Geldwäscheprävention

Hochrisikoländer nach GwG: Pflichten, EU-Listen und praktische Vorgehensweise für Steuerberater

Hochrisikoländer nach GwG einfach erklärt. Erfahren Sie, welche Pflichten Steuerberater bei EU-Hochrisikoländern erfüllen müssen.

Blog abonnieren

Verpassen Sie nichts mehr. Jetzt auf dem Laufenden bleiben und Newsletter abonnieren.

Einfach E-Mail-Adresse eintragen.

Subscribe

Hochrisikoländer nach GwG: Pflichten, EU-Listen und praktische Vorgehensweise für Steuerberater
8:23

Hochrisikoländer gehören zu den stärksten Risikofaktoren in der Geldwäscheprävention. Für Steuerberater bedeutet dies: Sobald ein Mandat, ein wirtschaftlich Berechtigter oder ein Transaktionsfluss einen Bezug zu einem Hochrisikoland hat, verschärfen sich die gesetzlichen Prüf- und Dokumentationspflichten. 

Dieser Leitfaden erklärt, wie Steuerberater Hochrisikoländer erkennen, welche rechtlichen Anforderungen gelten und wie sich diese in der Praxis effizient und revisionssicher umsetzen lassen. 

Warum Hochrisikoländer für Steuerberater relevant sind 

Ein Bezug zu einem Hochrisikoland weist statistisch auf ein deutlich erhöhtes Geldwäscherisiko hin. Diese Länder verfügen über erhebliche Defizite in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. 

Für Steuerberater bedeutet das: 

  • Höhere Risiken bei Transaktionen und Mandantenstrukturen 
  • verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG 
  • Strengere Dokumentations- und Monitoring-Anforderungen 
  • Erhöhte Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehörden, da Hochrisikoländer ein zentraler Prüfpunkt bei Kanzleiaudits sind 

Ein häufiger Irrtum: 
Viele gehen davon aus, dass nur Banken betroffen sind. Tatsächlich gelten die Regelungen für alle GwG-Verpflichteten – Steuerberater eingeschlossen. 

Was sind Hochrisikoländer im Sinne des GwG? 

Die Grundlage findet sich in § 15 GwG, der die verstärkten Sorgfaltspflichten regelt. Ein Bezug zu einem Hochrisikoland verpflichtet Steuerberater zu vertieften Prüfungen. 

Die EU definiert Hochrisikoländer als „High-Risk Third Countries“ anhand delegierter Rechtsakte. Diese basieren wiederum auf den Erkenntnissen der FATF (Financial Action Task Force). 

Wichtig: 
Die EU-Hochrisikoliste ist nicht identisch mit der internen Risikoeinschätzung einer Kanzlei. Sie ist ein Mindeststandard, den Steuerberater zwingend beachten müssen. 

Die Liste wird mehrmals pro Jahr aktualisiert – deshalb dürfen Kanzleien keine statischen PDF-Listen verwenden, sondern müssen regelmäßig die offiziellen EU-Veröffentlichungen prüfen. 

Die aktuelle EU-Hochrisikoliste: Herkunft und Bedeutung 

Die EU-Kommission übernimmt die Bewertungen der FATF, welche Länder aufgrund schwerwiegender AML-Mängel einstuft. Dazu zählen u. a.: 

  • unzureichende Behördenkooperation 
  • fehlende Transparenz von Unternehmensstrukturen 
  • mangelnde Geldwäscheaufsicht 
  • unzureichende Strafverfolgung 

Die Bedeutung für Steuerberater: 

  • Mandanten mit Bezug zu diesen Ländern gelten automatisch als Hochrisiko 
  • Es greifen verstärkte Prüf-, Dokumentations- und Monitoringpflichten 
  • Bei bestimmten Konstellationen besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Verdachtsmeldungen 

Wo finde ich die offizielle Liste? 

  • Auf der Website der EU-Kommission (Delegierte Verordnungen) 
  • Im EU-Amtsblatt 
  • Über seriöse AML-Datenbanken oder Compliance-Tools 

Wann müssen Steuerberater tätig werden? Auslöser in der Praxis 

Ein Bezug zu Hochrisikoländern kann an vielen Stellen auftauchen. Besonders relevant sind: 

  1. Mandate mit Wohnsitz oder Sitz in einem Hochrisikoland
    z. B. Geschäftsführer, Gesellschafter, Mandanten selbst
  2. Wirtschaftlich Berechtigte aus einem Hochrisikoland
    Beispielsweise bei Beteiligungsstrukturen oder Holdinggesellschaften
  3. Zahlungen oder Transaktionen mit Bezug zu Hochrisikoländern
    z. B. Kapitalzuflüsse aus dem jeweiligen Staat
  4. Strukturen über Offshore-Jurisdiktionen
    Die Verschachtelung komplexer Firmenstrukturen erhöht das Risiko deutlich.
  5. Komplexe Beteiligungsketten über mehrere Länder hinweg
    Besonders wenn Transparenzregister dort unzuverlässig sind.

 

Verstärkte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence) bei Bezug zu Hochrisikoländern 

Sobald ein Bezug zu einem Hochrisikoland besteht, greifen verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG. 

