Risikoanalysen im Bereich Geldwäscheprävention – Worauf müssen Sie als Steuerberater achten?
Steuerberater sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Als solche müssen Sie über ein sog. Risikomanagement verfügen.
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