die Effizienz als auch die Prüfungs- und Haftungssicherheit in der täglichen GwG-Compliance.
Erkennen der Risikofaktoren bilden das Fundament einer gesetzeskonformen Geldwäscheprävention. Verpflichtete nach dem GwG profitieren erheblich davon, diese Faktoren systematisch zu erfassen, nachvollziehbar zu bewerten und konsequent zu dokumentieren. Moderne digitale Werkzeuge unterstützen dabei, die Anforderungen effizient und sicher umzusetzen.
Für einen effizienten Einstieg oder zur Optimierung bestehender Abläufe empfiehlt sich eine kurze kostenlose Vorstellung von DS|GwG, um die Vorteile und Einsatzmöglichkeiten für die eigene Kanzlei direkt zu erkennen.
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