Geldwäschegesetz für Steuerberater: Identifizierung & Personalausweis richtig dokumentieren
So erfüllen Steuerberater die Identifizierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz (GwG), mit Personalausweis, digitaler Prüfung & sicherer...
Herkunft der Vermögenswerte (Source of Funds): Was Steuerberater nach dem GwG prüfen müssen, welche Nachweise genügen und wie Sie prüfungssicher dokumentieren.
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Die Prüfung der Herkunft der Vermögenswerte – häufig als Source of Funds (SoF) bezeichnet – gehört zu den zentralen Kontrollmechanismen der Geldwäscheprävention. Dennoch ist sie eines der Themen, bei denen Steuerberater in Prüfungen durch Kammern und Aufsichtsbehörden besonders häufig Beanstandungen erhalten.
Der Grund dafür ist selten fehlender Wille, sondern vielmehr Unsicherheit:
Wie genau muss nachvollzogen werden, wo die Vermögenswerte herkommen? Welche Nachweise sind ausreichend und was muss dokumentiert werden? Wo endet die Verantwortung des Steuerberaters?
Klar ist: Die Prüfung zur Herkunft der Mittel ist keine formale Pflicht, die mit einem Häkchen erledigt ist, sondern ein wesentlicher Bestandteil des risikobasierten Ansatzes nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Fehlende oder unzureichende SoF-Dokumentation zählt zu den häufigsten Prüfungsfeststellungen.
Dabei gilt ein zentraler Grundsatz:
Steuerberater müssen keine Ermittlungen wie beispielsweise eine Strafverfolgungsbehörde durchführen, aber die Plausibilität der Angaben muss sichergestellt werden.
Wer nachvollziehbar prüft, dokumentiert und die Tiefe der Prüfung am konkreten Risiko ausrichtet, handelt GwG-konform und prüfungssicher.
Hierbei ist folgendes zu unterscheiden:
Im GwG-Kontext steht primär die Herkunft der Vermögenswerte (SoF) im Fokus. Steuerberater müssen nicht das gesamte Lebensvermögen eines Mandanten nachvollziehen, sondern prüfen, ob die Herkunft der eingesetzten Mittel plausibel, nachvollziehbar und stimmig ist.
Nicht erforderlich ist:
Die Prüfung der Herkunft der Vermögenswerte ist nicht in jedem Mandat automatisch erforderlich, sondern ergibt sich aus dem jeweiligen Risikoprofil.
Typische Auslöser sind:
Bereits bei der Mandatsannahme kann eine SoF-Prüfung erforderlich sein, etwa bei Neugründungen mit hohem Startkapital oder komplexen Beteiligungsstrukturen.
Mehr dazu unter:
Mandatsannahme nach dem GwG
Die Überprüfung zur Herkunft der Mittel steht niemals isoliert, sondern ist immer Teil des risikobasierten Gesamtsystems.
Grundregel:
Die Tiefe und der Umfang der SoF-Prüfung ergeben sich direkt aus der Risikoanalyse und muss auf diese Bezug nehmen. Eine isolierte Prüfung ohne Verknüpfung zur Risikoeinstufung ist aus Prüfersicht regelmäßig nicht ausreichend.
Weiterführend:
Risikoanalyse im Bereich Geldwäscheprävention
Das GwG schreibt keine festen Dokumenttypen vor. Entscheidend ist, dass die vorgelegten Unterlagen die Herkunft der Mittel plausibel belegen.
Typische zulässige Nachweise sind:
Wichtig:
Es gibt keine pauschale Prüftiefe. Entscheidend sind unter anderem:
Je höher das Risiko, desto intensiver muss die Prüfung erfolgen. Bei Hochrisikokonstellationen greifen die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG.
Mehr dazu:
Erweiterte Sorgfaltspflichten
In Prüfungen werden immer wieder dieselben Schwachstellen festgestellt:
Viele dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn klare Prozesse und Dokumentationsstandards etabliert sind. Hinweise zu typischen Auffälligkeiten sind hier zu finden:
Beispiel 1: Gastronomiebetrieb mit hohen Bareinlagen
Maßnahmen: Plausibilitätsprüfung der Kassenumsätze, Abgleich mit Buchführung, Dokumentation der Prüfung.
Beispiel 2: Immobilienkauf durch ausländischen Investor
Maßnahmen: Prüfung der Mittelherkunft, Kaufverträge, Zahlungswege, Bezug zur Risikoanalyse herstellen, Dokumentation der Prüfung.
Beispiel 3: Darlehen aus dem Ausland
Maßnahmen: Darlehensvertrag, Zahlungsnachweise, Prüfung des Länderbezugs, Dokumentation der Prüfung.
Beispiel 4: Neugründung mit hohem Startkapital
Maßnahmen: Herkunft der Einlage belegen, Nachweise dokumentieren, Monitoring festlegen, Dokumentation der Prüfung.
Eine SoF-Prüfung gilt nur dann als erfolgt, wenn sie nachvollziehbar dokumentiert ist. Festzuhalten sind insbesondere:
Vertiefend:
GwG-Dokumentationspflichten
Digitale Lösungen wie DS|GwG unterstützen Steuerberater bei der strukturierten Umsetzung:
So wird die Prüfung nicht nur sicherer, sondern auch deutlich effizienter.
Die Prüfung der Herkunft der Vermögenswerte ist Pflicht – aber sie ist beherrschbar. Steuerberater müssen keine strafrechtlichen Ermittlungen durchführen, sondern eine nachvollziehbare, risikobasierte Plausibilitätsprüfung sicherstellen.
Klare Prozesse, saubere Dokumentation und digitale Unterstützung sorgen dafür, dass Prüfungen standhalten und Unsicherheiten reduziert werden.
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