Transparenzregister – Welche Pflichten hat der Steuerberater?
Das im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) neu eingeführte Transparenzregister erweitert die Handlungspflichten des Steuerberaters.
Eintragung ins Transparenzregister: Pflichten und Tabus für Steuerberater – von der Einsichtnahme bis hin zur Unstimmigkeitsmeldung
Verpassen Sie nichts mehr. Jetzt auf dem Laufenden bleiben und Newsletter abonnieren.
Einfach E-Mail-Adresse eintragen.
Das Transparenzregister wurde eingeführt, um die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen offenzulegen und somit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Viele Mandanten gehen davon aus, dass Steuerberater die Eintragung übernehmen können oder müssen. Doch wann dürfen Steuerberater unterstützen, wann sind sie verpflichtet – und wann ist Vorsicht geboten? Dieser Artikel klärt auf und zeigt, wie digitale Lösungen den Prozess vereinfachen können.
Das Transparenzregister ist ein zentrales elektronisches Register, das Informationen über die wirtschaftlichen Berechtigten juristischer Personen des Privatrechts, eingetragener Personengesellschaften sowie bestimmter sonstiger Vereinigungen und Rechtsgestaltungen sammelt.
Quellen:
https://www.transparenzregister.de/
https://www.transparenzregister.de/hilfe-center#EINTRAGUNG_WB
Wirtschaftlich Berechtigte sind gemäß § 3 GwG natürliche Personen, die unmittelbar oder mittelbar:
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__3.html
Eintragungspflichtig sind unter anderem:
Seit dem 1. August 2021 ist das Transparenzregister ein Vollregister (§ 20 Abs. 2 GwG). Das bedeutet: Alle eintragungspflichtigen Vereinigungen müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv an das Transparenzregister melden, unabhängig davon, ob diese Informationen bereits aus anderen Registern (z. B. Handelsregister) ersichtlich sind.
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__20.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__21.html
Die Meldepflicht zur Eintragung wirtschaftlich Berechtigter in das Transparenzregister liegt ausschließlich bei der transparenzpflichtigen Rechtseinheit selbst, also dem Mandanten. Steuerberater können hierbei unterstützend tätig werden, jedoch nicht eigenständig die Eintragung vornehmen.
Ausnahme:
Steuerberater können die Meldung an das Transparenzregister im Auftrag ihrer Mandanten durchführen, wenn:
Steuerberater handeln dann im Rahmen einer rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht, nicht kraft Gesetzes.
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__20.html
https://www.transparenzregister.de/hilfe-center#EINTRAGUNG_WB

Quellen:
https://www.transparenzregister.de/hilfe-center#EINTRAGUNG_WB https://www.gesetze-im-internet.de/trgebv_2020/anlage.html
Steuerberater sind verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten ihrer Mandanten zu identifizieren und die Eigentums- und Kontrollstruktur zu analysieren.
Die ermittelten Angaben müssen mit den Informationen im Transparenzregister abgeglichen und etwaige Abweichungen dokumentiert werden.
Bei Unstimmigkeiten besteht eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Meldung an das Transparenzregister gemäß § 23a GwG.
Alle erhobenen Daten, Prüfungsschritte und Meldungen müssen vollständig dokumentiert und fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__10.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__11.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__20.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__23.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__23a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__8.html
Hinweis: Der Abruf erfolgt auf Grundlage der Sorgfaltspflichten – z. B. bei Neumandat, turnusmäßiger Prüfung oder Verdachtsmomenten. Eine Unstimmigkeitsmeldung ist direkt aus dem Portal möglich, falls Daten nicht plausibel sind.
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__23.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__8.html
https://www.transparenzregister.de/hilfe-center#EINSICHTNAHME
Eine Unstimmigkeitsmeldung ist eine Mitteilung an das Transparenzregister gemäß § 23a GwG, wenn bei der Einsicht in das Register Abweichungen oder Unstimmigkeiten festgestellt werden – etwa zwischen den dort eingetragenen Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten und den dem Verpflichteten vorliegenden Informationen.
Beispiele für Unstimmigkeiten:
Wer muss eine Unstimmigkeit melden?
Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes, z. B.:
Sie sind verpflichtet, unverzüglich eine Meldung zu erstatten, sobald eine Unstimmigkeit erkannt wurde.
In der Praxis empfiehlt es sich zusätzlich zur Unstimmigkeitsmeldung beim Transparenzregister eine interne E-Mail-Dokumentation der Meldung anzulegen, die Datum, Vorgangsnummer und alle Nachweise enthält.