Dazu gehören: 

  • Zusätzliche Informationen über den Vertragspartner und den wirtschaftlich Berechtigten 
  • Feststellung der Herkunft der Vermögenswerte („Source of Funds“) 
  • Zusätzliche Dokumentationspflichten 
  • Einholung der Zustimmung eines Mitglieds der Führungsebene 
  • Engmaschiges Monitoring des Mandats 
  • Vertiefte Plausibilitätsprüfung aller Informationen (z. B. geplanter Transaktionen oder Verwendung der Vermögenswerte) 
  • Regelmäßige Aktualisierung der Mandantenakte 

Mehr dazu erfahren Sie hier: 
Erweiterte Sorgfaltspflichten – https://data-security.one/de/blog/erweiterte-sorgfaltspflichten-bei-hochrisiko-mandaten 

 

Risikoanalyse richtig anpassen: Auswirkungen eines Hochrisikolandes


Ein Mandant mit Bezug zu einem Hochrisikoland steigt automatisch in der Risikokategorie. 

Das bedeutet: 

  • Höhere Risikostufe (mindestens mittleres, meist hohes Risiko) 
  • Kürzere Überprüfungsintervalle 
  • Verschärfte Dokumentation der Prüfungen 
  • Verpflichtende Begründung jeder Einstufung 

Mehr dazu: 
Risikoanalyse im Bereich Geldwäscheprävention – https://data-security.one/de/blog/risikoanalysen-im-bereich-geldwaeschepraevention-worauf-muessen-sie-als-steuerberater-achten 

Praktische Vorgehensweise für Steuerkanzleien (Schritt-für-Schritt) 

Eine klare Struktur erleichtert die Umsetzung: 

  1. Prüfen, ob ein Hochrisikobezug besteht

Wohnsitz einer natürlichen Person bzw. Sitz der Firma, Staatsangehörigkeit, wirtschaftlich Berechtigter, Transaktionen, Eigentumsstrukturen. 

  1. Identität und wirtschaftlich Berechtigte vollständig erfassen

Keine vereinfachten Prüfungen möglich. 

Identifizierung des Mandanten – https://data-security.one/de/blog/geldwaeschegesetz-gwg-identifizierung-des-mandanten 

  1. Herkunft der Mittel überprüfen

Nachweise wie Kontoauszüge, Verträge, Kapitalherkunftsdokumente, Erbschein. 

  1. Dokumentation und Risikoeinstufung aktualisieren

Bezug zur EU-Liste dokumentieren. 

Mandatsannahme nach dem GwG – https://data-security.one/de/blog/mandatsannahme-gwg-steuerberater 

  1. Entscheidung der Kanzleileitung dokumentieren

Zustimmung oder Ablehnung des Mandats. 

  1. Monitoring-Intervalle festlegen

Je höher das Risiko, desto kürzer die Intervalle. 

  1. Bei Auffälligkeiten Verdachtsmeldung prüfen

Pflicht unabhängig von der Fortführung des Mandats. 

Praxisbeispiele: Wie Hochrisikoländer in der Realität auftauchen 

Beispiel 1: Gesellschafter aus einem Hochrisikoland 

Eine GmbH hat einen neuen Gesellschafter aus einem Hochrisikoland. 
Maßnahmen: Enhanced Due Diligence (EDD), Herkunft der Mittel, Nachweis des wirtschaftlich Berechtigten, Monitoring verschärfen. 

Beispiel 2: Überweisung aus einem Hochrisikoland 

Ein Mandant erhält eine größere Zahlung aus einem Land auf der EU-Liste. 
Maßnahmen: Herkunft plausibilisieren, Zweck erklären lassen und dokumentieren, Risikostufe anpassen. 

Beispiel 3: Konzernstruktur über Drittland mit AML-Mängeln 

Eine Holding befindet sich in einem Drittland mit mangelhafter Transparenz. 
Maßnahmen: wirtschaftlich Berechtigten ermitteln, Register prüfen, zusätzliche Dokumente anfordern. 

Dokumentationspflichten: Was muss festgehalten werden? 

Steuerberater müssen dokumentieren: 

  • Anlass und Grund der Risikoeinstufung 
  • Quellenangabe der Hochrisikoliste (EU-Delegierte Verordnung) 
  • Alle Nachweise der verstärkten Sorgfaltspflichten 
  • Entscheidung der Kanzleileitung 
  • Monitoring-Protokolle 

Details finden Sie hier: 
GwG-Dokumentationspflichten – https://data-security.one/de/blog/gwg-dokumentationspflichten 

DS|GwG: Hochrisikoländer risikobasiert und effizient prüfen 

DS|GwG unterstützt Steuerberater durch: 

  • Strukturierte Dokumentation der Risikoprüfung 
  • Automatische Aktualisierung der Länderrisikobewertungen auf Basis offizieller Quellen 
  • Nachvollziehbare Begründungsfelder für Risikoeinstufungen 
  • Auditfähige Exporte für Nachweise gegenüber Aufsichtsbehörden 

Damit werden Hochrisikoprüfungen nicht nur sicherer, sondern auch deutlich effizienter. 

Hochrisikoländer rechtssicher und effizient managen 

Hochrisikoländer sind kein Randthema, sondern ein zentraler Baustein der GwG-Compliance. 
Sie beeinflussen: 

  • Sorgfaltspflichten 
  • Risikoanalyse 
  • Monitoring 
  • Dokumentation 

Mit klaren Prozessen und digitalen Tools wie DS|GwG erfüllen Steuerberater ihre Pflichten zuverlässig – und sind auf Prüfungen durch die Kammern bestens vorbereitet. 

Jetzt Beratungstermin vereinbaren und DS|GwG in der Praxis kennenlernen. 

Das könnte Sie auch interessieren

Ähnliche Beiträge

Verpassen Sie nichts mehr. Jetzt auf dem Laufenden bleiben und Newsletter abonnieren.

Sind Sie der Erste, der über neueste Themen wie Geldwäscheprävention, Datenschutz, Whistleblowing und aktueller Rechtsprechung informiert wird.

Einfach hier Ihre E-Mailadresse eintragen: