Änderungen der Datenschutzanforderungen bei Google im Januar 2024 für CMP und GDPR
Die Änderungen, die Google an seinen Diensten vorgenommen hat und die ab Januar 2024 in Kraft getreten sind, betreffen die CMPs und die DSGVO.
So erfüllen Steuerberater die Identifizierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz (GwG), mit Personalausweis, digitaler Prüfung & sicherer Dokumentation.
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Steuerberater müssen Mandanten oder die für den Mandanten auftretende Person nach dem Geldwäschegesetz (GwG) eindeutig identifizieren – in der Regel durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Diese sogenannte Identifizierungspflicht betrifft natürliche und juristische Personen bereits bei der Mandatsaufnahme. In diesem Artikel erfahren Sie, wann die Identifizierungspflicht greift, welche Dokumente zulässig sind und wie digitale Lösungen die GwG-Prüfung vereinfachen.
In der Praxis ist vielen Mandanten nicht klar, dass auch ihre Steuerberater diese gesetzlichen Anforderungen erfüllen müssen, normalerweise schon bei der Mandatsaufnahme. Dieser Artikel erklärt klar und verständlich, in welchen Fällen die Identifizierungspflicht gilt, welche Informationen erhoben werden müssen, welche Dokumente zulässig sind und wie sich der gesamte Prozess effizient in den Kanzleialltag integrieren lässt. Außerdem zeigen wir auf, wie moderne Softwarelösungen bei der Umsetzung unterstützen und helfen, Risiken zu minimieren.
Die Identifizierungspflicht für Steuerberater ergibt sich aus dem Geldwäschegesetz (GwG), insbesondere aus den Paragrafen § 10 und § 11 GwG. Steuerberater gelten als Verpflichtete im Sinne des Gesetzes, sobald sie bestimmte Tätigkeiten ausüben oder bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Diese Pflicht tritt ein, wenn bestimmte Auslöser vorliegen:
Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit vergütet wird oder nicht. Entscheidend ist allein die Art der Dienstleistung.
Sobald einer der folgenden Fälle eintritt, muss die Identifizierung auch bei Bestandsmandaten nachgeholt werden:
Das GwG schreibt ausdrücklich vor, dass die erhobenen Daten aktuell und zutreffend sein müssen.
Das bedeutet: Auch ohne „neue Geschäftsbeziehung“ kann eine Identifizierungspflicht bei Bestandsmandaten ausgelöst werden.
Ein neuer Mandant möchte seine GmbH bilanzieren lassen. Da eine neue Geschäftsbeziehung entsteht, muss die Identität des wirtschaftlich Berechtigten (z. B. Gesellschafter) festgestellt werden.
Ein Mandant legt plötzlich einen neuen Geschäftsführer vor, ohne vorherige Abstimmung. Hier entstehen Zweifel an der bisherigen Identitätslage, was eine erneute Überprüfung notwendig macht.
Ein ausländischer Investor plant, über eine deutsche Gesellschaft in Immobilien zu investieren. Aufgrund der Komplexität und der grenzüberschreitenden Strukturen besteht ein erhöhtes Risiko. Die Identifizierungspflicht greift hier sowohl bei Begründung der Geschäftsbeziehung als auch aufgrund potenzieller Anzeichen für Geldwäsche.
Steuerberater müssen gemäß § 11 GwG eine Reihe personenbezogener und unternehmensbezogener Informationen dokumentieren. Diese umfassen:
In Bezug auf Vertragspartner und gegebenenfalls für diese auftretende Personen haben Verpflichtete zum Zweck der Identifizierung folgende Angaben zu erheben:
Wirtschaftlich Berechtigte sind gemäß § 3 GwG natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle das Unternehmen letztlich steht. Bei komplexeren Strukturen (z. B. Beteiligungsgesellschaften oder Treuhandverhältnissen) ist eine tiefere Analyse notwendig.
Bei der Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz kopiert der Steuerberater einen gültigen amtlichen Personalausweis oder Reisepass, der ein Lichtbild enthält. Wichtig ist dabei, dass die Kopie sicher gespeichert und nur zum Zweck der GwG-Prüfung verwendet wird.
Zur Identitätsprüfung sind folgende Dokumente zulässig:
Natürliche Personen:
Juristische Personen:
Zulässig ist ebenfalls die Nutzung von Verifizierungsdiensten, die auf qualifizierte elektronische Signaturen oder andere sichere Verfahren setzen. Wichtig ist die lückenlose Dokumentation aller Nachweise.
Neben der klassischen persönlichen Prüfung nutzen viele Kanzleien heute zugelassene Formen der Fernidentifizierung nach dem Geldwäschegesetz. Dabei wird die Identität etwa über VideoIdent, die Online-Ausweisfunktion (eID) oder eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) festgestellt.
Diese Verfahren gelten als gleichwertig zur persönlichen Vorlage des Ausweises, sofern sie den Anforderungen der Geldwäschegesetz-Verordnung (GwGV) entsprechen und die ordnungsgemäße Durchführung dokumentiert wird. So lässt sich die Mandatsaufnahme rechtssicher und zugleich digital abwickeln.
Ein typischer Identifikationsprozess in der Kanzlei läuft folgendermaßen ab:
Dieser Prozess kann analog (Papierform mit Unterschrift und Sichtvermerk) oder digital über anerkannte Identifizierungsdienste wie VideoIdent, PostIdent oder eID-Lösungen erfolgen.
Digitale Kanzleien integrieren die Identifizierungsdaten zunehmend direkt in die Mandatsakte – das spart Zeit, sorgt für Nachvollziehbarkeit und schafft Transparenz gegenüber Prüfbehörden. Wichtig ist zudem die regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden, um Auffälligkeiten zu erkennen und korrekt zu dokumentieren.
Steuerberater müssen alle Daten aus der Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz § 8 GwG, einschließlich Ausweiskopie, Datum der Prüfung und Zweck der Geschäftsbeziehung, revisionssicher für mindestens fünf Jahre aufbewahren.
Die Frist beginnt mit dem Ende der Geschäftsbeziehung. Die Speicherung hat revisionssicher, vollständig und jederzeit abrufbar zu erfolgen.
Nicht zulässig sind:
Moderne Lösungen erlauben die automatische Fristenkontrolle, das sichere Löschen abgelaufener Datensätze sowie die Bereitstellung vollständiger Nachweise im Falle einer Prüfung. Zudem sollte regelmäßig überprüft werden, ob die gewählte Speicherlösung noch dem Stand der Technik entspricht.
Verstöße gegen die Identifizierungspflicht werden streng geahndet. Mögliche Konsequenzen sind:
Ein häufig übersehener Punkt ist, dass nicht nur aktive Verstöße, sondern auch unterlassene oder verspätete Prüfungen sanktioniert werden können. In mehreren Bundesländern wurden bereits Bußgelder gegen Kanzleien verhängt, die unzureichend dokumentierten, wer wirtschaftlich Berechtigter eines Mandanten war.
Häufige Fehlerquellen:
Die Einhaltung der GwG-Vorgaben lässt sich durch den Einsatz von digitalen Lösungen erheblich erleichtern. Moderne Kanzleisoftware bietet:
Besonders effizient sind Lösungen, die den gesamten Identifizierungsprozess in ein zentrales Mandatsmanagement integrieren. Unsere eigene Software-Lösung DS|GwG bietet Ihnen genau diese Funktionen – DSGVO-konform, intuitiv und speziell für die Bedürfnisse von Steuerkanzleien entwickelt. Unsere Tools unterstützen Sie dabei, Identifikationsprozesse zu standardisieren, Prüfberichte automatisiert zu erzeugen und Compliance-Anforderungen lückenlos zu erfüllen.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Nachvollziehbarkeit: Im Falle einer behördlichen Prüfung können alle Schritte, Dokumente und Entscheidungen strukturiert und zeitnah vorgelegt werden.
Die Identifizierungspflichten nach dem Geldwäschegesetz sind fester Bestandteil des Kanzleialltags geworden. Doch mit dem richtigen Verständnis, klaren Prozessen und digitalen Hilfsmitteln lassen sie sich nicht nur effizient erfüllen, sondern auch als Schutz für Ihre Kanzlei nutzen. Denn wer korrekt identifiziert, vermeidet Bußgelder, schützt sich vor Reputationsverlust und schafft Vertrauen gegenüber Mandanten und Behörden.
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Eine Identifizierung des Mandanten ist insbesondere erforderlich bei:
Die Fernidentifizierung nach dem GwG erfolgt über zugelassene Verfahren wie VideoIdent, eID oder qualifizierte el
Natürliche Personen (§ 11 Abs. 4 GwG):
Juristische Personen oder Personengesellschaften (§ 11 Abs. 5 GwG):
Zusätzlich: Die wirtschaftlich Berechtigten sind mit Namen zu erfassen; weitere Angaben (Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift) sind risikobasiert ergänzend zu erheben.
Bei Verstößen gegen die Identifizierungspflicht drohen nach § 56 GwG Bußgelder bis zu 1 Million € oder das Zweifache des erlangten wirtschaftlichen Vorteils.
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