Hinweis: Die Meldung erfolgt anonym gegenüber dem betroffenen Unternehmen, aber nicht anonym gegenüber der registerführenden Stelle.
Quellen:
https://www.transparenzregister.de/hilfe-center#UMELDUNG
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__23a.html
Die Eintragung von wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister ist kostenfrei.
Die Einsichtnahme in das Transparenzregister: 1,65 € pro abgerufenes Dokument. Falls ein zusätzlicher physischer Ausdruckdurch die registerführende Stelle gewünscht wird: 7,50 € pro Ausdruck.
Die jährliche Grundgebühr zur Führung des Transparenzregisters: 19,80 € jährlich pro meldepflichtiger Rechtseinheit.
Ausnahme: Gemeinnützige Organisationen, die im Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamts für Steuern geführt werden, sind ab dem Gebührenjahr 2024 automatisch von der Jahresgebühr befreit.
Quellen:
https://www.transparenzregister.de/hilfe-center#GEBUEHREN
https://www.gesetze-im-internet.de/trgebv_2020/TrGebV.pdf?utm_source=chatgpt.com
https://www.gesetze-im-internet.de/trgebv_2020/anlage.html
Für Unternehmen besteht die Pflicht zur Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten unmittelbar nach der Gründung. Die Eintragung muss elektronisch über das Portal https://www.transparenzregister.de erfolgen.
Verstöße gegen die Meldepflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach § 56 GwG und kann betragen:
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__56.html
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/eintragung-ins-transparenzregister-bis-30-juni-notwendig_210_598134.html?utm_source=chatgpt.com
Der Einsatz von Kanzleisoftware mit Transparenzregister-Integration bietet zahlreiche Vorteile:
Beispielsweise bietet DATA Security eine spezialisierte Lösung zur Unterstützung bei der Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter und der Einsichtnahme ins Transparenzregister – ideal abgestimmt auf die Anforderungen von Steuerkanzleien.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://data-security.one/de/gwg
Die Eintragungspflichten ins Transparenzregister sind kein Randthema mehr – sie gehören heute zur aktiven Maenbetreuung. Steuerberater sollten folgende Schritte beachten, um Haftungsrisiken zu vermeiden und gleichzeitig einen echten Mehrwert für ihre Mandanten zu schaffen:
Tipp: Mit den Lösungen von DATA Security lassen sich Transparenzregister-Anforderungen sicher, effizient und digital in bestehende Kanzleiprozesse integrieren – von der Identifikation wirtschaftlich Berechtigter bis hin zur Einsichtnahme und Ablage der Transparenzregisterauszüge.
Mehr Informationen: https://data-security.one/de/gwg
Das Transparenzregister ist ein zentrales Register, das Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen sammelt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Eintragungspflichtig im Transparenzregister sind unter anderem folgende Rechtseinheiten:
Meldepflichtig sind Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten, einschließlich Name, Geburtsdatum, Wohnort, Staatsangehörigkeit sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses.
Eine Unstimmigkeitsmeldung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung an das Transparenzregister, wenn ein Verpflichteter (z. B. Steuerberater) feststellt, dass die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten im Register nicht mit den ihm vorliegenden Informationen übereinstimmen. Sie dient der Aufdeckung möglicher Fehler oder Verschleierungen und muss unverzüglich online gemeldet werden (§ 23a GwG).
Für die Einsichtnahme in das Transparenzregister wird eine Gebühr von 1,65 € pro abgerufenes Dokument erhoben.
Wenn zusätzlich ein physischer Ausdruck durch die registerführende Stelle gewünscht wird, kostet dieser 7,50 € pro Ausdruck.
Für jede meldepflichtige Rechtseinheit wird eine jährliche Grundgebühr von 19,80 € erhoben.
Gemeinnützige Organisationen, die im Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamts für Steuern geführt werden, sind ab 2024 automatisch von dieser Gebühr befreit.
Das im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) neu eingeführte Transparenzregister erweitert die Handlungspflichten des Steuerberaters.
Eine transparente und gut strukturierte Datenschutzinformation ist nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern auch ein entscheidender Vertrauensfaktor...
Ein Microsoft 365 Tenant – auch als Microsoft 365 Mandant bezeichnet – ist die zentrale Verwaltungsumgebung eines Unternehmens.
Sind Sie der Erste, der über neueste Themen wie Geldwäscheprävention, Datenschutz, Whistleblowing und aktueller Rechtsprechung informiert wird.