Risikoanalysen im Bereich Geldwäscheprävention – Worauf müssen Sie als Steuerberater achten?
Steuerberater sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Als solche müssen Sie über ein sog. Risikomanagement verfügen.
Entdecken Sie in unseren neuesten Blogartikeln, wie Fachexperten die Herausforderungen rund um Geldwäscheprävention, Whistleblowing, Datenschutz und den Einsatz von Microsoft 365 meistern.
Steuerberater sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Als solche müssen Sie über ein sog. Risikomanagement verfügen.
Die Identifikation von Mandanten ist ein wesentlicher Bestandteil der Sorgfaltspflichten einer Steuerberaterkanzlei, um Geldwäscheaktivitäten...
Als Verpflichtete/Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz haben Sie angemessene geschäfts- und kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen zu...
Was ist unter internen Sicherungsmaßnahmen zu verstehen ist, für wen verpflichtend, was diese beinhalten und warum Kanzleien diese einführen sollten.
So setzen Sie die zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten nach dem GwG zählende Identifikation des Mandanten richtig um.
Erfahren Sie, welche Besonderheiten es bei der Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten zu beachten gilt.
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